Martina Hannak, ÖD | Bundesprüfstelle für...
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Bundesprüfstelle (BPjM) - Jugendmedienschutz - Jugendgefährdung - Indizierung - Alterskennzeichen - USK - FSK - Gremium - Jugendschutzgesetz - sozial-ethische Werteordnung - Digitalisierung - Medienkompetenz - Medienerziehung - Zensurverbot - Kommunikationsrisiken
Frau Hannak ist Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und erläutert in diesem Podcast-Interview die Arbeit der Behörde. Wonach wird entschieden, wie ein Medium eingestuft wird? Gibt es tatsächlich Juristen, die den ganzen Tag Computer spielen? Wie reagiert die BPjM auf moderne Entwicklungen? Wie sieht der "richtige" Medienkonsum für Kinder und Jugendliche aus?
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„Der gesetzliche Auftrag zielt darauf ab, Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu schützen und dabei auch gesellschaftliche Werte zu reflektieren und weiterzuentwickeln.“
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Familienministeriums und damit klassischer Vertreter der öffentlichen Verwaltung. In ihrem Bonner Hauptsitz arbeiten rund 50 Expertinnen und Experten – darunter viele Volljuristinnen und Volljuristen – daran, Medieninhalte auf ihr Gefährdungspotenzial für Minderjährige zu prüfen und gegebenenfalls zu indizieren.
Ob Videospiel, Manga oder Social-Media-Clip: Die Prüfstelle zeichnet sich durch die einzigartige Verbindung von jugendschutzrechtlicher Expertise und tiefem popkulturellen Know-how aus. Lauscht in die Episode hinein und erfahrt, wie man als Jurist oder Juristin täglich zwischen Digitaltrends und Gesetzestexten vermittelt – Kopfhörer auf und ab ins Gespräch!
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