“Resozialisierung ist möglich, wenn man daran glaubt, dass Menschen sich ändern können. Ein Grundzynismus passt hier nicht, denn unser Ziel ist es, Menschen einen neuen Weg zu ermöglichen und das klappt erstaunlich oft.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Wenn ein Gefangener nach Therapie, Arbeit und neuer Perspektive entlassen wird, bestätigt das meinen Glauben an Veränderbarkeit. Solche Erfolgsgeschichten überstrahlen jede Bürokratie und erinnern mich, warum Resozialisierung – nicht Bestrafung allein – Kern unserer Arbeit ist.
Ich plane den Vollzug für „meine“ Gefangenen, entscheide über Ausgang, Freigang, Disziplinarstrafen und führe Sprechstunden. Gleichzeitig verantworte ich Sicherheit, Therapieangebote und Resozialisierungsfortschritte – alles auf Grundlage des jeweiligen Landes-Strafvollzugsgesetzes.
Die meisten Insassen bringen Armut, Sucht und zerrüttete Familien mit. Kriminalität ist häufig Folge fehlender Chancen, nicht reiner Bosheit. Das hat meine Sicht entmoralisiert: Präventive Sozial- und Bildungspolitik könnte oft mehr bewirken als schärfere Strafen.
Ja. Wir vergeben wenige, begehrte Plätze für Verwaltungspraktika und Referendarstationen. Solide Noten sind wichtig, entscheidend sind jedoch Kommunikationsstärke, Respekt vor allen Berufsgruppen und echtes Interesse an interdisziplinärer Arbeit. Wer das mitbringt, erhält einzigartige Einblicke in Recht und Resozialisierung.
Geschlossener Vollzug bedeutet Mauern, Gitter, maximale Fluchtsicherung. Offener Vollzug hat kaum bauliche Barrieren; Voraussetzung sind fehlende Flucht- und Missbrauchsgefahr sowie Mitarbeit der Gefangenen. Beide verfolgen Resozialisierung, unterscheiden sich aber fundamental im gewährten Freiheitsgrad.
Die meisten verlassen morgens die Anstalt, gehen regulär arbeiten, kaufen nachmittags ein und kehren pünktlich zurück. Schrittweise erhalten sie bis zu 24 Langzeitausgangstage pro Jahr, um Wochenenden bei der Familie zu erproben. So trainieren sie verantwortlichen Umgang mit Freiheit.