“Die Arbeit hier macht so viel Spaß, weil wir mit hochkarätigen JuristInnen am höchsten Gericht Deutschlands zusammenarbeiten – das ist eine spannende, kollegiale und motivierende Aufgabe.”
Teilnahme am IMR Jurapodcast
Ich habe erst in Köln und Paris studiert, später bei Professor Dauner-Lieb promoviert und parallel am Lehrstuhl gearbeitet. Nach dem Referendariat in Köln lernte ich Professor Radtke auf einer Alumni-Veranstaltung kennen. Er schlug mir spontan vor, als wissenschaftliche Mitarbeiterin in sein Dezernat zu kommen – so fand ich direkt nach dem Assessorexamen meinen Platz am Bundesverfassungsgericht.
Die Aussicht, gemeinsam mit Spitzenjuristinnen und ‑juristen an Grundsatzfragen zu arbeiten, war für mich unwiderstehlich. Hier kann ich familien- und abstammungsrechtliche Themen, die mich schon in der Dissertation faszinierten, in höchster juristischer Dichte weiterdenken. Die Chance, Entscheidungen mitzugestalten, die bundesweit Wirkung entfalten, ließ mich keine Sekunde zögern, Ja zu sagen.
Meine Laufbahn begann in Münster, wo ich früh am öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl mitarbeitete. Für die Dissertation wechselte ich an die Bucerius Law School nach Hamburg, vertiefte dort Klima- und Wirtschaftsverwaltungsrecht und kam im Referendariat als Stationsreferendar erstmals an das Bundesverfassungsgericht. Nachdem ich den Klimabeschluss mitbegleiten durfte, bot mir Frau Prof. Britz noch vor der mündlichen Zweiten-Examen-Prüfung eine Mitarbeiterstelle an – ein Angebot, das ich begeistert annahm.
Nur rund fünf bis sechs von etwa 65 Mitarbeitenden kommen unmittelbar nach dem Zweiten Examen hierher. Die Regel ist die Abordnung erfahrener Richterinnen, Richter oder Ministerialbeamtinnen für zwei bis drei Jahre. Wir Assessoren bilden also die Ausnahme, weil wir ohne vorherige Justizlaufbahn direkt in das Gericht wechseln.
Wir sind keine Richter, sondern fertigen Voten, prüfen Akten, recherchieren intensiv und diskutieren auf Augenhöhe in kleinen Vierer-Teams mit der Berichterstatterin oder dem Berichterstatter. Praktische Erfahrung bringen abgeordnete Kolleginnen ein, wissenschaftliche Tiefe wir Jüngeren. So ergänzen wir uns, ohne Hierarchiegefälle – zwei Ebenen: Richterbank und Mitarbeitende.
Sobald ein Beschluss veröffentlicht ist, lesen wir häufig stark verkürzte Darstellungen. Weil wir vorher jede rechtliche Nuance dreimal wenden, schmerzt das manchmal. Trotzdem verstehe ich die Notwendigkeit der Vereinfachung; die Öffentlichkeit braucht zugängliche Botschaften, nicht unser 200-seitiges Votum. Wichtig ist, dass wir intern wissen, wie sorgfältig gearbeitet wurde.