Prof. Dr. Stephan Hobe, Professor | Universität zu Köln
Weltraumrecht - Luftrecht - Cyberrecht - Internationale Weltraumverträge - Weltraumdefinition - Moderne Weltraumfahrt - Militärische Nutzung - Privatwirtschaftliche Nutzung - Europäische Weltraumagentur (ESA) - Sputnik - Kalter Krieg - Staatenverantwortlichkeit - Weltraummüll - Institut für Luft-, Weltraum- und Cyberrecht - Moot Court - Rettungsabkommen - Haftungsabkommen - Registrierungsabkommen - Mondabkommen
Was ist eigentlich der Weltraum? Was hat sich in den letzten Jahren technisch im Weltraum geändert? Seit wann gibt es das Weltraumrecht? Wie kommt man dazu, nach oder im Jurastudium das Weltraumrecht zu untersuchen? Was sind die Unterschiede zwischen militärischer und ziviler Weltraumnutzung? In wieweit hängt das Cyberrecht hiermit zusammen? Das und vieles mehr erfährst du in diesem Interview mit Professor Dr. Hobe, Inhaber des Instituts für Luft-, Weltraum- und Cyberrecht der Universität zu Köln.
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Die Uni Köln ist Deutschlands größte juristische Fakultät. Sie zeichnet sich durch mehrfach ausgezeichnete Lehre und juristische Forschung aus. IMR verbindet mit der Uni Köln ein besonderes Verhältnis, denn der Podcast startete hier im Jahr 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb. Prof. Dauner-Lieb engagiert sich zudem seit Jahrem im Rahmen des Examenspodcasts Irgendwas mit Examen, der Teil von IMR ist. Dort erhaltet Ihr sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht einen kontinuierlichen kostenfreien Examenskurs in Podcast-Form.
Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb , Professor
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Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb , Professor
Prof. Dr. Matthias Kilian , Professor
Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb , Professor
Die moderne Weltraumfahrt hat uns gezeigt, dass wir diese Technologie in den Dienst der Zivilisation stellen sollten, um auch die zivilisatorische Entwicklung voranzubringen.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge Irgendwas mit Recht. Heute aus der Universität zu Köln mit Professor Hube. Ich grüße Sie.
Ich grüße Sie auch.
Manchmal hört man ja, dass Jura keine Raketenwissenschaft sei, aber man kommt in Köln nicht drum herum zu sagen, naja, ist es zumindest teilweise doch, denn Sie beschäftigen sich mit Luft, Weltraum und Cyberrecht. Jawohl. Können Sie vielleicht ein kurzes Intro geben, was Sie hier genau machen?
Ja, diese wichtigen Technologien, also einmal sozusagen die Technologie des Fliegens, die Technologie des in den Weltraum Fliegens und die virtuellen Räume, die wir erforschen, haben bestimmte Wirkungen auf Menschen, haben bestimmte Wirkungsbedingungen auf Menschen und Regeln. Wenn das ungeregelt vonstatten ginge, wäre das schwierig.
Das ist vielen gar nicht so sehr bewusst. Aber darauf wollen wir hinweisen, dass diese entsprechenden Hochtechnologien sehr stark verregelt heute schon sind. Und wie die aussehen, das versuche ich in Vorlesungen, in Seminaren entsprechend und natürlich in Vorträgen am Institut den Studierenden nahe zu bringen.
Mhm.
Steigen wir mal beim Begriff des Weltraums ein. Wie wird der denn klassisch definiert? Gibt es überhaupt eine universal gültige Definition?
Es gibt nicht nur keine, und wir sagen gültige Definition, es gibt eigentlich gar keine Definition. Das ist sehr erstaunlich, weil Juristen normalerweise lernen, dass sie zunächst einmal definieren, worüber sie sprechen. Eines wird man sagen können, das ganze Universum wird man schwerlich da einbeziehen können, all dieweil uns als Menschen, als Irdische viel zu wenig bekannt ist über das Universum und es wäre eine große Anmaßung, wenn wir meinten, wir könnten mit irdischen Regeln Regeln für das ganze Universum machen.
Zumal wir nicht wissen, ob es irgendwo anders intelligentes Leben gibt, was vielleicht nach ganz anderen Regeln lebt. Dafür müssen wir uns ein bisschen beschränken und wir würden sagen, eigentlich ist es das System, was die Sonne mit den um die Sonne kreisenden Planeten, darunter die Erde, betrifft.
Also dieses terrestrisch-lunare System, was uns im Wesentlichen befasst, wo wir auch ein bisschen kenntnisreicher sind, Und für das, das, was ich unter Weltraumrecht verstehe, im Wesentlichen gilt.
Und das heißt, wir haben da eine gut eingegrenzte Sphäre, auf die wir uns jetzt beziehen, auf die Sie sich auch in Ihrer Arbeit beziehen. Wie hat sich denn die Wahrnehmung von dieser Sphäre in den letzten Jahren noch verändert? Also man sieht ja manchmal im Internet, dass die bildgebenden Verfahren dann noch deutlich detailreicher geworden sind.
Spielte das für Sie eine Rolle oder hatte man immer schon eine Vorstellung, womit man es zu tun hat?
Nein, das spielt schon natürlich eine Rolle, aber sehr viele Leute haben... Leute, die entsprechendes Alter haben, haben natürlich die Mondlandung in Erinnerung. Die gehört glaube ich zu den für die Menschheit als gesamter, ganz wesentlichen Punkten, vielleicht vergleichbar mit 9-11.
Das ist damals etwas sehr Einschneidendes gewesen. Der Mensch hat sozusagen sein eigenes Kontinuum verlassen und ist im Weltraum auf einem Himmelskörper gelandet. Ansonsten spielt natürlich das Bild eine große Rolle.
In jüngerer Zeit haben wir verstärkt auch verschiedene weitere Aktivitäten, die internationale Weltraumstation, die in einem niedrigen Erdorbit kreist, mit ihren Besatzungen in Deutschland insbesondere, jetzt in der letzten Besatzung angeführt von Alexander Gerst, spielt hier eine ganz prominente Rolle und könnte dazu angetan sein, Nein, Weltraum und Weltraumaktivitäten den Deutschen und überhaupt irdischen Bewohnern näher zu bringen, wenn die Deutschen nicht so deutsch wären.
Da gehen wir nachher nochmal ein bisschen drauf ein, inwieweit da andere Nationen vielleicht weiter sind. Lassen Sie uns nochmal am Beginn des Weltraumrechts starten. Wann hat sich dieses Rechtsgebiet denn eigentlich manifestiert?
Ja, man muss glaube ich tatsächlich mit der modernen Weltraumfahrt anfangen. Es hat also ja schon Weltraumaktivitäten gegeben vor dem Zweiten Weltkrieg. Die Deutschen sind da sehr aktiv gewesen.
Ein Pionier der Raumfahrt, der später in Vereinigten Staaten richtig berühmt geworden ist mit dem Namen Werner von Braun, hat schon in den 1930er Jahren Raketen entwickelt, die er allerdings in den Dienst des Diktators gestellt hat. Allerdings sind die V2-Raketen im Zweiten Weltkrieg nicht wirklich entscheidend gewesen.
Nach dem Krieg hat es dann den bekannten Kalten Krieg zwischen den USA gegeben. Und den Vereinigten Staaten von Amerika gegeben. Und da spielt dann das Jahr 1957, der 4.
Oktober 1957, eine entscheidende Rolle, als es den Russen, als es der Sowjetunion gelingt, einen Erdtrabanten, den Satelliten Sputnik, in den Weltraum zu schicken. Dessen Bip-Bip ist für die Amerikaner ein großer Schock gewesen, weil für sie damit klar wurde, dass die Sowjetunion über die Möglichkeiten verfügte, über Interkontinentalraketen durch den Weltraum auch Atomsprengköpfe zwischen Kontinenten zu bewegen.
Die Amerikaner waren des Irrglaubens, die Russen könnten das nicht. Sie selbst hatten das ja seit Hiroshima und Nagasaki nachgewiesen, dass sie diese Möglichkeiten hatten. Und insofern steht der ganze Beginn der Weltraumfahrt, Klammer auf, und eigentlich bis heute, Klammer zu, unter dem von wenigen gerne ausgesprochenen großen Vorzeichen der militärischen Nutzung.
Keiner spricht drüber, alle wichtigen Nationen der Erde, alle wichtigen Weltraumnationen, als da heute sind Russland, die Vereinigten Staaten von Amerika, China, Indien, die einigen europäischen Staaten, Ausnahme Deutschland, haben entsprechende militärische Optionen. Bei Frankreich wird das auch immer sehr deutlich.
Und insofern ist das der entscheidende erste Punkt. Das Recht kommt dann sozusagen, nachdem es den Sputnik-Schock für die Amerikaner gegeben hatte, relativ bald, indem man sich klar wird, dass die Supermächte das nicht alleine am grünen Tisch verhandeln wollen, sondern sich ein anderes Verhandlungsmedium suchen und hierfür die Vereinten Nationen vorsehen. Also die Vereinten Nationen werden mit einem speziellen Ausschuss der Verhandlungsorte, Zehn Jahre nach dem Start von Sputnik I ist es dann tatsächlich soweit, dass der erste große internationale Weltraumvertrag entsprechend aufgelegt und gezeichnet wird und heute von knapp 110 Staaten auch ratifiziert ist.
A. Welchen Vertrag außer diesem internationalen Weltraumvertrag müssen Studierende, die vielleicht zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung kommen, noch kennen? Was sind so die Schlagwörter, die man da mal gehört hat?
Noch vier weitere wichtige völkerrechtliche Verträge, also ein Rettungsabkommen, ein Weltraumrettungsabkommen, wo gesagt wird, was man machen muss, wenn Astronauten in Probleme gekommen sind, entweder beim Start oder im Weltraum oder bei der Landung. Dann ein Haftungsabkommen, wo drin steht, was eigentlich passiert, wenn ein Weltraumobjekt auf die Erde fällt oder sonst im Weltraum oder an einem Flugzeug einen Schaden verursacht.
Dann ein Registrierungsabkommen, wonach also Weltraumgegenstände jeweils zu registrieren sind, damit man weiß, wo sie sich rumtreiben, was mit ihnen passieren soll. Und schließlich ein Modabkommen, wo etwas zur wirtschaftlichen Nutzung des Weltraums drin steht. Diese Verträge sind in der relativ kurzen Zeit zwischen 1966 und 1979 verabschiedet worden, also nur 13 Jahre.
Danach ist es allerdings in jetzt 40 Jahren nicht mehr zu weiterer entsprechender Legislation gekommen. Es gibt nur noch unverbindliche Resolutionen der Generalversammlung, etwa zum Direct Television Broadcasting, zur Fernerkundung und anderen Dingen.
Interessant, dass sich das gerade ja dann auch mit der Forschung um die Mondlandung mehr oder weniger deckt.
Ja, ganz richtig, ganz richtig.
War das auch eine Zeit, in der Sie auf das Thema dann aufmerksam geworden sind?
Ja, letztlich die Mondlandung ist für mich so ein bisschen der erste initiale Zünder gewesen, aber Weltraum bricht noch lange weg, da war ich auch noch zu jung. Das ist eigentlich auf der Suche nach einer Dissertation gewesen.
Da wollte ich eigentlich mich im Bereich des Seerechts verdingen, aber die betreuenden Kräfte sagten damals, man habe schon so viel über Seerecht geschrieben. Ich darf nicht vergessen, dass gerade die große Seerechtskonvention der Vereinten Nationen gezeichnet aufgelegt worden war, die ganz viele große Probleme aufgeworfen hatte.
Und in deren Gefolge ist es dann ja auch zu, etwa zum Mondabkommen in der Tat gekommen und entsprechende, mich betreuende Professoren und Professoren sagten, gucken Sie doch jemand mal da rein. Das kennen noch nicht so viele.
Ich hatte noch nie davon gehört, dass es sowas geben soll, aber mittlerweile weiß ich es auch einigermaßen. Genau.
Ja, so kann es gehen. Lassen Sie uns noch mal kurz auf den Punkt eingehen, dass wir damals, ich sag mal, eine Knubbelung von Legislative hatten, die auch über den rein militärischen Nutzen hier hinausging, wo auch eine breite Bevölkerungsschicht wahrnahm, dass dort was stattfindet. Und da drängt sich ja die Parallele zu heute auf, zu SpaceX und Sie haben es auch schon alle angesprochen, Alexander Gerst auf der ISS.
Erleben wir gerade sowas wie eine zivile Sichtbarkeit des Weltraumrechts?
Ja, ganz deutlich. Seit ungefähr zehn Jahren gibt es eine deutliche Tendenz hin zu stärkerer privatwirtschaftlicher Nutzung, alleine auch, weil Weltraumaktivitäten so derartig viel Geld verschlingen. Wenn man sich allein die Internationale Weltraumstation anguckt, deren einer Teil das europäische Kolumbus-Programm ist, welches zu einem kleineren Teil dann auch den Bundeshaushalt mit belastet, dann wird einem klar, dass eben wegen dieser enormen Kosten die Politik zunehmend Schwierigkeiten hat, das entsprechend rechtfertigen zu können und man deshalb nach neuen Strategien sucht.
Und da sind die Privaten sozusagen tatsächlich gekommen. Erstaunlich und richtig ist, dass das Weltraumrecht von 1967, also der schon benannte Weltraumvertrag, die Möglichkeit privater Nutzung des Weltraums durchaus vorsieht. Finde ich sehr enorm, dass man doch so weitsichtig war, vor 50 Jahren das eigentlich auch schon einzubeziehen im Artikel 6 des Weltraumvertrages.
Hat sich dieser Trend und dieses Medienecho bis zur Politik schon durchgeschlagen? Sieht man da Änderungen oder, Sie haben gerade angesprochen, da wird vielleicht zu wenig getan?
Ja, ich bin ein bisschen unglücklich darüber, wie, also sicherlich in den Vereinigten Staaten, die natürlich auch aus sicherheitspolitischen Erwägungen da andere Prioritäten als einfach Deutschland setzen, sicherlich in Russland, wobei es da keinen so offenen Diskurs aus naheliegenden Gründen gibt, Gibt sicherlich in China, China ganz besonders stark, was sich auf eine deutliche Fokussierung der Weltraumpolitik stützt, die es als einen zentralen Bestandteil und Baustein der auswärtigen Politik macht.
Und man sollte sich doch mal die Frage stellen, das habe ich neulich auch im Gespräch mit Politikern gesagt, warum machen das diese Staaten so sehr? Ist es nicht tatsächlich, oder ist das so unvernünftig? Warum sollte das sicherlich nicht allein in Deutschland, aber in Europa nicht auch möglich sein? Ich bin schon sehr der Auffassung, ich rede gar nicht mal so sehr pro domo, dass wir gute Verbindungen etwa der Umweltpolitik, etwa der Entwicklungspolitik, und natürlich der Technologiepolitik zur Weltraumfahrt haben könnten und dass wir durch verstärkten Einsatz von Privaten hier tatsächlich auch zu Kostenentlastungen kommen könnten und einen gewissen Enthusiasmus hervorrufen könnten, den es in Frankreich gibt für Weltraumaktivitäten, den es aber in Deutschland möglicherweise auch aus historischer Vorbelastung eben letztlich gibt, aber auch wahrscheinlich aus einer immer hier schon vorhandenen starken Skepsis gegenüber technologischen Neuerungen.
Sie haben in einem zuletzt erschienenen Interview mal gesagt, dass in Deutschland da vielleicht der nötige Mumm fehle und dass die Chinesen dahingehend das Thema langfristig angelegt haben. Als ich das las in der Vorbereitung auf unser Gespräch heute, musste ich an das gestrige WM-Finale denken, wo die Franzosen ja letztlich die Früchte ernteten für ihre in den 70er und 80er Jahren entstandenen Trainingszentren, Leistungszentren im Fußballsport.
Wie müsste so eine nachhaltige Politik und damit ja auch letztlich Nachhaltige Gesetzgebung in diesem Bereich denn aussehen, zumindest in den Grundpfeilern? Was bräuchte es denn als Anstoß?
Zunächst mal bräuchte es einen vernünftigen Kurs im Luft- und Weltraumrecht. Warum wird nur in Leiden, warum wird nur in Monche also ein Kurs gemacht? Wir könnten das auch machen, aber es fehlt sozusagen ein bisschen an den Anschubsmöglichkeiten hier. Dann sollten wir sozusagen tatsächlich mit Schulklassen stärker uns dieser Frage annehmen, Weltraum und Weltraumtechnologie positiv wahrzunehmen, indem man auch darstellen kann und zuvörderst darstellen sollte, was dort alles für die Menschheit erreicht werden kann, wenn diese Technologie wirklich genutzt wird.
Ja und drittens dann wird vielleicht sozusagen der Ertrag, die Dividende in einigen Jahren, die sein, dass eine neue Generation von politisch Verantwortlichen anders darüber denkt und dieses selbstverständliche Einwissen. Ich glaube aber auch, die Politik hat heute schon die Verantwortung, diese Zusammenhänge zu sehen, die mal ganz ehrlich gesagt nicht so wahnsinnig schwer zu sehen sind.
Ich kann es immer gar nicht fassen, warum das ein so schwerer Schritt sein soll, zu denken, dass Wettervorhersage, dass Erntevorhersage für Entwicklungsländer, das passiert ja heute schon, aber eben nur in geringem Umfang, dass Umweltvorhersagen über Umweltzerstörungen, dass auch sozusagen ein vernünftig betriebenes Management, ich meine damit nicht unbedingt Zurückdrängung, Management des Flüchtlingsandrangs. Alles etwas ist, was auch sinnvoll mit Weltraumtechnologie gemacht werden kann.
Wo sich also tatsächlich sehr viel deutlicher zeigt, dass wir diese moderne Technologie in den Dienst der Zivilisation stellen sollten, um auch die Zivilisation entwicklungsmäßig voranzubringen. Wenn sich dieses einmal ein Meer rumsprechen würde, würde es vielleicht tatsächlich, sozusagen weggehen von diesem veralteten Bild, naja, da sind so ein paar Raketen und die machen so ein paar Versuche.
Ich verstehe sowieso nicht, was sie da untersuchen wollen. Lass sie das mal machen, aber kosten darf es uns jedenfalls nichts. Das ist, glaube ich, tatsächlich eine Bregenschuld der Politik, hier diese Zusammenhänge deutlicher zu machen.
Wird da zu sehr nationalstaatlich noch gedacht und zu wenig im Großen Gemeinsamen.
Von den großen Weltraummächten, den drei führenden, USA, Russland und China, sicher. Die sind letztlich, wenn man das so sieht, auch nicht auf eine wirkliche Zusammenarbeit angewiesen. Die Weltraumstation wird ja so von den Vereinigten Staaten dominiert und die jetzige Politik macht sowieso Zusammenarbeit in jedem Bereich zu einem Glücksspiel, dass man das nicht unbedingt sozusagen erwarten kann.
Aber die kleineren Staaten haben, da ist Europa in der Tat vorbildlich, sehr früh angefangen, schon wissend um die finanzielle Begrenztheit der Ressourcen, hier intensiv in der Europäischen Weltraumagentur zusammenzuarbeiten. Das sind heute 22 kooperierende Staaten und das funktioniert vergleichsweise gut.
Gut, ich kann die ESA nur in vollen Zügen loben. Ganz interessante Konstitutionsprinzipien, die es da gibt. Eine moderne internationale Organisation, für deren Erhalt ich mich sehr stark mache, weil sie, glaube ich, sehr gut gezeigt hat, dass man etwa auch die Hochtechnologiestandorte in Deutschland, Bremen, Oberpfaffenhofen zum Beispiel, am besten dann erhalten kann, wenn man sozusagen hier entsprechende Forschung und Technologie antriggert und entsprechend mit Anreizen ausstattet.
Sie haben sich zuletzt in Ihrem Institut dahingehend umbenannt, dass nunmehr auch das Cyberrecht im Namen vorkommt. Wir erinnern uns, Luftfahrtrecht oder Luftrecht, Weltraumrecht und nunmehr das Cyberrecht. Das mag auf den einen oder anderen Beobachter oder auch den einen oder anderen Studierenden, die einen oder anderen Studierende erstmal komisch wirken, weil die Zusammenhänge vielleicht nicht ganz klar sind.
Könnten Sie die bitte nochmal erläutern?
Sehr gerne. Ich kann vielleicht nochmal kurz sagen, mein Institut wurde 1925 gegründet, allerdings nicht in Köln, sondern in Königsberg, was damals zu Deutschland und Ostpreußen gehörte, heute zu Russland gehört und Kaliningrad heißt. Ist dann später sozusagen immer weiter westwärts gezogen, über Leipzig nach Berlin und schlussendlich nach dem Krieg dann an der Universität zu Köln, durch Alex Meyer, meinen Vorvorgänger, wieder begründet worden.
Unter Meyer war es dann in den späten 50er Jahren, nachdem das Weltraumzeitalter angebrochen war, dass man dieses auch zum Forschungsbereich gemacht hat, mit einer kleinen weiteren Umbenennung unter meinem unmittelbaren Vorgänger Karl-Heinz Böckstiegel, schließlich dann in Institut für Luft- und Weltraumrecht. Sprich, wir haben uns jetzt gesagt, vor ganz relativ kürzerer Zeit, nachdem wir das schon zum Motto unseres 90.
Geburtstages 2015 gemacht hatten, wir müssen der Forschung der neuesten Technologie tatsächlich auf unsere Fahnen schreiben. Denn es ergeben sich interessante neue Probleme. Nicht nur der Abwehr von Cyberangriffen, das ist ja bekannt.
Cyberspace ist ein virtueller Raum. Damit auch ein Raum wie der Weltraum oder der Luftraum. Aber ein sozusagen künstlich generierter Raum, der damit weiter anderen Gesetzen unterliegt, als dass wir das für den Luft- oder Weltraum entsprechend sagen können. Wir versuchen tatsächlich im Wesentlichen zunächst einmal zu erforschen, inwieweit das Recht, was wir sozusagen als Recht der Völker oder das Recht der Staaten kennen, das Völkerrecht, Wie war das auf diesen virtuellen Raum anwendbar, was so einfach nicht ist und was dann Antwort auf die Frage geben kann, unter welchen Bedingungen etwa man sich gegen eine Cyberattacke verteidigen kann.
Darauf ist aber das Cyberrecht nicht beschränkt, wie ich versucht habe anzudeuten. Wichtige Fragen auch der Verantwortlichkeit für einen Cyberangriff stehen auf dem Spiel. Wenn etwa Wladimir Putin sagt, er wisse gar nicht, von wem eigentlich eine Attacke etwa auf Bundestags-Server gekommen ist, er wisse gar nichts dazu für viele Sicherheitsexperten, aber klar, es muss aus der Richtung kommen und er sich dahingehend einlässt, das sei jedenfalls kein hoheitlicher Angriff gewesen, kein hoheitlich befohrener Angriff, dann wird man das ihm zunächst einmal so abnehmen müssen, solange man ihm das Gegenteil nicht beweisen kann.
Aber dann stellt sich umso stärker die Frage, wie komme ich denn dann bei den unklarerweise stattgefunden habenden Angriffen jetzt auf eine mögliche Zurechnung? Im Völkerrecht gibt es dafür die Konzeption der Staatenverantwortlichkeit, aber gelten diese Regeln der Zurechnung? Das sind so Fragen, die wir jetzt in der allernächsten Zeit und über die ich auch Dissertationen ausgegeben habe, die wir hier erforschen wollen.
Wenn ich Studierender oder Studierende bin und habe vielleicht gerade mein Hauptstudium Fertig und beschäftige mich mit der Frage, naja gut, also mich interessiert Technologie, wie würden Sie das denn dann zum Beispiel zum IT- und Medienrecht abgrenzen?
Also mein Institut ist im Wesentlichen auch aufgrund meiner Forschungsinteressen und Schwerpunkte auf den zwischenstaatlichen, den völkerrechtlichen Bereich orientiert. Weniger, aber allerdings ganz auszuschließen ist das auch nicht, weil es dazugehört auf das sozusagen, was sich mit Verträgen, mit zivilrechtlichen Konstruktionen beschäftigt und was man vielleicht als das Recht der Digitalisierung, da auch der urheberrechtsrelevanten Problematik benennen könnte.
Wir wollen also diesen, tatsächlich den international-öffentlich-rechtlichen Bereich hier im Wesentlichen weiter erforschen.
Wenn ich das interessant finde und da gerne einsteigen möchte, was kann ich denn dann an der Universität zu Köln machen?
Sie können interessante Vorlesungen hören, die wir regelmäßig als Blog anbieten. Das hat sich als sehr nachgefragtes Konzept erwiesen. Drei Tage im Blog auf Englisch. Also zweiter Punkt, das gilt heute auch und ich finde es auch sehr gut, zumal wir häufig auch Hörerinnen und Hörer außerhalb der Landesgrenzen Deutschlands haben, finden diese Vorlesungen statt, mit der Möglichkeit eine Klausur zu machen.
Ich bin jetzt am überlegen dabei, ob ich spezifisch noch eine Vorlesung im Cyberrecht anbieten soll, aber das ist noch nicht ganz so weit, Ich muss mich erst mal von verschiedenen Forschungsdingen entlasten, um darüber jetzt ernsthaft noch mal nachzudenken. Und dann gibt es Seminarmöglichkeiten in diesem Bereich.
Es gibt Exkursionsmöglichkeiten. In Köln-Bonn haben wir eine hervorragende Gegend vom Flughafen über die Europäische Weltraumagentur, über die Europäische Luftsicherungsagentur. Tausenderlei Dinge, die man hier in dieser Hochtechnologieregion machen kann.
Mutquot gibt es sogar auch in dem Bereich, oder?
Ich vergaß. Es gibt einen luftrechtlichen Moot Court, wo wir jetzt letztes Jahr auch erfolgreich abgeschnitten haben, den Leiden-Sarin-Moot Court, der das nächste Jahr in Indien ausgespielt wird. Und es gibt einen weltraumrechtlichen Moot Court, den Manfred-Lachs-Moot Court, wo es eine deutsche Vorausscheidung und dann eine Endrunde gibt, irgendwo in Europa. Das steht noch nicht fest, worum.
An wen müsste man sich da wenden?
Immer an das Institut, indem man an das Sekretariat, zum Beispiel sekretariat-hobe-at-uni-köln.de schreibt oder einfach hier anruft 0221 47 02337.
Das kam wie aus der Pistole geschossen, das hatten wir so auch noch nicht. Aber schön, dann wissen die Studierenden auf jeden Fall dahingehend Bescheid.
Ich würde mich freuen und was wir da immer gut finden sind aufgeweckte junge Studierende, die hier auch gerne als studentische Hilfskräfte anfangen können und an Projekten mitarbeiten. Da gibt es mehr als genug.
Wir machen drei Projekte, die sich mit etwa Weltraummüll beschäftigen, ein großes Vertragskommentarsprojekt und ähnliches und eine, die sich mit militärischer Raumfahrt beschäftigt. Da werden auch immer gute, junge, interessierte Kräfte gesucht. Mhm.
Zum Abschluss habe ich mir heute mal eine etwas andere Frage überlegt und zwar dient dieser Podcast ja auch dazu, bei den Studierenden neue Sachen aufzuzeigen und vielleicht auch Input zu liefern, mal die richtige Frage zu stellen. Wenn Sie eine Frage an einen Juristen oder eine Juristin frei hätten und die würde wahrheitsgemäß beantwortet, wen würden Sie fragen und was würden Sie fragen?
Ich würde etwa sagen, den Gesetzgeber fragen, ich würde aber auch Juraprofessoren fragen, ich würde andere fragen, ich würde ihnen die Frage stellen, was ist für sie Gerechtigkeit? Ich weiß, mir hat man diese Frage gestellt, da hatte ich gerade mit dem Jurastudium angefangen und derjenige selbst war Professor und sagte mir, sie werden voraussichtlich ihr ganzes juristisches Leben an der Beantwortung dieser Frage damit beschäftigt sein.
Und ich muss sagen, das hat mir sehr geholfen. Ich denke immer wieder über diese Frage nach. Und es gibt immer auch unterschiedliche Auffassungen, dass Zoom, Quickquick, Tribure, also jedem das Seine zu teilen, gehört sicherlich dazu, wenn Sie sich mal selbst fragen.
Es kommt einem sehr leicht über die Lippen, etwas ungerecht zu finden. Umso schwieriger ist es mal zu definieren, was wäre denn eine gerechte Lösung? Gibt es so etwas wie eine in Anführungszeichen objektive Gerechtigkeit oder ist das alles ein subjektiv empfundenes Gefühl von Gerechtigkeit? Das finde ich etwas, was Juristinnen und Juristen sich, Jurastudierende vor allem, immer wieder stellen sollten als Frage, denn mein ganz entschiedenes Plädoyer geht dahin, dass wir dabei uns selbst ans Portepee packend als diejenigen, die juristische Ausbildung machen, kritische, aber auch verantwortungsbewusste Juristinnen und Juristen erziehen sollen, die eben am Gerechtigkeitspostulat, im Wesentlichen juristische Ausbildung mitmachen und davon eine lebendige Vorstellung mitnehmen, wenn sie in die berufliche Praxis in einem so verantwortungsvollen Bereich gehen.
Vielen Dank, dass Sie sich dann den Fragen hier heute gestellt haben und sich die Zeit genommen haben.
Herzlichen Dank, es war ein Vergnügen.
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