“Verkehrsversuche zeigen, wie Kommunen mit rechtlichen Mitteln nachhaltige Stadtentwicklung fördern können, obwohl das Straßenverkehrsrecht immer noch hauptsächlich Sicherheit und Ordnung priorisiert.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Nach meiner Promotion wollte ich bewusst ein neues Feld erkunden. Die Vielzahl aktueller Urteile, kommunaler Initiativen und das offensichtliche Forschungsvakuum im Straßen- und Verwaltungsrecht haben mich geradezu angesprungen. Mir gefällt, dass ich hier konkrete gesellschaftliche Transformation mitgestalten kann – vom Gerichtssaal bis zum Radfahrstreifen.
Verkehrsversuche sind lebendige Laborbedingungen für das Recht. Ich sehe unmittelbar, wie eine Anordnung den öffentlichen Raum verändert, welche Konflikte auftauchen und welche Daten entstehen. Diese Dynamik liefert perfekte empirische Grundlagen, um juristische Dogmatik weiterzuentwickeln und zugleich Praxisnutzen für Kommunen und Gerichte zu schaffen.
Nachhaltigkeit ist mein Leitstern. Ich untersuche, wie wir Klimaschutz- und Stadtentwicklungsziele schon im Tatbestand einer Norm verankern, statt sie nachträglich hineinzuinterpretieren. Wenn § 6 StVG jetzt Nachhaltigkeit nennt, ist das ein erster Schritt. Ich will zeigen, wie daraus echte Abwägungs- und Ermessenspflichten entstehen.
Kommunen sind für mich das ‚Reallabor‘ der Verkehrswende. Ihre praktischen Probleme – Budget, Gutachtenpflichten, politische Gegenwinde – geben mir die Forschungsfragen. Gleichzeitig berate ich Städte und bekomme Feedback, ob meine theoretischen Modelle tatsächliche Umsetzungshindernisse abbauen. Diese Wechselwirkung halte ich für juristische Forschung unverzichtbar.
Am Nachweis der Gefahr in § 45 StVO. Wer eine Fahrspur sperren will, muss Unfallstatistiken, Gutachten und Detailmessungen vorlegen – teuer und zeitaufwendig. Klimaschutz oder Aufenthaltsqualität reichen bisher nicht. Diese Beweislast bremst unzählige Projekte, obwohl politischer Rückhalt vorhanden wäre.
Sie nennt erstmals Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung als Regelungsziele. Das erweitert den Handlungsspielraum, weil die Verordnung künftig darauf gestützt werden darf. Allerdings bleibt die Sicherheit des Verkehrs priorisiert, und echte Mitwirkungsrechte der Kommunen fehlen. Ich spreche deshalb von einer „kleinen Reform mit großem PR-Effekt“.