“Als Anwältin ist es entscheidend, früh mit Mandanten in Kontakt zu treten, Verantwortung zu übernehmen und Lösungen selbst zu vertreten. Das macht den Unterschied und gibt einem das Gefühl, wirklich etwas zu bewirken.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
In der Schulkonferenz erlebte ich zwei Juristen, die scheinbar wirre Schulregelungen sauber auslegten und strukturiert erklärten. Ohne eigenen juristischen Hintergrund beeindruckte mich diese Klarheit so sehr, dass ich erkannte: Mit juristischem Handwerkszeug kann man Ordnung in komplexe Situationen bringen – genau das wollte ich lernen.
Verfassungsrecht liebte ich im Studium, aber im Referendariat merkte ich, wie lebendig Zivil- und Handelsrecht sind. Im Commercial-Alltag begleite ich unmittelbar das operative Geschäft, sehe Fabriken, Lieferketten, Verhandlungen. Diese Praxisnähe und die größeren Berufschancen überzeugten mich, meinen Schwerpunkt dauerhaft auf Verträge und Handel zu legen.
Corporate/M&A befasst sich mit Gesellschaftsstruktur und Unternehmenskäufen. Commercial meint schlicht Vertrags- und Handelsrecht: Einkaufs-, Liefer-, Vertriebs- oder Kooperationsverträge, also all das, womit ein Unternehmen täglich Geld verdient. Juristisch arbeite ich hier vor allem mit allgemeinem und besonderem Schuldrecht sowie Handelsrecht – dem Stoff, den jeder Examensteilnehmer kennt.
Materiell ja. Das nötige Rüstzeug – AT BGB, Schuldrecht, Handelsrecht – bringen Absolventinnen mit. Lernen muss man „nur“ die Verpackung: Sachverhalte eigenständig ermitteln, die richtigen Fragen stellen und die Ergebnisse adressatengerecht aufbereiten, sei es als Bullet Points für die Geschäftsführung oder als ausführliches Memo für In-House-Juristinnen.
Ich beginne mit offenen Fragen, lasse das Geschäftsvorhaben schildern und spüre dann „Widersprüche“ zum gewünschten Vertragstitel auf. Ziel ist, das wirtschaftliche Modell zu verstehen. Erst dann vertiefe ich Details: Wer trägt Preis-, Mengen-, Qualitäts- oder Absatzrisiken? So destilliere ich den rechtlich entscheidenden Kern, bevor überhaupt eine Klausel formuliert wird.
Kommt ein Mandant mit dem Wunsch „Handelsvertretervertrag“, frage ich: Vermittelt er nur oder verkauft er auf eigene Rechnung? Stellt sich heraus, dass er Ware ankauft und weiterverkauft, braucht er keinen Handelsvertreter-, sondern einen Vertragshändlervertrag. Das Gespräch klärt also zuerst das Geschäftsmodell, danach wähle ich das passende rechtliche Korsett.