“IP- und IT-Recht sind technologiebezogen und spannend, da sie immer wichtiger werden und immer mehr Beratungsbedarf entsteht – für junge Jurist*innen eine tolle Chance, sich zukunftsorientiert zu spezialisieren.”
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Die Begabtenförderungswerke finanzieren bis zu 30 Monate, aber ihre eigentliche Stärke liegt in der ideellen Förderung: fachübergreifende Sommerakademien, Methodenkurse, Netzwerkabende und ein enger Austausch mit anderen Doktoranden. Dieses Umfeld schärft das wissenschaftliche Profil, öffnet Karrierewege außerhalb der klassischen Anwaltsbahn und vermittelt Soft Skills, die in jeder juristischen Laufbahn gefragt sind.
Ich musste klar darlegen, welches konkrete neue Problem ich untersuche, welche Methode ich wähle und welchen wissenschaftlichen Mehrwert das Ergebnis bietet. Reine Bestandsaufnahme reicht nicht: eigene Thesen, Forschungsdesign und Zeitplan gehören hinein. Auf dieser Basis haben meine Betreuer ein wohlwollendes Gutachten verfasst – ohne originelle Idee und saubere Struktur keine Chance auf Förderung.
Kein Tag gleicht dem anderen: morgens berate ich ein Spiele-Startup, mittags entwerfe ich einen Lizenzvertrag und nachmittags prüfe ich Markenportfolios. Technologiebezug, Kreativität und rasche Rechtsentwicklungen halten mich geistig wach. Gleichzeitig herrscht in unserem kleinen, interdisziplinären Team eine kollegiale Atmosphäre, die jungen Juristinnen viel Verantwortung und unmittelbaren Mandantenkontakt ermöglicht – ideal, um schnell zu lernen.
Nach dem vier- bis fünfeinhalbjährigen Diplom – 41 Einzelprüfungen, kontinuierlicher Lerndruck – folgt ein 18-monatiges Referendariat. Erst dann darf man das Anwaltsexamen ablegen. Wer Richter oder Notar werden will, braucht zusätzlich Praxisjahre als Anwalt und ein weiteres Staatsexamen. Anders als in Deutschland werden also fast alle Juristen zunächst Anwälte und spezialisieren sich erst später weiter.
Die griechische Zivil- und Strafrechtsordnung baut historisch auf deutschem Gedankengut auf; schon die ersten Athener Professoren waren in Deutschland promoviert. Im Studium hörte ich ständig BGH-Zitate und bekam früh den Rat: „Lerne Deutsch – du brauchst die Primärquellen!“ Die Begeisterung meiner Professoren für die deutsche Methodik hat mich neugierig gemacht und letztlich motiviert, selbst nach Deutschland zu gehen und hier weiterzuarbeiten.
Die Athener Fakultät bietet komplette Vorlesungen auf Deutsch, Englisch und Französisch an; viele Dozenten haben in Deutschland studiert und passen Stoff und Fälle exakt auf kontinentaleuropäische Examensanforderungen an. Neben Sonne und Sprache erhält man also einen tiefen Einblick in ein sehr ähnliches, aber doch eigenständiges Rechtssystem – perfektes Trainingsfeld für Vergleichungen im Examen.