Zoi Michalopoulou, Associate | Bucerius Law School
Rechtsvergleich Griechenland Deutschland - Anwaltszulassung - Eignungsprüfung - IP-Recht - IT-Recht - Urheberrecht - Markenrecht - Lizenzvertrag - Digitalisierung - Blockchain - Smart Contracts - Legal Tech - Weitergabe digitaler Inhalte - Promotionstipendium - Begabtenförderungswerke - Dissertation - Exposé - BGB Einfluss - EuGH Rechtsprechung - Upload-Filter
Im Gespräch mit Zoi Michaelopoulou, die in Griechenland Jura studiert hat und nunmehr in Deutschland als Anwältin arbeitet und promoviert. Wusstet Ihr, dass das griechische Ausbildungssystem und Zivilrecht zu großen Teilen auf dem deutschen beruht? Hört, was dies für Eure Chance bedeutet, in Griechenland als deutscher Student zu studieren.
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
Die Bucerius Law School ist Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft und hat ihren Campus mitten in Hamburg.
Rund 300 Beschäftigte – von Professorinnen über wissenschaftliche Mitarbeitende bis zum Verwaltungsteam – lehren, forschen und organisieren hier das juristische Studium, Austauschprogramme sowie Weiterbildungen; mit starken Praxisbezügen und Innovationsschwerpunkten wie Legal Tech gilt die Law School als Ideenschmiede für die Juristenausbildung von morgen.
Hört rein in unsere Bucerius-Folgen bei Irgendwas mit Recht und lasst euch inspirieren, wie dieser besondere rechtswissenschaftliche Kosmos tickt!
Dr. Sarah Katharina Stein | Dr. Henrike von Scheliha
Dirk Hartung , ÖD
Dirk Hartung , ÖD
IP- und IT-Recht sind technologiebezogen und spannend, da sie immer wichtiger werden und immer mehr Beratungsbedarf entsteht – für junge Jurist*innen eine tolle Chance, sich zukunftsorientiert zu spezialisieren.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Herzlich willkommen zu Episode 61 von Irgendwas mit Recht. Mein Name ist noch immer Marc Ohrendorf, ich bin Jurist in Köln und heute spreche ich mit Zoe Michalopoulou. Guten Tag.
Ja, guten Tag.
Ich grüße Sie. Wir sprechen miteinander, weil Sie unter anderem in Griechenland Anwältin geworden sind und aber auch in Deutschland eine Zulassung haben. Wie kam es denn eigentlich dazu?
Ja, also das ist eine lange Geschichte. Vielleicht muss man zuerst erläutern, dass das griechische und das deutsche Recht miteinander verwandt sind. Es ist nämlich so, dass die ersten Zivilrechtsprofessoren an der Universität Athen, die mit der Verfassung des griechischen Zivilgesetzbuches betraut wurden, zuerst in Deutschland Jura studiert hatten.
Und insofern hat zum Beispiel das deutsche BGB das griechische Zivilgesetzbuch beeinflusst. Und eine ähnliche Situation haben wir auch im Strafrecht. Und das ist auch der Grund, warum die meisten meiner Professoren bereits in Deutschland studiert haben.
Also zum Beispiel im Rahmen einer Promotion oder eines LLM-Studiums und sie immer von Deutschland sprechen, also sprechen mit einem sehr großen Enthusiasmus über die deutsche Rechtsordnung und die deutschen Universitäten. So haben sie mich davon begeistert, nach Deutschland zu kommen.
Das Erste, was einem gesagt wird, wenn man in Griechenland anfängt, Jura zu studieren, ist, können Sie Deutsch? Wenn nicht, dann müssen Sie so schnell wie möglich anfangen, Deutsch zu lernen. Denn dann braucht man, ja, also ich meine, die griechischen Bücher zitieren die deutschen Entscheidungen, also das BGH, ja, so hat das deutsche Revisionsgericht hier entschieden und das ist, also am Ende muss man Deutsch können, um auch die Primärquellen zu lesen.
Das ist ja kurios, das wusste ich noch gar nicht. Interessant. Gibt es das direkt mal abweichend sozusagen vom normalen Verlauf dieses Gespräches, wie das die Zuhörerinnen ja auch häufig kennen? Gibt es denn dann eigentlich auch viele deutsche Juristen, die mal nach Griechenland gehen für eine gewisse Zeit, beispielsweise irgendwie im Rahmen einer Abordnung oder ähnliches?
Also das gibt es tatsächlich, ja. Also ich habe in Athen viele Erasmus-Studenten kennengelernt. Also deutsche Jurastudenten, die ein Austauschsemester in Griechenland absolviert haben. Und die sind auch sehr begeistert, sie lernen gerne auch Griechisch.
Aber das Spannende ist, dass die Universität Athen, wo ich studiert habe, viele Kurse anbietet, also für ausländische Jurastudenten und sogar auch in verschiedenen Sprachen. Also meine Professoren können ja Deutsch und es gibt Jura-Vorlesungen auf Deutsch, also für die deutschen Jura-Studenten.
Interessant. Also natürlich gibt es auch auf Englisch und auf Französisch und ja, sie sind immer sehr begeistert, ein Semester in Griechenland zu verbringen.
Und Sie haben dann Deutsch gelernt oder konnten Sie vorher schon ein kleines bisschen? Ja.
Deutsch habe ich tatsächlich an der Universität in Athen gelernt. Es gibt ein sehr gutes Sprachzentrum, das Intensivkurse anbietet. Darüber hinaus habe ich auch Veranstaltungen besucht, die zum Beispiel mit der juristischen Rechtssprache zu tun haben.
Oder auch deutsch-griechische Seminare, also juristische Seminare. Ich kann mich erinnern, dass damals ein Zivilrechtsprofessor, ja, ich glaube sogar Zivilprozessrecht, ein Seminar in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule veranstaltet hatte. Und das heißt, dass die deutschen Studierenden ihre Referate in Athen halten durften.
Und diejenigen von uns, die schon damals Deutsch gelernt hatten, hatten die Gelegenheit, diese zuzuhören.
Und wie ist das griechische System insgesamt aufgebaut, wenn man dort Jura studiert?
Ja, also das griechische System ist nicht sehr unterschiedlich vom deutschen. Also es ist ähnlich wie auch in Deutschland so, dass man nach dem Jurastudium ein Referendariat absolvieren muss. Das Referendariat dauert 18 Monate und erst nach Abschluss dieses Referendariats darf man dann das Staatsexamen für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ablegen.
Es gibt aber nur ein Staatsexamen dann, nehme ich an, ne?
Naja, es kommt darauf an, wie man es sieht, denn dieser Staatsexamen führt nur dazu, dass man als Anwalt zugelassen wird. Also man ist nicht Volljurist oder ähnliches. Und wenn man jetzt nicht als Anwalt arbeiten möchte, sondern als Richter oder Notar oder als Beamte, dann muss man ein zusätzliches Staatsexamen ablegen.
Und da muss man sogar davor Berufserfahrung als Rechtsanwalt gesammelt haben und bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel Sprachkenntnisse, man muss ein Mindestalter erreicht haben und erst dann darf man, also zum Beispiel, wenn man Richter werden möchte, darf man in der Akademie für Richter weiter studieren, um dann Richter zu werden. Also dieses Staatsexamen ist ja der erste Schritt sozusagen.
Verstehe. Das heißt, es ist ja doch dahingehend anders, dass man in Deutschland nach zwar zwei Staatsexamen, aber dann doch relativ jung, mit Ende 20, wenn man sich beeilt, schon Richter werden kann. Aber im griechischen System ist die Ausbildung eher darauf angelegt, dass alle erst mal Anwälte werden, wenn ich sie richtig verstehe, und man dann danach als nächsten möglichen Schritt in die Richterschaft wechselt.
Könnte man das so zusammenfassen?
Das kann man so zusammenfassen, ja.
Und wie lange studiert man? Ist das ein Bachelor-Master-System? Ich nehme an, oder?
Also es ist ein Diplom.
Ja, okay.
Also um das Zeugnis, also um das Diplom zu bekommen, muss man 41 Prüfungen verstanden haben. Und also je nachdem, wie wichtig das entsprechende Fach ist, zählt es mehr bei der Endnote am Ende. Ah ja. Genau, es ist, also theoretisch kann man das innerhalb von vier Jahren erwerben, also das Diplom, aber der Durchschnitt ist eher fünfeinhalb Jahre.
Okay.
Ja, also die Schwierigkeit liegt darin, dass man ständig Prüfungen hat, also man hat ständig diesen Druck, es ist nicht so, als würde erst am Ende ein großes Examen kommen und dann, dass man sich eher die ganze Zeit darauf vorbereiten muss, sondern dass man von Anfang an diesen Zeitdruck hat. Und es ist so, dass man sich immer in neue Rechtsgebiete einarbeiten muss.
Also wie Sie sich vorstellen, gehören zu diesen Klausuren nicht nur das Zivilstrafen, öffentliches Recht, sondern natürlich auch die Nebengebiete, ja, gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht. Und dann ist es ein bisschen anders aufgebaut, aber am Ende kommen am Ende die großen Klausuren, also wo man sagen könnte, ja, sie entsprechen dem ersten Staatsexamen in Deutschland.
Okay, verstehe. Und dann sind Sie mit Ihrer griechischen Anwaltszulassung nach Deutschland gekommen und sind jetzt auch deutsche Rechtsanwältin. Wie funktioniert denn das? Ja.
Ja, ich muss zugeben, dass es nicht einfach war. Als ich mich entschieden habe, langfristig in Deutschland zu bleiben, habe ich mich erkundigt, was die Perspektiven sind. Und dann habe ich erfahren, dass es zwei Alternativen gibt.
Also die erste Alternative ist, drei Jahre lang als EU-Anwalt in Deutschland tätig zu sein. Das heißt, wenn man bereits in einem EU-Land als Anwalt zugelassen ist, kann man bei einer deutschen Anwaltskammer die Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt beantragen. Und wenn man drei Jahre effektiv und regelmäßig, also so heißt es im Gesetz, im deutschen Recht arbeitet und auch die Fälle auflistet, dann kann man theoretisch die Zulassung beantragen.
Und die andere Alternative ist, ein Staatsexamen zu schreiben. Es heißt die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Und das ist auch die Alternative, für die ich mich entschieden habe. Also eher die schwierige Alternative.
Und so habe ich angefangen, mich darauf vorzubereiten. Und es hat ungefähr ein Jahr gedauert, bis ich dann die Prüfung abgelegt habe, die sehr gut gelaufen ist.
Sehr schön. Und das ist dann so vergleichbar mit dem zweiten Staatsexamen, nehme ich mal an, oder?
Genau, also am Ende entspricht diese Prüfung dem anwaltlichen Teil des zweiten Staatsexamens. Also die Folge ist, dass man als Anwalt zugelassen werden kann.
Aber ich nehme an, dann nicht als Richter im Vergleich,
Oder? Also als Richter nicht, nein, nein. Also es hat nur mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu tun und diese Prüfungen dürfen auch nur EU-Anwälte ablegen. Das heißt, wenn man aus einem Nicht-EU-Land kommt, dann ist es nicht möglich.
Machen Sie das dann auch bei den Oberlandesgerichten oder wer nimmt diese Prüfungen ab?
Also, es gibt die gemeinsamen Prüfungsämter, die diese Prüfung organisieren. Es gibt eins in Düsseldorf, eins in Berlin und eins in Stuttgart. Also, ich habe in Düsseldorf geschrieben. Und ja, also am Justizministerium.
Okay, verstehe. Gut, und dann haben Sie als Anwältin in Deutschland gearbeitet, bei einer Berliner Kanzlei, wenn ich das richtig verstanden habe?
Genau, ja.
Was haben Sie da gemacht?
Ja, also da habe ich mich in den Bereichen IP und IT spezialisiert. Also IP heißt, ja, also IP ist das Recht des geistigen Eigentums und IT ist das Informationstechnologie-Recht. Und ja, da konnte ich tolle Erfahrungen sammeln, muss ich sagen.
Und ich habe sehr nette Kollegen und ich arbeite in einem Team, wo sowohl eine sehr schöne kollegiale Atmosphäre herrscht, als auch die Fälle spannend sind. Also vielleicht haben unsere Zuhörer bereits bei anderen Podcasts gehört, dass das Recht des geistigen Eigentums sehr vielfältig ist.
Also es umfasst viele Gebiete, zum Beispiel das Urheberrecht, das Magenrecht und das führt dazu, dass einem nie langweilig ist. Es gibt immer etwas Neues zu tun. Also nicht nur, was die Rechtsgebiete an sich betrifft, sondern auch in Bezug auf die Tätigkeit.
An einem Tag befasst man sich mit der Beratung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Am nächsten Tag darf man einen Lizenzvertrag entwerfen, was eine sehr kreative Aufgabe ist.
Was fasziniert Sie an diesem Komplex von Rechtsgebieten, IP, IT-Recht? Was finden Sie daran so spannend?
Also sehr faszinierend finde ich, dass sie sehr technologiebezogen sind. Also die Technologie hat mich immer interessiert. Also bereits als ich noch Kind war, habe ich zum Beispiel mit meinem Bruder zusammen programmiert. Also ich war immer sehr begeistert von technischen Themen und es ist sehr wichtig zu wissen, dass diese Gebiete IP, IT immer wichtiger werden und dass dort immer mehr Beratungsbedarf besteht.
Denn je mehr sich die Technologie weiterentwickelt und je mehr Unternehmen sich in die neuen Technologien investieren, desto mehr Fragen gibt es zu klären. Ja, also das merkt man vor allem, wenn man sieht, dass sogar neue Stellen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgeschrieben werden, die sich konkret auf das Recht der Digitalisierung beziehen, also Blockchain, Smart Contracts und so weiter.
In diesem Zusammenhang muss man vielleicht ganz kurz auch nochmal darlegen, wie sich das zu diesem Buzzword Legal Tech verhält. Denn letztlich geht es hier ja auch darum, dass der Jurist Technologie versteht. Wenn man möchte, kann man also auch Legal Tech damit in Zusammenhang bringen.
Aber man muss vielleicht fairerweise sagen, Legal Tech ist eher ein Begriff der letzten Jahre. Das Voranschreiten und auch die größere Wichtigkeit von IP-rechtlichen Themen, die gibt es ja schon länger. Das ist ja jetzt kein absolut neuer Trend.
Also letztlich mit der gesamten Digitalisierung und mit dem Voranschreiten der Informationsgesellschaft gibt es dann natürlich auch mehr Beratungsbedarf. Kann man das so zusammenfassen?
Ja, auf jeden Fall. Ich meine, IP, IT und Legal Tech, also beide Gebiete haben ja mit technologiebezogenen Themen zu tun. Andererseits behandelt das Recht des geistigen Eigentums also wirklich diese immateriellen Rechten, also diesen absoluten Rechten an immateriellen Gütern.
Und also Legal Tech hat oft auch damit zu tun, ja, wie beeinflusst die Technologie den Anwaltsberuf oder die Gerichtsprozesse und so weiter. Und ja, nicht so sehr die Frage, wie lizenziere ich Rechte am geistigen Eigentum zum Beispiel.
Genau, letztlich geht es beim Legal Tech Begriff natürlich auch darum, dass der Anwalt sich entsprechender digitaler Tools bedient, entsprechende Workflows aufsetzt und gar nicht mal nur darum, was der Mandant braucht. Also das ist dann eher natürlich in diesen materiell rechtlichen Themen IP, IT abgedeckt.
Können Sie unseren Zuhörerinnen und Zuhörern vielleicht aus diesem ganzen großen Kosmos des IP- und IT-Rechts mal so ein oder zwei Fallbeispiele nennen, die man mal gehört haben sollte, um das Ganze noch ein kleines bisschen mehr mit Leben zu füllen?
Ja, also ein sehr wichtiges IP-Problem, was man unbedingt wissen muss, ist eine sehr stark diskutierte urheberrechtliche Frage. Sie hat mit der Weitergabe digitaler Inhalte zu tun. Also stellen Sie sich vor, Sie haben im Internet ein E-Book oder eine Musikdatei heruntergeladen Und jetzt stellt sich die Frage, dürfen sie diese Datei dann weitergeben? Und es klingt so, als hätte diese Frage schon längst geklärt sein müssen.
Es handelt sich um eine ganz zentrale Frage und trotzdem gibt es keine ausdrückliche rechtliche Regelung dazu. Und solange das nicht der Fall ist, entscheiden die Gerichte bisher nur auf der Basis von irgendwelchen alten EU-Richtlinien und auf dem Wortlaut oder auf einer historischen Auslegung von Richtlinien, die zu einer Zeit verabschiedet wurden, als dieses Geschäftsmodell noch nicht erschienen war.
Also zum Beispiel, das gab es auch in den Nachrichten im letzten Jahr, also im Dezember 2019, hat der Europäische Gerichtshof in der Sache Tom Kabinet entschieden, dass die Weitergabe von E-Books ohne die Zustimmung des Urhebers nicht zulässig ist, also wirklich nur auf der Basis einer historischen Auslegung einer EU-Richtlinie. Und also während zum Beispiel der EuGH im Jahr 2012 in Sachen UseSoft damals entschieden hatte, dass es im Falle von gebrauchten, also in Anführungszeichen gebrauchten Software-Lizenzen doch zulässig ist.
Mhm.
Also das heißt, es ist ja letztlich auch ein Problem, was überhaupt erst dadurch entsteht, dass wir, wenn wir ein digitales Produkt weitergeben können, es zum einen mit einem Klick weitergeben können und zum anderen aber auch wie bei einem physischen Produkt dann sozusagen nicht zwangsläufig auch das Original verlieren, weil man natürlich viel einfacher eine Kopie herstellen kann, als
wenn ich einem Freund ein physisches Buch ausleihe oder wenn ich ein physisches Buch irgendwo auf dem Zweitmarkt verkaufe.
Also das ist genau die Frage, ja. Und es geht wirklich darum, dass wenn ich eine digitale Kopie weitergebe und wie Sie sagen, es besteht natürlich das Risiko, dass diese Kopie dann vervielfältigt wird, dann ist es auf jeden Fall unzulässig. Ja, dann ist es nicht mehr ein Verkauf, dann habe ich die Datei kopiert.
Und es stellt sich, also es ist ein sehr praktisches Problem, weil es sich die Frage stellt, okay, wie stelle ich sicher und wie beweise ich, dass ich meine eigene Kopie gelöscht habe, nachdem ich diese weitergegeben habe. Und also hier stellt sich die Frage, ob es technische Mittel gibt, die das gewährleisten können.
Und hier kommen die neuen Technologien in Betracht, wie zum Beispiel Blockchain und Smart Contracts, die heutzutage so sehr diskutiert werden. Und ja, also die Blockchain, also soll ich wahrscheinlich kurz erläutern, dass es sich um eine neue Technologie handelt, die sehr manipulationssicher ist, also sie ist sehr fälschungssicher.
Und es gibt einen großen Enthusiasmus allgemein und man denkt, dass diese Technologie alle Probleme im Bereich des Urheberrechts lösen kann. Zum Beispiel, sie kann die Urheberrechtsverletzungen im Internet stoppen, sie kann die Weitergabe digitaler Inhalte rechtssicher organisieren, sie kann die Urheberrechtsverletzungen im Internet stoppen, Ja, sie kann die Basis von verschiedenen Urheberrechtsregistern schaffen.
Dies ist allerdings nicht der Fall, sondern in meiner Dissertation beschäftige ich mich mit meinem Thema und dort zeige ich, dass diese Technologien zwar nicht nur einen Hype darstellen, also sie haben zwar ein großes Potenzial, aber doch nicht alle Probleme lösen können.
Also das heißt jetzt gerade, wenn ich Sie richtig verstanden habe, machen Sie eine Pause von der Anwaltschaft sozusagen und widmen sich nochmal Ihrer Promotion in diesem Bereich. An der Bucerius Law School haben Sie mir im Vorgespräch gesagt. Ist das richtig?
Ja, das ist richtig.
Okay, dann lassen Sie es nochmal kurz zusammenfassen, weil Blockchain, viel diskutiertes Buzzword, oftmals auch einfach mal so in den Raum geworfen, aber in diesem Zusammenhang ja wirklich sehr interessant. Also die Grundidee wäre eigentlich, wenn ich das nochmal so zusammenfassen darf, dass man sagt, okay, wenn wir schon nicht wissen, ob jemand tatsächlich etwas getan hat, dann können wir im Sinne eines Registers, ähnlich wie wir das beispielsweise auch bei einem Handelsregister machen, sozusagen für die Öffentlichkeit festhalten.
Also das Publizitätsgebot wäre jedenfalls schon mal gewahrt. Führt natürlich zur Frage, da muss ich ja immer noch technologisch absichern, dass das, was im Register, also in dem Fall theoretisch in einer Blockchain steht, auch tatsächlich der Fall ist. Denn nur weil ich das eingetragen habe, heißt das ja nicht, dass die Datei tatsächlich gelöscht ist, sage ich jetzt mal so aus dem Bauch raus.
Ist das einer der Knackpunkte an der Stelle?
Ja, das gehört tatsächlich zu den Schwachstellen solcher Vorschläge, also solcher technischen Lösungen. Ich meine, was man oft nicht versteht, ist, dass die Blockchain eigentlich nicht die digitalen Werkexemplare an sich speichern würde. Ja.
Man würde nicht die Inhalte an sich dort aufbewahren. Das Einzige, was die Blockchain macht, ist einen digitalen Fingerabdruck der Exemplare zu speichern. Und das führt dazu, dass die Blockchain-Technologie an sich nicht kontrollieren kann, ob diese Datei doch weitergegeben oder vervielfältigt wird.
Okay, gut. Dann lassen Sie uns noch auf ein kleines anderes Thema eingehen, das im Zusammenhang mit Ihrer Promotion steht. Sie haben gerade ein Promotionsstipendium bekommen und das ist ja für viele, die hier zuhören, wahrscheinlich auch ganz interessant, mal so zu hören, dass man vielleicht nicht entweder einfach das Geld mitbringen muss oder zu viel in Nebentätigkeit arbeiten muss, in einer Kanzlei oder ähnliches, weil es eben auch Promotionsstipendien gibt.
Können Sie da mal ein kleines bisschen Licht ins Dunkel für die Zuhörenden bringen, bitte?
Ja, gerne. Also zuerst muss man sich erkundigen, welche Stipendiengeber es gibt. Also als erstes sollte man sich überlegen, ob man sich nicht bei einem der begabten Förderungswerken bewirbt. Also es gibt in Deutschland 13 solche Institutionen, die Stipendien aus Mitteln des Ministeriums für Bildung und Forschung vergeben.
Natürlich gibt es noch weitere Stipendiengeber, die eher kleinere Stipenden vergeben, aber in diesem Fall ist es so, dass das Stipendium in der Regel zweieinhalb Jahre dauert. Es muss den Bewerbern klar sein, dass es nicht nur um die finanzielle Förderung geht, sondern dass diese Stiftungen ein sehr breites Veranstaltungsprogramm anbieten, also Veranstaltungen sowohl für Doktoranden als auch zum Beispiel für Stipendiaten mit Migrationshintergrund.
Und diese sogenannte ideelle Förderung ist aus meiner Sicht das Wertvollste bei diesen Förderungsprogrammen, weil man die Gelegenheit hat, Teil eines größeren Netzwerks zu sein. Man hat die Gelegenheit, zum eigenen Dissertationsthema zum Beispiel vorzutragen und Feedback zu bekommen, und zwar nicht nur von Juristen, sondern auch von Doktoranden aus anderen Studienfächen.
Und das muss einem klar sein, vor allem auch im Bewerbungsprozess. Also wenn man sich entscheidet, sich für ein solches Stipendium zu bewerben, muss es einem klar sein, dass es auch erwartet wird, dass man sich auch selbst engagiert im Rahmen dieser Veranstaltungen Und dass es auch erwartet wird, dass man keine Scheuklappen trägt sozusagen, sondern dass man versucht, in jede Richtung Erfahrungen zu sammeln.
Genau, also ganz zentral ist die ehrenamtliche Tätigkeit. Also es wird von diesen Stiftungen erwartet, dass man ehrenamtlich tätig ist. Man muss zeigen, dass man sich nicht nur für das eigene Promotionsvorhaben interessiert, sondern dass man auch etwas für die Mitmenschen tut, dass man vielleicht in einem Verein aktiv ist oder sich auch für gesellschaftspolitische Themen interessiert.
Und dann braucht es wahrscheinlich ein bisschen Vorlauf, gute Noten und Empfehlungsschreiben, nehme ich an. Und was oder was gehört noch zu einer guten Bewerbung bei einer solchen Stiftung?
Also sehr wichtig ist vor allem das Exposé. Also man muss das Promotionsvorhaben beschreiben, aber auch sehr überzeugend beschreiben. Also man muss die Stiftung oder den jeweiligen Stipendiengeber davon überzeugen, dass man wirklich einen wissenschaftlichen Beitrag leisten wird.
Und also da muss man als Doktorand wissen, also eine Dissertation ist nicht sowas wie eine lange Seminararbeit oder eine lange Masterarbeit, sondern es wird natürlich erwartet, dass man etwas Neues da präsentiert. Das bedeutet, ja, ich befasse mich entweder mit einem neuen Problem, das bisher noch niemand untersucht hat und es ist neu, weil es zum Beispiel mit den neuen technologischen Entwicklungen oder gesellschaftspolitischen Entwicklungen zu tun hat.
Oder es handelt sich um ein altes Problem, aber ich habe eine neue Methode gefunden, um dieses Problem zu untersuchen. Oder ich habe neue Lösungen gefunden. Das muss man natürlich nicht alles im Voraus wissen, also man muss nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung die Lösung gefunden haben, aber man muss auf jeden Fall eigene Ideen haben und es reicht nicht aus, wenn man im Exposé nur den Stand der Rechtsprechung und der Literatur beschreibt, sondern dann muss man sich wirklich auch Gedanken gemacht haben, okay, was möchte ich erreichen, was wird mein eigener wissenschaftlicher Beitrag sein und dann braucht man natürlich ein Empfehlungsschreiben, also ein sogenanntes Gutachten von der Doktormutter oder vom Doktorvater und darüber hinaus noch ein zweites Gutachten von einem weiteren habilitierten Professor, Und diese muss man zunächst auch natürlich überzeugt haben, um ein gutes Scheiben zu bekommen.
Und das macht man normalerweise auf der Basis des Exposés. Also das Exposé dient auch dazu, die Professoren zu überzeugen.
Wenn Sie jetzt beispielsweise sich so einen Studierenden vorstellen nach dem ersten Staatsexamen und er oder sie überlegt jetzt gerade, sollte man das vielleicht in Angriff nehmen, was würden Sie raten? Wie viel Zeit sollte man für dieses Vorhaben einplanen? Also Erstellung des Exposés, alle Unterlagen zusammenbekommen, wie zeitaufwendig ist das?
Ja, das ist eine gute Frage. Man soll zunächst immer schauen, wann die Bewerbungsfrist, also die nächste Bewerbungsfrist abläuft und dann dementsprechend den eigenen Zeitplan gestalten. Also so habe ich das zumindest gemacht.
Ich hatte im Kopf, okay, die Frist ist dann und bis dahin musste ich mit dem Exposé fertig werden und auch die Gutachten von den Professoren bekommen haben. Und ja. Es ist ja wichtig, dass man das nicht zu schnell schickt.
Ich meine, bewerben kann man sich ja meistens zweimal im Jahr, sondern dass man sich zuerst gründlich alles angeschaut hat und Gedanken gemacht hat. Denn ich kenne auch Doktoranden, die sich zu früh beworben haben und das Exposé war damals noch nicht gut genug und sie haben aus diesem Grund eine Absage bekommen.
Hm, das heißt, wir reden da mal locker von mehreren Monaten Aufwand und nichts, was man in zwei, drei Wochen mal eben so macht.
Naja, auf keinen Fall.
Gut, dann vielleicht zum Abschluss noch ein kleiner Tipp für die Zuhörenden, die sagen, IP-Recht, IT-Recht finde ich spannend, aber wie kann ich mich dem Thema eigentlich nähern? Was würden Sie empfehlen? Was sollte man sich anschauen? Was sollte man vielleicht lesen? Und so weiter.
Ja, es ist sehr wichtig, auch bereits die Nachrichten zu lesen. Also es gibt sehr oft in den Nachrichten urheberrechtliche Probleme. Also es wird sehr oft von solchen Themen berichtet, zum Beispiel was die Upload-Filter betrifft.
Und man sollte auch versuchen, an verschiedenen Veranstaltungen teilzunehmen. Und das heißt auch so ein bisschen über den Tellerrand des Prüfungsstoffes für das Examen hinausschauen und versuchen, eine breitere Ausbildung zu bekommen, solange die Zeit das erlaubt. Heutzutage, auch wegen der aktuellen Pandemie, wird vieles digital angeboten.
Und man sollte auf jeden Fall die Gelegenheit nutzen, an solchen Seminaren teilzunehmen. Darüber hinaus ist es so, dass auch an den Universitäten solche Veranstaltungen angeboten werden. Und es ist sehr wichtig, diese Veranstaltungen auszusuchen, solange man sich bereits entschieden hat, dass man in Zukunft tatsächlich in diesem Gebiet arbeiten möchte.
Wir verlinken da auch nochmal ein, zwei Podcasts und weiterführende Hinweise, wenn euch das Ganze interessiert, gerade auch Thema Uploadfilter, natürlich total spannend. Im März diesen Jahres, da ging dazu ein größeres Urteil in der EU. Frau Michalopoulou, vielen herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Das war ein ganz interessanter Einblick, wie man unter anderem als Deutscher in Griechenland studieren kann, aber natürlich auch, wie man als griechische Anwältin in Deutschland tätig wird und noch viel spannender natürlich für diejenigen, die hier studiert haben, was es mit einem Promotionsstipendium auf sich hat. Vielen Dank und weiterhin Ihnen alles Gute.
Tschüss.
Ja, vielen Dank. Herzlichen Dank für die Einladung und das nette Gespräch.