Immanuel Drewes, Associate | BLD Bach Langheid Dallmayr
Versicherungsrecht - Personenschadenzentrum - Kraftfahrtversicherung - Schmerzensgeld - Erwerbsschaden - Haftungsabwägung - Kausalität - Sachverständigengutachten - Unfallrekonstruktion - Betriebshaftung - Direktanspruch - AKB (Allgemeine Bedingungen) - Prozessanwalt - Referendariat Praxis - Kanzleialltag - § 17 StVG - § 7 StVG - § 115 VVG - §§ 249 ff. BGB
Marc spricht in Episode 311 von IMR mit Immanuel Drewes von BLD in Köln über seinen Weg vom Werkstudenten in der Schmerzensgeldbemessung zum Managing Associate im Personenschadenzentrum von BLD. Es geht um die Besonderheiten der Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung sowie spektakuläre Fälle, die von alkoholisierten Fahrern ohne Führerschein über Vorfahrtsverstöße bis hin zu explodierenden Gasflaschen im Wohnmobil reichen. Warum kann ein Versicherer direkt verklagt werden? Welche Rolle spielen technische Gutachten bei der Unfallrekonstruktion? Wie wird der Haushaltsführungs- oder Verdienstausfallschaden berechnet und wieso sind Schmerzensgelder in Deutschland im internationalen Vergleich so niedrig? Wie grenzt man im Grenzfall zwischen Privathaftpflicht und Kfz-Haftung den Betrieb des Fahrzeugs ab? Welche Strategien nutzen Anwältinnen und Anwälte in der Beweisaufnahme? Welche Karrierechancen eröffnet eine Spezialisierung im Versicherungsrecht? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
BLD Bach Langheid Dallmayr ist eine auf Versicherungs- und Haftungsrecht fokussierte Großkanzlei mit Stammsitz in Köln, weiteren Büros u. a. in München, Frankfurt, Berlin und Hamburg. Rund 180 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie insgesamt über 350 Mitarbeitende beraten und vertreten hier Mandanten aus der Versicherungswirtschaft in sämtlichen Fragen von Regulierung bis Prozessführung. Besonders zeichnet BLD aus, dass die Kanzlei die Schnittstelle von klassischer Litigation, innovativem Legal Tech und branchenspezifischer Expertise konsequent besetzt und damit als erste Adresse für komplexe Versicherungsfälle in Deutschland gilt. Welchen Berufseinstieg diese Spezialisierung bietet und warum Versicherungsrecht alles andere als verstaubt ist, erfahrt ihr in unserer Podcast-Folge – schnappt euch die AirPods und klickt auf Play!
Im Bereich des Personenschadens geht es oft nicht um die Haftungsfrage, sondern darum, welche Folgen des Unfalls zu ersetzen sind – Schmerzensgeld, Haushaltsschäden, Verdienstausfall und die ärztliche Kausalität.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Herzlich willkommen zu einer neuen Episode Irgendwas mit Recht. Normalerweise teasern wir am Anfang gar nicht so viel, aber ich kann euch sagen, heute ist alles dabei. Also heute hat die Episode höchste Examensrelevanz.
Es geht um nackte Frauen, brennende Wohnmobile, Blutscherben, kaputte Autos, explodierende Gasflaschen. Also das sollte man schon für den Entertainment Value hören. Ich war selten nach einem Vorgespräch so gespannt auf das, was mein Gast mir heute erzählt.
Und zu Gast ist Emanuel Dreves. Hallo Emanuel.
Hallo Marc.
Erzähl mal, was machst du so?
Ich arbeite bei BLD im Bereich Kraftfahrtversicherung und da in dem Spezialbereich Personenschadenzentrum.
Dann muss man, glaube ich, ihr wart hier schon mal häufiger im Podcast zu Gast, ganz kurz wieder was zu BLD sagen. Für diejenigen, die die älteren Folgen noch nicht gehört haben, ihr seid eine besondere Kanzlei. Ihr seid nämlich eine, man würde fast sagen Boutique, aber ihr habt eben sehr viele Anwälte doch, die bei euch arbeiten.
Boutique deswegen, weil ihr in einem Rechtsgebiet hauptsächlich unterwegs seid, nämlich im Versicherungsrecht. Stimmt0027s?
Das stimmt. Und innerhalb der Kanzlei sind wir in ganz viele verschiedene Fachbereiche unterteilt. Und der Bereich des Personenschadenzentrums ist auch bereichsübergreifend. Das heißt, die allgemeine Haftpflichtversicherung ist mit dabei, die Kfz-Haftpflichtversicherung oder das Medizinrecht, die Arzthaftung.
Das heißt, immer wenn irgendwo ein Mensch zu Schaden gekommen ist, dann ist das ein Fall, der in deiner Abteilung liegt.
Genau.
Und sich darum gestritten wird, muss man natürlich dazu sagen. Okay, dann erzählen wir da nachher ein bisschen mehr zu. Wir stellen dich erst nochmal als Mensch ein bisschen vor. Du hast offensichtlich irgendwann Jura studiert. Wann und wo?
Ja, mein Jurastudium liegt ein paar Jahre zurück. Ich bin mittlerweile seit drei Jahren bei BLD als Rechtsanwalt. Ich habe beide Referendarstationen bei BLD gemacht. Da kommen wir vielleicht ja gleich auch nochmal drauf zu sprechen.
Ich habe in Bonn Jura studiert, habe nach dem ersten Examen aber einen kleinen Abstecher gemacht und war mir gar nicht so sicher, ob ich wirklich Rechtsanwalt werden möchte, sondern bin erst mal in der Beratung gelandet.
Oh, das ist spannend. Da müssen wir kurz drüber sprechen. Denn dieses Gefühl, nach dem ersten Examen vielleicht jetzt nicht unbedingt direkt das zweite zu machen und Anwalt zu werden, das kenne ich zum einen persönlich ganz gut und das höre ich natürlich auch häufig hier im Podcast. Beschreib mal so ein bisschen, wie es dir damals ging.
Ja, ich habe natürlich während des Studiums die ganzen klassischen juristischen Berufe kennengelernt und bin dann über eine Nebentätigkeit im Bereich des Personenschadens gelandet, schon damals. Und das hat mir dann so gut gefallen in dieser Beratung, es ging ja konkret um Schmerzensgeldbemessung, dass ich gesagt habe, ja ich weiß gar nicht, ob ich dieses zweite Examen noch machen möchte, ob ich das brauche, ob ich mich in einem dieser klassischen juristischen Berufe sehe.
Und damals hat dieses Beratungsunternehmen sehr eng zusammengearbeitet mit BLD und so habe ich dann meinen Mentor kennengelernt auf dem Bereich Personenschaden. Und dann ist relativ schnell in mir der Wunsch herangereift, doch etwas Genuin-Juristisches zu machen und Anwalt zu werden und habe das bis heute nicht bereut.
Was hast du in der Beratung denn gemacht damals?
Ja, ich habe gestartet als Werkstudent mit Schmerzensgeldbemessung. Das hat noch nicht so viel mit Legal Tech zu tun. Das ist das, was ich dann später gemacht habe. Ich habe als Teamleiter gearbeitet und es ging hauptsächlich darum, Prozesse bei den Versicherern zu automatisieren, die irgendwo im Bereich Belegbeschaffungen liegen, das heißt Anforderungen von Arztberichten, um Fälle regulieren zu können, um die Sachlage einschätzen zu können.
Und ja.
Sag mal, das Versicherungsrecht an sich ist ja jetzt im Studium nicht unbedingt ein Schwerpunktbereich, aber steckt halt überall megamäßig mit drin. Also 823 fortfolgende rauf und runter, Straßenverkehrsrecht macht man auch schon im Studium. Das ist höchst examensrelevant.
Das hat dir doch wahrscheinlich auch immer ganz gut geholfen während deiner Ausbildung, dass du wusstest, okay, du hast da so ein bisschen schon Praxisluft geschnuppert und gleichzeitig kriegst du Motivation auch nochmal fürs Examen, könnte ich mir vorstellen. Und ja.
Ja, es hat ganz konkret dann auch in den Examiner geholfen. Ich habe hier während meiner Wahlstation Berufungserwiderungen vorbereitet und so war es dann auch tatsächlich im Examen. Ich musste eine Berufungserwiderung schreiben und das ist so ein bisschen out of the box, würde ich sagen, für eine Examensklausur, nicht unbedingt der Standardfall.
Standardfall wäre wahrscheinlich eher das Versäumnisurteil gewesen, aber deswegen habe ich mich perfekt vorbereitet gefühlt. Und Besonderheit ist auch noch während des Referendariats, dass man bei BLD Termine am Amtsgericht wahrnehmen kann. Das heißt, während meiner Referendarstätigkeit hier hatte ich schon wahnsinnig viel Praxisbezug, wahnsinnig viel Praxiserfahrung und konnte dann nach Ende des Exams auch direkt starten und bin nicht vollkommen unsicher in die Termine gegangen.
Alleine ist man dann als Ref am Amtsgericht? Ach, das ist ja cool.
Man wird natürlich ausreichend vorbereitet. Das heißt, das nennt sich bei BLD Knipskartentermine. Das heißt, ja, das ist ein bisschen süffisant, aber man geht zehnmal mit einem sehr erfahrenen Kollegen bei uns aus der Abteilung mit und schaut sich das an. Anschließend übernimmt man dann selbst das Ruder und darf prozessieren.
Da sitzt dann auch noch ein Anwalt dabei. Das heißt, man wechselt Stück für Stück die Position und irgendwann kann man dann ganz allein losziehen.
Das ist eigentlich doch, ich sag mal, Referendarausbildung, wie sie ursprünglich mal gedacht war, kann man glaube ich sagen.
Ja, ich habe mich auf jeden Fall am Ende des Referendariats sehr gut vorbereitet gefühlt, um auch tatsächlich als Prozessanwalt arbeiten zu können.
Mhm, klar. Ich meine, kommt auch super aufs Rechtsgebiet drauf an. Ihr seid natürlich auch viel vor Gericht. Je nachdem, was du machst, bist du da halt auch nie, dann ist das in der Natur der Sache.
Aber umso schöner, dass es hier geht. Lass uns mal, bevor wir auf konkrete Beispiele eingehen, die deinen Alltag prägen, nochmal kurz so dieses ganze Thema Versicherungsrecht und als Anwalt im Versicherungsrecht arbeiten beleuchten. Wer sind da so die typischen Player? Also du hast einen Versicherungsnehmer, du hast eine Versicherung und du hast euch als Anwälte und dann hast du noch dasselbe wahrscheinlich auf der Gegenseite.
Beschreib mal sozusagen, wen ihr häufig vertretet und was dann da so passiert.
Ja, ich bleibe jetzt sinnvollerweise vielleicht in meinem Fachbereich, im Bereich der Kraftfahrtversicherung. Wir werden mandatiert von der Kfz-Haftlichtversicherung der unfallbeteiligten Personen. Das ist jetzt, ich sag mal, Versicherungsunternehmen A. Und natürlich überträgt der Versicherungsnehmer im Rahmen der AKB die Prozessführungsbefugnis auf seinen Versicherer.
AKB?
Ja, das sind sozusagen die allgemeinen Bedingungen, die unterschrieben werden, wenn du bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Vertrag unterschreibst.
Also AGB nur für Kraftfahrts-Irgendwas-Bedingungen.
Genau. Und da steht drin, dass dein Versicherer prozessführungsbefugt ist.
Alles klar.
Das heißt, der Versicherer kümmert sich dann darum, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, in manchen Fällen dann unsere Kanzlei. Und wir vertreten dann auch den Versicherungsnehmer mit, der wird in der Kfz-Unfallsache regelmäßig mitverklagt, auch wieder examensrelevant, weil der natürlich als Zeuge ausgeschaltet werden soll.
Megamäßige Frage für die mündliche Prüfung, sozusagen zweites Examen vor allem. Was machen Sie strategisch als Anwalt mit Verklagen? Genau.
Es gibt mittlerweile interessante BGH-Rechtsprechungen, die sagt, dass auch eine informatorische Parteianhörung, weil das ist dann die Alternative, die wir haben, dass wir beantragen, dass unser Versicherungsnehmer doch bitte informatorisch angehört werden soll. Mittlerweile ist das so ein bisschen zur Geheimwaffe avanciert, weil die Gerichte werten, auch das ist mir dann im zweiten Examen passiert, eine informatorische Parteianhörung, nicht wie ein Zeugenbeweis, weil das nicht zulässig ist, aber ähnlich vom Gewicht.
Ja, man muss ja sagen, also menschlich ist es ja auch zu wissen, hier streiten sich gerade Versicherungen und jetzt frage ich halt mal den Menschen, was da passiert ist, kann man schon verstehen, wie man da hinkommt. Ja, okay.
Und da muss man noch auch höchst examensrelevant den 115 VVG kennen, der spielt auch im ersten schon eine Rolle. Was hat es damit auf sich?
In § 115 VVG ist der Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer geregelt. Das heißt, dass der Versicherer direkt mitverklagt werden kann, anders als in einem Fall, wo eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Da würde nur der Versicherungsvernehmer verklagt werden und es wäre nicht möglich, den Versicherer unmittelbar mitzuverklagen.
Also bedeutet, der A schmeißt beim B die berühmte Vase runter, die dem B gehörte, dann kann er B erstmal nur den A verklagen.
Exakt.
Wie haftet dann die Haftpflichtversicherung des A0027s? Wie läuft das? Der muss jetzt ja am Ende doch nicht selbst zahlen, der kriegt dann sein Geld von seiner eigenen Versicherung zurück.
Das läuft über den Deckungsanspruch im Innenverhältnis zwischen den beiden.
Ja, nur das, was wir nochmal dargelegt haben, sozusagen. Okay, und umgekehrt dazu beim Kfz, vielleicht auch für diejenigen, die jetzt hier gerade erst in den ersten Semestern sind, ist es eben anders. Hat auch Gründe, die natürlich in der Solvenz der Beteiligten liegen und so weiter.
Da könnte, wenn der A dem B offensichtlich, gibt keine Frage, wer schuld war, reingefahren ist, Auto mit Auto, kann der B nicht nur den A verklagen, sondern auch direkt die Versicherung des A0027s. Darum geht es.
Ja. Okay, dann haben wir die Grundkonstellation einmal klar. Und jetzt ist ja die Frage in den Fällen, die du bearbeitest, das sind eben die mit Personenschäden. A, auf gut Deutsch, wer ist eigentlich schuld, wer haftet, aber viel mehr glaube ich noch, wenn ich dich richtig verstanden habe in unserem Vorgespräch, auch die Frage, für welche Folgen des Unfalls muss man hier eigentlich haften und für welche eben auch nicht.
Genau.
Ganz oft ist im Bereich des Personenschadens die grundsätzliche Haftungsfrage, wer haftet zu wie viel Prozent, vollkommen unstreitig. Sondern es geht vielmehr um die Folgen, die dann aus dem Schaden entstanden sind. Bei Personenschäden sind das klassischerweise Schmerzensgelten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden und dann geht es da ganz konkret oft darum, was für Vorerkrankungen waren bei den Personen da, was hat sich wirklich unfallbedingt ausgewirkt und besteht ein Unfallbezug zwischen den behaupteten Verletzungen und dem Unfall.
Also klassischstes 249 fortfolgende BGB.
Genau, ganz viel Kausalitätsfragen, ganz viel Mitursächlichkeit. Es gilt der Grundsatz, wir haben kein Anrecht auf einen gesunden Geschädigten. Das heißt, auch wenn eine Person schwere Vorschäden hatte und die dann durch einen Unfall verschlimmert werden, haftet der Schädiger dafür.
Das heißt, da spielt viel Musik und dann natürlich STVO, STVG rauf und runter wahrscheinlich.
Genau, wir unterscheiden bei uns klassischerweise nach sozusagen dem Haftungsgrund, dass erst einmal geklärt wird. Auch ein Klassiker aus dem Examen, 17 StVG, zwei Kraftfahrzeuge haben einen Unfall miteinander, die Betriebsgefahren werden eingestellt und dann ist die Frage, kann die eine Seite einen Verkehrsverstoß der anderen Seite beweisen und dann werden da Quoten gebildet.
Auf der anderen Seite, das ist der Haftungsgrund, steht die Haftungshöhe. Da geht es dann tatsächlich um die Höhe des Schadens. Was wurde verletzt oder zu welchen Verletzungen ist es unfallbedingt gekommen? Wie hoch ist der Schaden? Wie sehen die einzelnen Schadenspositionen aus? Unabhängig vom Haftungsgrund.
Dann lass uns das ein bisschen konkreter machen mit ein, zwei Fallbeispielen. Ich glaube, wir haben jetzt genug juristische Themen aufgespannt sozusagen, die man sich auch gut für die Examsvorbereitung nochmal angucken kann. Jetzt machen wir es ein bisschen konkreter. Hast du ein, zwei Beispiele? Wie sieht so ein typischer Fall zum Beispiel aus, den du bearbeitest?
Genau, wir starten mit etwas ganz Klassischem, den habe ich heute Morgen vor unserem Gespräch noch bearbeitet. Unser Versicherungsnehmer fährt mit einem Pkw auf einer vorfahrtsberechtigten Landstraße. Die Besonderheit hier, er war alkoholisiert, 1,1 Promille.
Er hatte davor zwei, drei Joints geraucht. Er hatte keinen Führerschein. Er hat dann noch während der polizeilichen Unfallaufnahme gesagt, ja, hier waren 70 kmh zulässig. Ich bin 90 bis 100 gefahren.
Und da kommt ganz viel zusammen. Das ist dann leider oft so. Wie sollte es anders sein? Auch das rechte Abländlicht war defekt und die Klägerin kam aus einer untergeordneten Straße. Das heißt, die musste zunächst einmal das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs achten.
Das ist doch der Moment, wenn du das als Examensklausur kriegst, dann denkst du dir spätestens bei der Kombination Alkohol, Joint, kein Führerschein und Licht kaputt, also spätestens beim Licht kaputt, denkst du dir, ja, ja, klar, Ja, da hat der Klausursteller wieder ein bisschen übertrieben. Aber ist das wahre Leben.
Ja, diese Geschichten schreibt das Leben, das ist so. Und hier stellen sich dann ganz viele juristische Fragen, weil natürlich, wenn man das aus strafrechtlicher Perspektive sieht, dann würde man sagen, meine Güte, euer Versicherungsnehmer, der war aber ganz schön doll drauf.
Ja.
Aber in zivilrechtlicher Hinsicht, unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten muss natürlich differenziert werden, hat sich einer der Verkehrsverstöße auch im Schaden realisiert? Hat der sich ausgewirkt? Und wenn ich zu schnell fahre und es kommt zu einer Kollision und der technische Sachverständige sagt dann im Prozess, das war egal, dass der 20 kmh zu schnell gefahren ist, weil auch wenn der 70 kmh gefahren wäre, wäre es zur Kollision gekommen, dann wird dieser Verkehrsverstoß im Rahmen dieser Haftungsabwägung nach 17 StVG nicht eingestellt.
Und auch hier ist die Versicherung, die hat natürlich vorher reguliert, die hat gesagt, wir sehen auf der Seite von unserem Versicherungsnehmer die ganzen Verstöße. 60 Prozent Haftung sehen wir auf unserer Seite, aber wir sehen auch 40 Prozent Haftung auf der anderen Seite wegen diesem Vorfahrtsverstoß.
Das hat die Gegenseite nicht akzeptiert und hat dann Klage erhoben.
Okay, mal so praktisch, wie kann so ein Sachverständiger das noch nachweisen? Also wie gehen die dann vor?
Ja, die Sachverständigen sind auf ortsfeste Spuren angewiesen. Das heißt, die schauen sich die Bremsspuren an, die schauen sich Aufschlagsspuren an. In diesem Fall gab es zum Beispiel Spuren 36 Meter hinter der Unfallstelle in der Leitplanke, da waren Schäden festzustellen.
Und die Sachverständigen rechnen dann immer zurück. Das heißt, die gucken sich Fahrzeugendstellungen an, wo ist was hingeflogen und können dann relativ genau sagen, wer kam aus welcher Richtung, wer war wie schnell. Das ist oft ganz relevant, die Geschwindigkeiten.
Und die können ganz viel sagen zu den Blickrichtungen und das wird auch für unseren Fall entscheidend sein.
Zu Blickrichtungen? Okay.
Und zur Wahrnehmbarkeit. Konnte die Klägerin unseren Pkw sehen? Konnte die sehen, da kommt auf der bevorrechtigten Straße ein Pkw von rechts, den ich passieren lassen muss? Gleich für unsere Seite. Der Sachverständige wird auch sagen können, war die vielleicht schon halb in die Kreuzung eingefahren und konnte unser Versicherungsnehmer das erkennen? Hat die gerade die Kreuzung geräumt?
Da geht es jetzt nicht darum, wo die Person tatsächlich hingeschaut hat damals, sondern was sie hätte sehen können und man unterstellt, die hat in die richtige Richtung geblickt.
Es geht immer um Vermeidbarkeit am Ende. War der Unfall für eine der beteiligten Personen vermeidbar?
Okay, interessant. Spannende Brücke an der Stelle auch, wenn man dich so sprechen hört, warum der 142 StGB so wichtig ist und Fahrerflucht eben dann doch auch ein Problem, weil all das ja nicht mehr feststellbar ist, wenn du zum Beispiel nach einem Unfall einfach wegfährst. Genau.
Oder vieles nicht feststellbar ist. Interessant. Okay, das ist so ein Klassiker. Wie geht es in solchen Fällen meistens irgendwie weiter? Also man streitet sich so ein bisschen vom Amts- oder Landgericht, je nach Streitwert. Das ist jetzt im Prinzip nur Versicherung, nur in Anführungszeichen Versicherung gegen Versicherung noch.
Die Frage, wie wird da die Quote aufgeteilt am Ende des Tages?
Ja, in diesem Fall war interessanterweise, wir haben gerade drüber gesprochen, der Versicherungsnehmer nicht mit verklagt, sondern nur die Versicherung. Das erste, was ich natürlich gemacht habe, ist, den Versicherungsnehmer als Zeugen benannt. Weil jetzt kann ich ihn noch benennen, das ist damit zu rechnen, dass die Gegenseite dann die Klage erweitern wird, um unseren Versicherungsnehmer und es dann auf die informatorische Parteianhörung hinauslaufen würde.
Ja, ist natürlich, da sieht man das schon, dass das ein bisschen Taschenspielertrick ist am Ende des Tages, wenn man so will.
Aber wie geht es weiter? Es wird einen frühen ersten Termin geben. Da werden vielleicht noch einmal Vergleichsmöglichkeiten erörtert. Die Güteverhandlung wird da meistens durchgeführt und in solchen Fällen sinnvollerweise, weil manchmal macht es Sinn, diese Gutachten kosten sehr viel Geld. So ein technisches Sachverständigengutachten, das geht los bei 3.000, 4.000 Euro. Das wäre dann auch der nächste Schritt.
Und wie hoch ist der Streitwert?
In dem Fall lag der, glaube ich, bei 12.000 Euro.
Ja, da muss man sich ja schon fragen, ob sich das alles unter wirtschaftlicher Betrachtung lohnt, ne?
Genau, aber so eine Gutachteneinholung wird nicht allein davon abhängig gemacht, ob sich das wirtschaftlich lohnt. Eine Rolle spielt dann auch, dass wenn uns der Versicherungsnehmer einen bestimmten Sachverhalt vorträgt und er sagt, das war aber so, ich habe die nicht gesehen, dann müssen wir uns erstmal auf unseren Versicherungsnehmer verlassen und dann gehen wir auch in das Gutachten, auch wenn wir nicht wissen, wie es ausgeht.
Okay, verstehe ich. Das ist der Standardfall. Der ist ja schon relativ spektakulär. Dann bin ich jetzt aber gespannt, was es mit den angekündigten Explosionen eigentlich auf sich hat.
Ja, ein relativ spannender Fall, weil er an der Grenze zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung spielt. Und die Frage in dem Fall war, wo besteht denn eigentlich Deckung? Der Versicherungsnehmer der Privathaftpflichtversicherung, die uns beauftragt hatte, der hatte sich mit einer Liebschaft verabredet für ein Wochenende. Die kannten sich übers Internet, die haben sich auf einem Campingplatz verabredet.
Er wollte sie überraschen und zwar mit einem Tischgrill aufgebaut. Es klingt ein bisschen skurril, aber auch das ist kein ausgedachter Fall. Er wollte sie überraschen am zweiten Tag mit dem Tischgrill.
Er hat dann die Gaskartuschen, man muss dazu sagen, er war Gas-Wasser-Installateur, unter dem Tisch positioniert, wo die beiden zu Abend gegessen hatten. Die beiden haben sich ins Bett gelegt und am nächsten Morgen gab es ein leises Plöpp-Geräusch.
Und beide haben gegenüber einstimmt davon aus, da muss irgendwas aufs Dach gefallen sein. Und die Frau, die spätere Geschädigte, ist dann aufgestanden, war relativ leicht bekleidet mit einem Negligee. Auch das spielt noch eine Rolle, da kommen wir gleich drauf.
Die wollte dann nämlich Kaffee kochen. Und hat dann in diesem Wohnmobil gab es, wie das immer so ist, ein Gasherd und hat ihn dann entzündet. Und dann gab es eine Verpuffung in diesem Wohnmobil und sie stand in Flammen.
Das Ganze konnte relativ schnell gelöscht werden. Dem Versicherungsnehmer ist nichts passiert, sondern ihr ist zum Verhängnis geworden, dass sie so ein dünnes Negligier anhatte aus Polymerfasern, das dann sofort Feuer gefangen hat.
Okay.
Da hat sich natürlich die Frage gestellt am Ende.
Wer musste… Wie hat sich das entzündet durch das Anzünden des Herdes?
Genau.
Okay.
Das wurde tatsächlich auch nicht aufgeklärt. Die Sache wurde verglichen am Ende des Tages. Es wurde kein brandtechnisches Gutachten mehr eingeholt, weil es irgendwo nahe lag, dass zumindest diese Gaskartusche, das sind diese kleinen blauen, die man kennt aus dem Campingbedarf, dass die von der warmen Luftheizung unter diesem Tisch, es war relativ kalt in der Nacht, sich geöffnet hat und das Gas dann in den Innenraum ausgeströmt ist und es dann zu dieser Verpuffung kam, als sie Kaffee kochen wollte.
Okay, verstehe.
Und haftungstechnisch deswegen spannend, weil wir uns natürlich fragen müssen, ist das jetzt dem Betrieb dieses Wohnmobils zuzurechnen? Habe ich eine Betriebshaftung aus 7 SDVG, dann bin ich im Bereich der Gefährdungshaftung und ob dann Verschulden vorliegt, ist erstmal irrelevant. Oder war das kein Betrieb und auch kein Gebrauch dieses Wohnmobils und ich bin im Bereich der Verschuldenshaftung?
Das ist doch ein wunderbarer Examensfall.
Ja, wunderbarer Examensfall.
Also könnte davon ausgehen, wer das jetzt hier hört, in einem Jahr, die Zyklen da sind relativ lang, läuft der irgendwo.
Ja, aber dieser Fall hat mich dazu gebracht, wahnsinnig viel zu recherchieren zur Betriebshaftung und die Rechtsprechung ist wahnsinnig unterschiedlich. Gerade die Obergerichte müssen sich damit sehr viel Einzelfällen beschäftigen und die Rechtsprechung des BGHs war zuletzt sehr weitgehend. Das heißt, fast jeder Betriebsvorgang wurde dem Betrieb des Fahrzeugs zugerechnet.
Das sorgt natürlich dafür, dass wir relativ viel Gefährdungshaftung haben und es auf das Verschulden am Ende nicht ankommt. Und dadurch war ich dann so ein bisschen angetriggert und habe mich da durch die ganzen Urteile, die es gibt, gewälzt und mich dann auch in den letzten zwei Jahren verstärkt mit der Thematik beschäftigt.
Ihr habt es aber verglichen.
Genau.
Das heißt sozusagen, leider hat kein Richter denn gesagt, wie es tatsächlich dann aus seiner Sicht ist.
Ja, das ist so, aber vielleicht das Spannendste an dem Fall ist, weil es so ein Grenzfall war, haben beide Versicherer im Innenverhältnis die Hälfte gezahlt. Das heißt, die Hälfte hat die Privathaftpflicht gezahlt, die andere Hälfte hat die Kfz-Haftpflicht gezahlt.
Also auf gut Deutsch, wir wissen es auch nicht hundertprozentig und wir müssen es jetzt irgendwie regeln.
Beide Versicherer wollten es auch nicht drauf ankommen lassen, das gerichtlich zu klären. Wer ist denn da eintrittspflichtig?
Spielt theoretisch natürlich ein total spannendes Problem, weil wenn es geklärt ist, dann hat halt einer für alle solche Fälle die Haftung.
Genau und wichtig vielleicht an dieser Stelle im Bereich des Personenschadens, wir haben gar nicht über das Schicksal der Frau jetzt gesprochen, das sind immer tragische Schicksale, aber eben nicht zu Lasten der Geschädigten am Ende, weil die hat den Vergleichsbetrag bekommen, den sie wollte, sondern die juristischen Spitzfindigkeiten haben sich in dem Bereich bewegt, wer zahlt es denn am
Ende unter den Versicherern.
Ja, was sind, lass uns doch mal darüber sprechen, ich weiß jetzt nicht, wie es in dem Fall war, wir können den ja auch ein kleines bisschen abändern, was sind denn so typische Schadensposten, also um nochmal darzulegen sozusagen, darauf will ich hinaus, wir können vielleicht, jetzt hier war es wahrscheinlich ein höherer Sachschaden, aber wir können auch mal 3000
Euro Sachschaden nur haben, aber dennoch eben Situationen, in denen die Haftung in die Hunderttausende geht.
Genau, eine klassische Position ist das Schmerzensgeld. In Deutschland werden relativ niedrige Schmerzensgelder gezahlt im Vergleich mit anderen europäischen Ländern. Da gibt es andere Bemessungskriterien. In Deutschland wird Bezug genommen auf vergleichbare Sachverhalte und vergleichbare Rechtsprechung.
Das heißt, ein Amtsgericht in Bonn wird sich vielleicht daran orientieren, was das Landgericht Bonn oder das Oberlandesgericht Köln in einem vergleichbaren Fall zugesprochen hat. Andere Länder machen das komplett anders, orientieren sich an Schmerzensgeld-Tabellen. Da werden dann Schmerzen in Skalen eingeteilt und dann wird geguckt, wie viele Tage hat er denn Schmerzen gehabt und so wird das Schmerzensgeld bemessen.
Aber wie gesagt, im europäischen Vergleich liegen wir da relativ niedrig. Und eine Tendenz ist zu erkennen, dass natürlich auch inflationsbedingt die Schmerzensgelder ansteigen, aber auch immer wieder versucht, Bezug zu nehmen auf andere Länder. Da gab es zuletzt eine erfreuliche Rechtsprechung des BGHs, der gesagt hat, die taggenaue Schmerzensgeldbemessung ist nicht anzuwenden, sondern es bleibt bei den bisherigen Grundsätzen.
Okay, also da muss man aber sagen, ganz großen Anführungszeichen, ein bisschen sarkastisch, das lohnt sich eigentlich nie.
Nee, es lohnt sich nicht, sich verletzen zu lassen und dann auf Schmerzensgeld zu hoffen.
Das ist nicht wie in den USA, wo man berühmte Beispiele hat, wo man Millionär wird, weil man sich irgendwie verbrüht.
Vielleicht so ein klassisches Beispiel, ein gebrochener Unterschenkel sind vielleicht 5.000 bis 8.000 Euro Schmerzensgeld.
Das würden die wenigsten Menschen machen wollen. Okay, Schmerzensgeld ist das eine. Wie kommt man dann auf diese richtig hohen Summen? Was muss dafür passieren?
Durch einen Erwerbsschaden ganz häufig oder durch tatsächlich schwere Schäden mit hohem Pflegebedarf. Eine vollstationäre Pflege mit Beatmung kostet 50.000 Euro im Monat. Und der andere große Posten sind dann natürlich Erwerbsschäden.
Gerade bei Selbstständigen, wenn die ein florierendes Unternehmen hatten und nachweisen können, tatsächlich, dass sie einen erheblichen Gewinnentgang durch den Unfall haben, dann kann das ganz schnell in die Hunderttausende gehen.
Ich habe einen Bekannten, der hat einen Garten- und Landschaftsbau mit ein paar Angestellten. Bilden wir mal das Beispiel noch, würde mich interessieren. Und sagen wir mal, der hat sechs Angestellte, ist voll ausgelastet, weil es hat viel geregnet, die Sonne scheint, überall muss geschnitten werden und so.
Der hat jetzt einen Verkehrsunfall und fällt, sagen wir mal, sechs Monate aus, ein halbes Jahr. Und der Laden läuft richtig gut, ich denke mir irgendwelche Zahlen aus. Und der sagt jetzt, pass auf, also normal mache ich hier 200.000 im Jahr, was bei ihm hängen bleibt an Gewinn.
Dadurch jetzt nur 100.000 und trägt irgendwas vor, warum das so ist. Einfacher Fall. Habe ich nicht immer ein Kausalitätsproblem? Kann ich nicht immer sagen, naja, wir wissen aber doch nicht, wie es gelaufen wäre, ob die Aufträge wirklich alle wieder so gekommen wären wie in den vergangenen Jahren? Die Mitarbeiter können doch einiges abfedern und, und, und, und.
Ein sehr spannendes Beispiel, weil du hast gesagt, er ist der Inhaber. Unser erster Ansatzpunkt wäre, dass wir uns genau anschauen, weil das ist entscheidend beim Selbstständigen, gibt es wirklich einen Gewinnentgang? Weil der reine Verlust der Arbeitskraft als solcher ist nicht ersatzfähig, das stellt keinen Schaden dar.
Du hast ja in dem Fall dann auch die Mitarbeitenden, die fangen ja eigentlich fast alles auf.
Genau und wenn sich am Ende herausstellt, der hat in dem Jahr davor 200.000 Euro Gewinn gemacht und auch in dem Unfalljahr, dann hat er keinen Schaden.
Klar.
Das ist auch der Regelfall, gerade wenn Geschäftsinhaber verletzt werden, weil die nicht mehr operativ mitarbeiten. Wie mehr stellt sich die Frage bei abhängig Beschäftigten, die nach Ende der Lohnfortzahlung durchaus einen Erwerbsschaden haben können. Aber in diesem Fall würde ich sagen, der muss konkret darlegen und beweisen, dass er einen Gewinnentgang hatte.
Und die Anforderungen der Rechtsprechung sind relativ hoch. Er müsste seine Betriebsunterlagen der letzten drei Jahre vorlegen, dann würde sich das genau angeschaut. Dann würde geguckt, hat er eine Ersatzkraft eingestellt? Warum hat er die eingestellt? Hätte er die nicht vielleicht sowieso eingestellt? Und dann gibt es am Ende des Tages vielleicht ein betriebswirtschaftliches Gutachten, was wirklich aufklären muss, ist ein wirtschaftlicher Schaden da, ist ein unverbedingter Gewinnentgang da.
Schwieriger wird es eher an solchen Stellen, wo Unternehmen in der Gründung sind. Ich hatte einen spannenden Fall. Da wurde eine Person verletzt und der hat dann angegeben, dass er die zuckerfreie Zuckerwatte erfunden hätte.
Er wäre auch schon konkret in Verhandlungen mit ein paar Jahrmarktbetreibern gewesen, um das da anbieten zu können. Und da würden ihm jetzt jedes Jahr 150.000 Euro Gewinn entgehen. Das klingt natürlich erstmal skurril.
Interessanterweise hat er die Markenrechte schon angemeldet gehabt vor dem Unfall. Das heißt, es gab den Markennamen. Aber dann da weiter zu argumentieren, gab es einen Businessplan? Wie sah die Finanzierung aus? Hat er schon mit Banken gesprochen? Das musste dann sehr umfassend aufgeklärt werden.
Und am Ende hat sich herausgestellt, das Ganze war nur eine fixe Idee und irgendwas Praktisches gab es noch nicht. Und dann hatte er auch keinen Anspruch.
Ja, das ist natürlich dann immer schwierig zu sagen, welche Anforderungen stellt man an die Kausalität und an den alternativen Verlauf in der Zukunft. Aber dafür gibt es dann ja euch. Okay, cool.
Super buntes Rechtsgebiet. Ich finde ehrlich gesagt, wenn ich das so sagen darf, da ist in der Tüte viel mehr drin, als man von draußen vielleicht denkt, wenn man Versicherungsrecht hört. Weil das ist das wahre Leben, was hier spielt.
Jetzt lass uns doch mal ein bisschen mittelmäßiger Übergang, aber ich nehme meine Überleitung. Lass uns mal auf die Tüte BLD gucken, was da drin ist. Sozusagen ein bisschen das Innenleben eurer Kanzlei nochmal zwei, drei Minuten beleuchten.
Du bist hier Managing Associate, stimmt0027s?
Ja.
Und neben dem, was wir gerade gehört haben, hast du als interne Funktion auch noch die Funktion des Sekretariatsbeauftragten. Das finde ich ganz schön. Was machst du denn da?
Ja, der Sekretariatsbeauftragte ist eine Besonderheit unserer Kanzlei, würde ich vielleicht sagen, weil die Fachbereiche so groß sind und da so viel Personal außerhalb der Anwaltschaft arbeitet, in ganz vielen verschiedenen Bereichen, dass das irgendwie unter einen Hut gebracht werden muss. Es gibt auf der einen Seite die Sekretärin, es gibt Büroassistenzen, es gibt Schreibkräfte, die diktatisch schreiben.
Eine Anwaltskanzlei ist nicht wie ein klassisches Unternehmen aufgebaut. Es gibt keine Teamleiter, sondern es gibt ganz viele kleine Teams, Sekretariat und Anwalt. Und um dem Ganzen gerecht zu werden, wurde diese Position des Sekretariatsbeauftragten geschaffen.
Im Alltag bin ich Ansprechpartner für alle nicht anwaltlichen Mitarbeiter bei uns in der Abteilung, die dann mit ihren Sorgen und Nöten zu mir kommen können. Ich führe in Abstimmung zusammen mit unserer Personalabteilung die Jahresgespräche.
Ich bin Ansprechpartner, wenn Wünsche da sind, den Arbeitsplatz zu ändern, zu wechseln, aufzusteigen vielleicht auch und sich weiterzuentwickeln in seiner eigenen Rolle. Immer dann bin ich der Ansprechpartner.
Wie blickst du denn auf die Zusammenarbeit, auch ein ganz interessanter Punkt finde ich, von Anwälten und sonstigem Personal in Kanzleien?
Ja, ein gutes Arbeitsverhältnis und ein gutes Arbeitsklima sind unfassbar wichtig, weil die Zusammenarbeit so eng ist. Mit meinem Sekretariat habe ich eine ganz enge Bindung, weil wir uns aufeinander verlassen müssen. Ich muss mich auf sie verlassen können, sie muss sich aber auch auf mich verlassen können.
Man stärkt sich gegenseitig den Rücken und deswegen ist das so wichtig. Aber es kommt natürlich immer zur Sonderkonstellation. Irgendwer ist mal krank, muss wen vertreten. Deswegen ist auch so ein Abteilungszusammenhalt unglaublich wichtig und mir auch wichtig in meiner Tätigkeit als Sekretariatsbeauftragte.
Und deswegen versuche ich da jeden Tag dran zu arbeiten, eine angenehme Arbeitsatmosphäre für alle zu schaffen.
Gut, wenn man das Ganze interessant findet und sich mal bei euch auf der Karriere-Webseite umschaut, vielleicht mal die anderen Folgen von euch bei IMR noch hört, wir haben da auch so eine kleine Übersichtseite gebaut, findet ihr in den Shownotes, dann sitzt man vielleicht irgendwann bei euch und dann immer die Abschlussfrage hier im Podcast. Das ist sozusagen nicht das primäre Ziel, aber doch ein häufiger Nebeneffekt, dass man sich vielleicht bei euch bewirbt.
Worauf achtest du Bewerbungsgespräch? Was ist dir wichtig bei mir?
Dass die Person im Gespräch authentisch ist und dass sie mir ein wirkliches Interesse an der Tätigkeit als Anwalt und an dem Fachbereich, in dem sie sich bewirbt, zeigt. Also nichts ist schlimmer, als jemand vor sich sitzen zu haben, der sagt, er weiß selbst gar nicht, warum er da ist.
So war es bei mir dann auch. Ich habe mich hier ganz klar mit dem Fokus Personenschaden beworben und wusste, was ich will. Das sollen natürlich jetzt nicht die Leute abschrecken, die sich noch nicht festgelegt haben.
Ein ehemaliger Studienkollege hat sich von mir hier beworben und der wusste noch gar nicht, in welchen Bereichen er genau möchte und hat dann über die Anwaltsstationen verschiedenste Bereiche kennenlernen können und dann seinen Wunschbereich gefunden.
Wunderbar, vielen herzlichen Dank, Emanuel. Das war sehr interessant und hat Freude gemacht.
Gerne, vielen Dank.
Tschüss.
Tschüss.
Abonniere den Podcast, um automatisch über neue Folgen und Karrieremöglichkeiten informiert zu werden.