“Die moderne Weltraumfahrt hat uns gezeigt, dass wir diese Technologie in den Dienst der Zivilisation stellen sollten, um auch die zivilisatorische Entwicklung voranzubringen.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Ich erlebe hier drei Hochtechnologien, die Menschen bewegen und zugleich enorme Risiken schaffen. Fliegen, orbitales Arbeiten und digitale Räume brauchen klare Regeln, sonst gefährden sie Sicherheit, Umwelt und Grundrechte. Mich reizt es, diese Regeln mitzudenken, in Vorlesungen zu erklären und Studierende für das Zusammenspiel von Technik und Völkerrecht zu begeistern.
Nein. Juristisch existiert bis heute keine einheitliche Grenzlinie. Wir können nicht das gesamte Universum regeln, deshalb beschränke ich mich auf das terrestrisch-lunare System – Sonne, Erde, Mond und ihre Umlaufbahnen. Dort wirken unsere Verträge. Die offene Definition zwingt uns, pragmatisch mit Höhe, Zweck und Technik umzugehen, statt an starren Metern zu hängen.
Der Sputnik-Schock von 1957 zeigte, dass Raketen globale Reichweite besitzen. Die Supermächte wollten das Machtspiel nicht allein verhandeln und brachten die Vereinten Nationen an den Tisch. Zehn Jahre später lag der Weltraumvertrag von 1967 vor. Er markiert den Beginn eines eigenständigen Rechtsgebiets, geprägt vom Spannungsverhältnis zwischen militärischer Nutzung und friedlicher Kooperation.
Neben dem Weltraumvertrag sind es vier Abkommen: das Rettungs-, das Haftungs- und das Registrierungsabkommen sowie das Mondabkommen. Sie regeln Bergung verunglückter Astronauten, Ersatz bei Schäden, die Registrierung von Objekten und die wirtschaftliche Nutzung außerirdischer Ressourcen. Zwischen 1966 und 1979 verabschiedet, bilden sie das Kerninventar jeder Prüfung im Weltraumrecht.
Die Mondlandung faszinierte mich, aber wirklich gepackt hat mich die Suche nach einem Dissertationsthema. Seerecht war schon überforscht, riet man mir. Also blickte ich in den Himmel – kaum jemand bearbeitete damals Weltraumrecht. Aus dieser Neugier wurde ein Lebensberuf, weil ich erkannte, wie eng technische Innovation und völkerrechtliche Verantwortung verbunden sind.
Enorm. Staaten können die gigantischen Kosten kaum allein tragen, deshalb drängen Unternehmen wie SpaceX in die Startlücken. Der Weltraumvertrag erlaubt das ausdrücklich. Private Investitionen senken Kosten, treiben Innovationen an und verschieben das regulatorische Gewicht von rein staatlicher Kontrolle hin zu lizenz- und haftungsbasierten Aufsichtsmodellen, die wir als Juristen neu gestalten müssen.