“Es ist schon ein geiles Gefühl, ein Schriftstück vom Bundesverfassungsgericht mit eigenem Namen und Bundesadler zu halten. Das hat mir sehr geholfen, die praktische Relevanz des öffentlichen Rechts zu verstehen.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Michael fand es unerträglich, dass eine Allgemeinverfügung ein ganzes Wochenende lang sämtliche Versammlungen unter freiem Himmel verbieten sollte. Er sah darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in Artikel 8 GG. Der Gedanke, dass Grundrechte ohne gerichtliche Kontrolle ausgesetzt werden, weckte seinen verfassungsrechtlichen Idealismus. Weil niemand sonst reagierte, fühlte er sich persönlich verpflichtet, das Grundrecht zu verteidigen – sofort, noch in derselben Nacht.
Er lud die Verfügung als PDF, sichtete Polizeiberichte und Medienmeldungen und blätterte parallel in Kommentaren zum Versammlungsgesetz. Schritt für Schritt prüfte er Zuständigkeit, polizeilichen Notstand und Verhältnismäßigkeit. Mit diesem Material schrieb er in wenigen Stunden einen strukturierten § 80 V VwGO‑Antrag. Intensive Quellenarbeit, klarer Gutachtenstil und viel Kaffee machten ihn rasch verfahrenssicher.
Ein beiläufiger Facebook‑Chat lieferte den entscheidenden Impuls. Michael empörte sich, der Kommilitone antwortete lapidar: „Dann mach doch.“ Diese provokante Ermunterung brachte ihn dazu, die Idee sofort umzusetzen. Aus einem Scherz wurde Ernst – ohne diese kurze Motivationsspritze hätte er vermutlich nicht die Nacht durchgearbeitet und das Verfahren angestoßen.
Als Michael am Freitagabend Unterstützung für den Gang nach Karlsruhe anfragte, hörte sich sein Chef erst den Sachverhalt an und stellte dann ohne Zögern Kanzleibriefkopf, Faxgeräte und seine Berufserfahrung zur Verfügung. Die prompte Rückendeckung zeigte, wie wichtig ein förderndes Umfeld ist: fachliche Beratung, Zulassung für höhere Instanzen und moralischer Support kamen auf einen Schlag.
Durch das Verfahren wurden Versammlungs‑ und Verfassungsprozessrecht für ihn greifbar. Der praktische Umgang mit § 80 V VwGO und § 32 BVerfGG vertiefte sein Verständnis – später profitierte er in einer Examensklausur genau zu diesem Thema. Gleichzeitig steigerte der Erfolg sein Selbstvertrauen und zeigte, dass juristisches Engagement bereits im Studium reale Wirkung entfalten kann.