“Im Bereich des Personenschadens geht es oft nicht um die Haftungsfrage, sondern darum, welche Folgen des Unfalls zu ersetzen sind – Schmerzensgeld, Haushaltsschäden, Verdienstausfall und die ärztliche Kausalität.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Hier verbinden sich Medizin, Technik und Recht. Wir klären nicht nur, wer haftet, sondern welche Verletzungsfolgen finanziell auszugleichen sind. Jeder Fall ist menschlich bedeutsam und fachlich anders – von Verdienstausfall bis Haushaltsführungsschaden. Diese Vielfalt macht den Schreibtisch nie langweilig.
Ich vertrete die Kfz-Haftpflichtversicherung unseres Versicherungsnehmers – oft gemeinsam mit ihm, weil er mitverklagt wird, um ihn als Zeugen auszuschalten. Auf Klägerseite steht die geschädigte Person, manchmal plus deren eigene Versicherung. Hinzu kommen Sachverständige, deren Gutachten das Verfahren maßgeblich steuern.
Unsere ‚Knipskartentermine‘ beginnen mit zehn Gerichtsbesuchen an der Seite eines erfahrenen Kollegen. Danach übernimmt der Referendar schrittweise selbst das Ruder, anfangs noch mit Anwalt im Hintergrund. So sammelt man echte Verhandlungsroutine, schreibt Schriftsätze und startet nach dem Zweiten Staatsexamen ohne Lampenfieber in die Prozesspraxis.
In der Beratung habe ich täglich Schmerzensgeldbemessungen geschrieben und Prozesse automatisiert. Während der Wahlstation durfte ich dann Berufungserwiderungen für echte Fälle entwerfen – exakt dieselbe Klausurform tauchte im Examen auf. Dieses praxisnahe Training hat mir enormen Zeitgewinn und Sicherheit in der Klausur verschafft.
Die großen Posten sind lebenslange Pflegekosten – eine Beatmungsvollpflege kostet rund 50.000 € pro Monat – sowie Erwerbsschäden. Fällt ein Selbstständiger oder Top-Verdiener aus, addiert sich entgangener Gewinn schnell in sechsstellige Bereiche. Schmerzensgeld dagegen bleibt in Deutschland vergleichsweise moderat.
Ich sichere früh alle ortsfesten Spuren – Bremsspuren, Leitplankeneinschläge, Endstellungen. Anschließend beauftragen wir technische Sachverständige, die zurückrechnen: Geschwindigkeiten, Blickrichtungen, Vermeidbarkeit. Erst wenn klar ist, welcher Verkehrsverstoß sich tatsächlich im Schaden realisierte, diskutieren wir Haftungsquoten nach § 17 StVG.