Dr. Jens Milker, Richter | Verwaltungsgericht Mainz
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Verwaltungsgerichtsbarkeit - Hauptsacheverfahren - Einstweiliger Rechtsschutz - Verwaltungsrechtsweg - Bürger und Behörden - Behördenstreitigkeiten - Klageerhebung - Elektronischer Rechtsverkehr - beA - Kammer - Berichterstatter - Einzelrichter - Mündliche Verhandlung - Gerichtsbescheid - Außerordentlicher Rechtsbehelf - Verwaltungsakten - § 40 Abs. 1 VwGO - § 80 Abs. 5 VwGO - § 123 VwGO - § 99 VwGO
Im zweiten Teil des Gerichts-Spezials mit Dr. Jens Milker dreht sich alles um das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht. Kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch eröffnet sein, wenn sich Behörden untereinander streiten? Wie wird Klage erhoben – und muss diese vielleicht sogar digital erfolgen? Warum werden trotz aktiven beA-Nutzungszwangs weiterhin digitale Schriftsätze physisch ausgedruckt? Wie sind die verschiedenen Spruchkörper aufgebaut und wann darf ein Einzelrichter entscheiden? Diese Fragen und viele mehr werden euch in dieser spannenden Folge beantwortet. Viel Spaß damit!
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Das Verwaltungsgerichtsverfahren ermöglicht Bürgern, ihre Rechte gegen Behörden durchzusetzen, und ist geprägt von Kollegialität, Transparenz und der Möglichkeit, Verfahren aktiv mitzugestalten.
Das Verwaltungsgericht Mainz ist Teil der rheinland-pfälzischen Justiz und bildet die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit rund 30 Richterinnen und Richtern sowie insgesamt etwa 100 Mitarbeitenden entscheidet das Gericht in seinem imposanten Gebäude in der Mainzer Altstadt über Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen, Unternehmen und staatlichen Stellen – vom Ausländerrecht bis zum Versammlungsrecht.
Besonders ist der enge Praxisbezug: Schon Referendarinnen und Referendare arbeiten hier Schulter an Schulter mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen an echten Verfahren, während das Gericht zugleich an der digitalen Akte und modernen Verfahrensabläufen feilt. Neugierig geworden? Dann klickt euch in unsere Podcast-Folge und hört direkt rein ins Gerichtsspezial aus Mainz!
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