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Karriere-Timeline

🚀 Karriereweg von Zoi Michalopoulou

Fragen & Antworten

00:40–01:48

Was verbindet griechisches mit deutschem Recht und trieb Sie nach Deutschland?

Die griechische Zivil- und Strafrechtsordnung baut historisch auf deutschem Gedankengut auf; schon die ersten Athener Professoren waren in Deutschland promoviert. Im Studium hörte ich ständig BGH-Zitate und bekam früh den Rat: „Lerne Deutsch – du brauchst die Primärquellen!“ Die Begeisterung meiner Professoren für die deutsche Methodik hat mich neugierig gemacht und letztlich motiviert, selbst nach Deutschland zu gehen und hier weiterzuarbeiten.

02:43–03:44

Warum lohnt Erasmus-Juraaufenthalt in Athen für deutsche Studierende?

Die Athener Fakultät bietet komplette Vorlesungen auf Deutsch, Englisch und Französisch an; viele Dozenten haben in Deutschland studiert und passen Stoff und Fälle exakt auf kontinentaleuropäische Examensanforderungen an. Neben Sonne und Sprache erhält man also einen tiefen Einblick in ein sehr ähnliches, aber doch eigenständiges Rechtssystem – perfektes Trainingsfeld für Vergleichungen im Examen.

04:53–06:15

Wie läuft Studium und Referendariat in Griechenland im Vergleich?

Nach dem vier- bis fünfeinhalbjährigen Diplom – 41 Einzelprüfungen, kontinuierlicher Lerndruck – folgt ein 18-monatiges Referendariat. Erst dann darf man das Anwaltsexamen ablegen. Wer Richter oder Notar werden will, braucht zusätzlich Praxisjahre als Anwalt und ein weiteres Staatsexamen. Anders als in Deutschland werden also fast alle Juristen zunächst Anwälte und spezialisieren sich erst später weiter.

08:41–10:43

Welche Wege führen EU-Anwälte zur deutschen Zulassung?

Entweder arbeite ich drei Jahre „effektiv und regelmäßig“ als europäische Rechtsanwältin in Deutschland und beantrage dann die Zulassung – oder ich absolvierte, wie ich, die Eignungsprüfung. Diese Prüfung entspricht dem anwaltlichen Teil des Zweiten Staatsexamens; ein Jahr intensive Vorbereitung reichte, um sie erfolgreich abzulegen. Wichtig: Der Weg steht nur Kolleginnen aus EU-Staaten offen.

11:28–13:38

Was fasziniert Sie am Arbeiten im IP- und IT-Rechts-Team?

Kein Tag gleicht dem anderen: morgens berate ich ein Spiele-Startup, mittags entwerfe ich einen Lizenzvertrag und nachmittags prüfe ich Markenportfolios. Technologiebezug, Kreativität und rasche Rechtsentwicklungen halten mich geistig wach. Gleichzeitig herrscht in unserem kleinen, interdisziplinären Team eine kollegiale Atmosphäre, die jungen Juristinnen viel Verantwortung und unmittelbaren Mandantenkontakt ermöglicht – ideal, um schnell zu lernen.

16:14–18:20

Welches Grundproblem digitaler Weitergabe illustriert der Fall „Tom Kabinet”?

Der EuGH entschied 2019, dass der Weiterverkauf eines E-Books ohne Urheberzustimmung unzulässig ist. Hintergrund: Im Digitalen verliert der ursprüngliche Erwerber die Datei nicht zwingend, Kopien sind beliebig vervielfältigbar. Mangels klarer Richtlinie musste das Gericht historisch auslegen. Für das Examen zeigt der Fall, wie klassische Eigentumsdogmatik auf digitale Güter stößt und warum der Erschöpfungsgrundsatz hier an Grenzen gerät.