“Migrationsrecht ist nicht nur ein Rechtsgebiet, es geht um Menschen, die Schutz brauchen, und es ist unsere Aufgabe, sie sicher durch das Verfahren zu bringen und ihnen eine neue Zukunft zu ermöglichen.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
2016/17 stand ein grünes Mandat offen. Doch Asylverfahren explodierten, Mandantinnen brauchten dringenden Rechtsschutz und es gab viel zu wenige Anwältinnen. Mein Platz war an der Front des Rechtswegs, nicht in Parlamentsdebatten. Die Entscheidung fiel aus Überzeugung, nicht aus Karrierekalkül.
Ich kam aus Ulm, suchte etwas Internationales und wollte nicht „trocken“ Jura lernen. Passau bot mir außergewöhnlich viele Fremdsprachen, eine wunderschöne Stadt und die Chance, Politik- und Geschichtsinteresse mit Recht zu verbinden. So konnte ich mein Ziel, „die Welt retten“, zumindest methodisch vorbereiten.
Thomas legte mir Berge von Aufenthalts- und Asylakten auf den Tisch. Ich stieß auf Familiennachzug der Rohingya und erkannte, wie existenziell gerechtes Verfahren sein kann. Das Praktikum riss die Theorieblase auf, machte Ungerechtigkeit sichtbar und gab mir ein berufliches „Warum“. Heute teilen wir uns die Bürogemeinschaft.
Im Kern arbeite ich täglich mit dem Aufenthaltsgesetz – alles nach Einreise – und dem Asylgesetz – alles zum Verfahren. Beide sind von EU-Recht durchzogen und besitzen Sonderfristen, oft eine oder zwei Wochen. Wer nur allgemeines Verwaltungsrecht kennt, staunt über diese Parallel-Welt.
Extrem kurze Klagefristen, fehlende Berufungszulassungen und knappe Prozesskostenhilfe machen Fehler kaum reparabel. Das wirkt wie ein Sonderrechtsweg, der Betroffenen das Recht maximal erschwert. Für uns bedeutet das: höchste Präzision in kürzester Zeit – sonst droht Abschiebung.
Wir sind Überzeugungstäterinnen. Statt Konkurrenz herrscht echter kollegialer Austausch: Verteilerlisten, sofortige Musterschriftsätze, spontane Telefonhilfe. Dieses Miteinander trägt fachlich und mental, gerade bei belastenden Fällen. So etwas habe ich im Wirtschaftsstrafrecht nie erlebt.