“Im Bereich des Personenschadens geht es oft nicht um die Haftungsfrage, sondern darum, welche Folgen des Unfalls zu ersetzen sind – Schmerzensgeld, Haushaltsschäden, Verdienstausfall und die ärztliche Kausalität.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Nach meinem ersten Examen gefiel mir die Beraterrolle zwar, aber mein Mentor bei BLD zeigte mir, wie viel Gestaltungsspielraum und Fachtiefe im Personenschadensrecht liegt. Die Aussicht, Mandanten vor Gericht wirklich helfen zu können, motivierte mich, das zweite Examen durchzuziehen und Anwalt zu werden – eine Entscheidung, die ich bis heute nicht bereue.
In der Beratung habe ich täglich Schmerzensgeldbemessungen geschrieben und Prozesse automatisiert. Während der Wahlstation durfte ich dann Berufungserwiderungen für echte Fälle entwerfen – exakt dieselbe Klausurform tauchte im Examen auf. Dieses praxisnahe Training hat mir enormen Zeitgewinn und Sicherheit in der Klausur verschafft.
Hier verbinden sich Medizin, Technik und Recht. Wir klären nicht nur, wer haftet, sondern welche Verletzungsfolgen finanziell auszugleichen sind. Jeder Fall ist menschlich bedeutsam und fachlich anders – von Verdienstausfall bis Haushaltsführungsschaden. Diese Vielfalt macht den Schreibtisch nie langweilig.
Unsere ‚Knipskartentermine‘ beginnen mit zehn Gerichtsbesuchen an der Seite eines erfahrenen Kollegen. Danach übernimmt der Referendar schrittweise selbst das Ruder, anfangs noch mit Anwalt im Hintergrund. So sammelt man echte Verhandlungsroutine, schreibt Schriftsätze und startet nach dem Zweiten Staatsexamen ohne Lampenfieber in die Prozesspraxis.
Ich vertrete die Kfz-Haftpflichtversicherung unseres Versicherungsnehmers – oft gemeinsam mit ihm, weil er mitverklagt wird, um ihn als Zeugen auszuschalten. Auf Klägerseite steht die geschädigte Person, manchmal plus deren eigene Versicherung. Hinzu kommen Sachverständige, deren Gutachten das Verfahren maßgeblich steuern.
Der Paragraph erlaubt dem Geschädigten, direkt gegen den Kfz-Versicherer zu klagen. Das ändert die Parteistellung, erleichtert die Titulierung und beeinflusst Strategien wie die informatorische Parteianhörung. Ohne dieses Direktanspruchsrecht wären viele Personenschadenprozesse deutlich komplizierter aufgebaut.