“Ich rate allen, der eigenen Begeisterung zu folgen und diese zu entdecken, denn sie bringt die Motivation für das lange Studium und den Weg in die Wissenschaft.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Mich begeistert die Schnittstelle zwischen Völkerrecht, internationaler Politik und globaler Wirtschaft. Dort prallen Staatsinteressen und Unternehmensfreiheit unmittelbar aufeinander. Dadurch entstehen hochaktuelle, oftmals politisch umkämpfte Rechtsfragen. Ich kann öffentlich-rechtliche Grundsätze anwenden, gleichzeitig aber ökonomische Realitäten berücksichtigen – eine seltene Kombination, die mich seit dem Studium fesselt.
Das binationale Programm in Köln und Paris hat mir früh gezeigt, dass Recht nicht an Landesgrenzen endet. Zwei Jahre in Frankreich haben meine Sprachkompetenz vertieft und mein Interesse am Völker- und Wirtschaftsrecht geweckt. Ohne diese Erfahrung wäre ich wohl nie so entschlossen Richtung internationales Investitionsrecht gegangen.
Viele sind erstmals über die TTIP-Debatte gestolpert. Als plötzlich über Investor-Staat-Schiedsverfahren diskutiert wurde, war das Fach in Zeitungen und Talkshows präsent. Die Kontroversen um vermeintliche Paralleljustiz haben gezeigt, wie politisch aufgeladen unser Rechtsgebiet ist – ein perfekter Einstieg für Interessierte.
Als Ausländer bin ich im Gaststaat oft dessen Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Ein neutrales Schiedsgericht schützt mich vor möglicher Parteilichkeit und diplomatischen Verwicklungen. Investor und Staat wählen jeweils einen Schiedsrichter, der Vorsitzende wird gemeinsam bestimmt – so entsteht Vertrauen in die Unabhängigkeit des Tribunals.
Nach Master und Promotion arbeitete ich bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, wollte ursprünglich anwaltlich tätig sein. Im Referendariat lernte ich jedoch einen völkerrechtsaffinen Professor kennen und merkte, wie erfüllend Lehre und Forschung sind. Als Köln die bundesweit einzigartige Juniorprofessur für Investitionsrecht ausschrieb, war klar: Diese Chance ergreife ich.
Ich habe sechs Jahre Zeit, mich wissenschaftlich zu bewähren, arbeite aber bereits eigenständig wie eine Professur auf Probe. Anders als Habilitand*innen bin ich nicht an einen Lehrstuhlinhaber gebunden, sondern baue mein eigenes Profil im gesamten Öffentlichen Recht auf.