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13.08.2019Podcast-Episode

IMR32 - IMR032: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien | Interview Verwaltungsjuristin

Teilnahme am IMR Jurapodcast

Bei: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
🚀 Karriereweg von Martina Hannak

Fragen & Antworten

00:42–01:05

Was bewegte dich zum Jugendmedienschutz?

Als Referendarin sah ich auf Elternabenden, wie Grundschulkinder ungefiltert Horror-Trailer und Ego-Shooter konsumierten. Ich erkannte, wie wenig Schutzmechanismen existierten und beschloss spontan, meine juristische Ausbildung genau dort einzusetzen, wo ich unmittelbaren Einfluss auf Kinder- und Jugendmedienschutz nehmen kann. Diese Betroffenheit war mein Antrieb, mich der Aufgabe lebenslang zu widmen.

01:13–01:22

Wie kam deine Initiativbewerbung zustande?

Nach dem Rat eines Jugendmedienschutz-Ausbilders schrieb ich ohne Stellenausschreibung an die Bundesprüfstelle. Ich schilderte meine Motivation und bot konkrete juristische Fähigkeiten an. Vier Monate später stand ich als Referentin im Sitzungssaal – ein Beweis, dass Eigeninitiative Türen öffnet, gerade im öffentlichen Dienst.

01:23–01:44

Welche Stationen prägten deinen Karriereweg?

Fünf Jahre lernte ich als Referentin das Handwerk der Indizierung, wechselte dann ins Ministerium, um jugendschutzpolitische Strategien mitzugestalten, und kehrte schließlich als Vorsitzende zurück. Jede Station – Behörde, Politik, Leitung – gab mir neue Perspektiven auf denselben Auftrag: junge Menschen zu stärken.

04:46–05:26

Warum reizt dich die Gremienarbeit besonders?

Die Zwölfergremien vereinen Lehrkräfte, Buchhändler, Künstler und Jugendhilfe. Dieses pluralistische Umfeld fordert mich juristisch wie menschlich: Ich moderiere Grundrechts-Abwägungen zwischen Kunstfreiheit und Kinderschutz. Die Entscheidungskraft des Gremiums zeigt unmittelbar Wirkung im Alltag – das macht die Sitzungstage so reizvoll.

05:51–06:08

Welche Grundwerte leiten eure Entscheidungen?

Unsere Leitlinie lautet: Vermeide sozial-ethische Desorientierung. Wir prüfen zunächst die gesetzlichen Tatbestände, ziehen dann Grundrechte heran und suchen praktische Konkordanz. Erst wenn Gewaltverherrlichung, Pornografie oder Diskriminierung das Kindeswohl ernsthaft gefährden, erfolgt eine Indizierung. Wertebewusstsein, nicht Moralismus, bestimmt dabei unser Urteil.

10:50–12:00

Wie beeinflusst Digitalisierung eure Schutzstrategien?

Smartphones in jeder Hosentasche machen Abschirmung schwer. Heute bewerten wir nicht nur Inhalte, sondern auch Chat-Funktionen, Grooming-Risiken und algorithmische Verstärkung. Deshalb erweitern wir das Maßnahmen-Portfolio – von Zukunftswerkstätten bis Kooperationsnetzwerken – und definieren Jugendgefährdung ständig neu, ohne den Grundsatz der Freiheit preiszugeben.