“Im Familienrecht geht es vor allem um die finanzielle Entflechtung, Unterhalt und Zugewinnausgleich, bei dem Vermögen während der Ehe hälftig geteilt wird. Es ist ein Bereich, der ständig im Fluss ist und viele Facetten hat.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Ich landete zufällig während der Anwaltsstation in einer reinen Familienrechts-Boutique. Dort merkte ich, dass ich vor Gericht stehen und echte Menschen beraten will, statt abstrakt über Schrauben zu diskutieren. Die unmittelbare Lebensrelevanz des Rechtsgebiets hat mich sofort gepackt – seitdem fasziniert mich die Mischung aus juristischem Tiefgang und menschlicher Komponente.
Das Doppelstudium in Düsseldorf und Cergy-Pontoise brachte mir fließendes Französisch, interkulturelles Feingefühl und Einblicke in ein anderes Prüfungssystem. Ich sah, wie ähnlich BGB und Code civil sind, lernte Entscheidungen zu kommentieren und blieb dadurch motiviert. Heute nutze ich dieses Wissen ständig in internationalen Mandaten – ohne Frankreich hätte ich vielleicht aufgegeben.
Den Kurs machte ich gleich im ersten Berufsjahr. Er gab mir den umfassenden Überblick und ich konnte das Gelernte sofort an echten Fällen mit Supervision anwenden. Wer früh spezialisiert, wächst schneller fachlich, gewinnt Selbstvertrauen und kann komplexe Mandate übernehmen, statt jahrelang nur Teilaufgaben zu erledigen.
Typischerweise kommt jemand, der sich trennt. Dann kläre ich Rentenausgleich, Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und oft Immobilienbewertungen. Wir entflechten das gemeinsame Leben – meist finanziell geprägt, teils streitig, teils einvernehmlich. Der Mix aus Zahlen, Strategie und Emotionen macht jeden Arbeitstag anders und fordert sowohl Juristen als auch Psychologen in mir.
Während der Ehe zahlen beide faktisch in einen gemeinsamen Rententopf. Bei Scheidung werden alle in dieser Zeit erworbenen Anwartschaften halbiert (§§ 1587 ff. BGB). Das kann Pensionen drastisch kürzen und ist finanziell oft der größte Posten. Deshalb prüfe ich den Versorgungsausgleich immer zuerst – dort entscheidet sich häufig die Existenzsicherung beider Seiten.
Ich vergleiche Vermögen bei Heirat mit Vermögen beim Scheidungsantrag. Hat ein Ehegatte mehr hinzugewonnen, zahlt er die Hälfte dieser Differenz aus. Ererbtes oder Geschenktes wird nur mit damaligem Wert herausgerechnet; Wertsteigerungen müssen ausgeglichen werden. Klingt simpel, explodiert aber schnell, wenn Immobilien oder Unternehmen bewertet und bezahlt werden müssen.