Stephan Hobe

Prof. Dr. Stephan Hobe

Professor

Arbeitgeber in Folgen: Universität zu Köln

In Episoden mit Stephan suchen

Episoden

Karriere-Timeline

25.09.2018Podcast-Episode

IMR13 - IMR013: Weltraumrecht und Cyberrecht | Interview Professor

Teilnahme am IMR Jurapodcast

Bei: Universität zu Köln
🚀 Karriereweg von Stephan Hobe

Fragen & Antworten

00:38–01:21

Was fasziniert Sie am Luft-, Weltraum- und Cyberrecht?

Ich erlebe hier drei Hochtechnologien, die Menschen bewegen und zugleich enorme Risiken schaffen. Fliegen, orbitales Arbeiten und digitale Räume brauchen klare Regeln, sonst gefährden sie Sicherheit, Umwelt und Grundrechte. Mich reizt es, diese Regeln mitzudenken, in Vorlesungen zu erklären und Studierende für das Zusammenspiel von Technik und Völkerrecht zu begeistern.

01:30–02:34

Gibt es eine verbindliche Definition des Weltraums?

Nein. Juristisch existiert bis heute keine einheitliche Grenzlinie. Wir können nicht das gesamte Universum regeln, deshalb beschränke ich mich auf das terrestrisch-lunare System – Sonne, Erde, Mond und ihre Umlaufbahnen. Dort wirken unsere Verträge. Die offene Definition zwingt uns, pragmatisch mit Höhe, Zweck und Technik umzugehen, statt an starren Metern zu hängen.

04:23–06:38

Wie entstand das moderne Weltraumrecht?

Der Sputnik-Schock von 1957 zeigte, dass Raketen globale Reichweite besitzen. Die Supermächte wollten das Machtspiel nicht allein verhandeln und brachten die Vereinten Nationen an den Tisch. Zehn Jahre später lag der Weltraumvertrag von 1967 vor. Er markiert den Beginn eines eigenständigen Rechtsgebiets, geprägt vom Spannungsverhältnis zwischen militärischer Nutzung und friedlicher Kooperation.

07:27–08:21

Welche internationalen Verträge müssen Studierende kennen?

Neben dem Weltraumvertrag sind es vier Abkommen: das Rettungs-, das Haftungs- und das Registrierungsabkommen sowie das Mondabkommen. Sie regeln Bergung verunglückter Astronauten, Ersatz bei Schäden, die Registrierung von Objekten und die wirtschaftliche Nutzung außerirdischer Ressourcen. Zwischen 1966 und 1979 verabschiedet, bilden sie das Kerninventar jeder Prüfung im Weltraumrecht.

08:51–09:50

Wie kamen Sie persönlich zum Weltraumrecht?

Die Mondlandung faszinierte mich, aber wirklich gepackt hat mich die Suche nach einem Dissertationsthema. Seerecht war schon überforscht, riet man mir. Also blickte ich in den Himmel – kaum jemand bearbeitete damals Weltraumrecht. Aus dieser Neugier wurde ein Lebensberuf, weil ich erkannte, wie eng technische Innovation und völkerrechtliche Verantwortung verbunden sind.

10:26–11:33

Welche Rolle spielen private Akteure heute im Weltraum?

Enorm. Staaten können die gigantischen Kosten kaum allein tragen, deshalb drängen Unternehmen wie SpaceX in die Startlücken. Der Weltraumvertrag erlaubt das ausdrücklich. Private Investitionen senken Kosten, treiben Innovationen an und verschieben das regulatorische Gewicht von rein staatlicher Kontrolle hin zu lizenz- und haftungsbasierten Aufsichtsmodellen, die wir als Juristen neu gestalten müssen.