“Wirtschaftsstrafrecht begeistert mich, weil es um Menschen geht, um reale Probleme, nicht nur um juristische Paragrafen. Es verbindet Recht und wirtschaftliches Verständnis – eine faszinierende Herausforderung.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Ich arbeite mich tief ins Detail, finde die entscheidende Schwachstelle – und destilliere sie dann auf einen klaren, merkbaren Satz. Ein 30-seitiges Mikroargument überzeugt niemanden. Wichtig ist: „Liegt nicht vor, weil …“ Kurz, belastbar, nachvollziehbar – so erreiche ich Staatsanwältinnen.
Ich wollte Richterinnen keine Bilanzlese-Schwäche vorwerfen, ohne selbst Zahlen souverän zu lesen. Der MBA in Wirtschaftskriminalität und Compliance füllte genau diese Lücke und stärkt meine Argumente in Verfahren, in denen Buchhaltung der eigentliche Tatort ist.
Proaktivität. Wer sich nicht traut, mich vorher anzurufen und kurz zu überzeugen, passt nicht in die Verteidigung. Telefonische Schlagfertigkeit, Neugier und Freude am selbstständigen Aktenwühlen sind unverzichtbar – Noten zweitrangig.
Ich berate auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Das half enorm beim Start: internationale Mandanten, KMU mit Auslandsbezug und ein großes Umsatzsteuer-Karussellverfahren waren nur möglich, weil ich Sprache und Kultur verstehe. So wurde die Ein-Frau-Kanzlei sofort sichtbar und wirtschaftlich tragfähig.
Ein Hinweis kommt, oft anonym. Zuerst prüfe ich, ob überhaupt Substanz vorliegt – Fehlverhalten, Verdacht oder bloß Gerüchte. Dann sichere ich Daten, führe strukturierte Interviews, analysiere Kontobewegungen und verdichte die Fakten, damit das Management fundiert entscheiden kann, ob Anzeige, Abstellung oder beides folgt.
Für mich ist es das White-Collar-Segment: Betrug, Untreue, Insolvenz- und Steuerdelikte, alles, was meist auf Papier beginnt. Juristisch gibt es keine starre Definition, wir orientieren uns pragmatisch an den Katalogen der großen Wirtschaftsstrafkammern und an der Realität kaufmännischer Entscheidungsprozesse.