“Die DSGVO gewährt uns Freiheit bei der Datenverarbeitung, bringt aber Dokumentationspflichten mit sich. Datenschutz ist nicht nur Schutz, sondern auch ein Business-Antrieb, Projekte aktiv zum Erfolg zu führen.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Ich habe schon als Schüler gespürt, dass mich Streitlösungen, Sprache und analytisches Denken begeistern. Der Berufsberater schlug zwar etwas anderes vor, doch mir fehlte dort das Argumentieren. Deshalb entschied ich mich direkt für Jura – mit dem klaren Ziel, Mandanten selbstständig zu begleiten und ihre wirtschaftlichen Interessen in rechtssichere Bahnen zu lenken.
Zu meiner Zeit reichten in Köln drei große Scheine plus ein Nebenfach, danach lernte man monatelang allein aufs Examen. Heute erlebe ich das Studium deutlich verschulter: fortlaufende Leistungsnachweise, mehr Begleitung – und dadurch zwar straffer, aber weniger Freiraum, selbst Schwerpunkte zu setzen.
Direkt nach dem Ersten Examen durfte ich für die EU-Kommission an einem Werberegulierungskonzept mitarbeiten. Dort lernte ich, wie entscheidend klare, nicht-irreführende Werbeaussagen für den Wettbewerb sind. Dieses Know-how wurde später das Fundament meiner Beratung von Agenturen und Markenherstellern.
Beim Dialogmarketing merkte ich schnell: Ohne personenbezogene Daten funktioniert individualisierte Ansprache nicht. 2006 veranstaltete ich deshalb erste Seminare für Mandanten, 2009 folgte die BDSG-Novelle. Seitdem baue ich Datenschutzberatung systematisch aus und leite heute eine eigene Praxisgruppe dafür.
Ich betrachte jede Kampagne wie eine Goldmedaille mit zwei Seiten: Erstens kläre ich, unter welchen Voraussetzungen ein Kommunikationskanal – E-Mail, Telefon, SMS – werblich eingesetzt werden darf. Zweitens prüfe ich die Zulässigkeit der personenbezogenen Datenverarbeitung. Nur wenn beide Seiten glänzen, ist die Kampagne rechtssicher und effektiv.
Bei Briefen genügt grundsätzlich ein fehlender Widerspruch. Für E-Mail oder Telefon brauche ich meist Consent – außer bei sogenannter Follow-Up-Werbung: Habe ich die Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf erhalten und kläre zugleich über das Widerspruchsrecht auf, darf ich ähnliche Produkte ohne weitere Einwilligung bewerben.