IMR14521. Nov 22
IMR145: WiMi am BVerfG, Verfassungsbeschwerde, Grundrechte

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IMR145: WiMi am BVerfG, Verfassungsbeschwerde, Grundrechte

Dr. Henrike von Scheliha, WiMi | Bundesverfassungsgericht

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Über diese Episode

Folge 145 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Bundesverfassungsgericht - wissenschaftliche Mitarbeiter - Dezernat - Verfassungsrecht - öffentliches Recht - Abordnung - Verfassungsbeschwerde - Instanzenzug - § 93c BVerfGG - Kammerentscheidung - Senatsentscheidung - mündliche Verhandlung - Votum - Begründungsanforderungen - Öffentlichkeit - Vertrauen

In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Henrike von Scheliha und Dr. Philipp Overkamp. Beide sind wisschenschaftliche Mitarbeiter:innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wie wird man WiMi am Bundesverfassungsgericht? Wie ist das BVerfG intern strukturiert? Welche Aufgaben fallen dabei den WiMis zu? Wie kommt es, dass so wenige Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen werden? Welches Spannnungsfeld ergibt sich aus der medialen Berichterstattung und teils sehr komplexen Entscheidungen des BVerfG? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge. Darüber hinaus geben Henrike und Philipp Euch spannende Insights zum BVerfG an die Hand sowie, last but not least, wertvolle Examenstipps. Viel Spaß!

Kapitel:

  • 01:06 - Intro
  • 01:49 - Vorstellung Henrike von Scheliha
  • 03:13 - Vorstellung Philip Overkamp
  • 05:34 - Der Weg ans BVerfG
  • 08:17 - Die Darstellung in den Medien
  • 12:24 - Das Urvertrauen ins BVerfG
  • 16:06 - Die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde
  • 18:04 - Der Ablauf einer Verfassungsbeschwerde
  • 24:25 - Zahlen, Daten, Fakten
  • 31:43 - Tipps fürs Examen

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Zu Gast

Henrike von Scheliha
Philipp Overkamp

Henrike von Scheliha & Philipp Overkamp

Kapitel

  • 00:01:06.324Intro
  • 00:01:49.082Vorstellung Henrike von Scheliha
  • 00:03:13.735Vorstellung Philip Overkamp
  • 00:05:34.769Der Weg ans BVerfG
  • 00:08:17.136Die Darstellung in den Medien
  • 00:12:24.729Das Urvertrauen ins BVerfG
  • 00:16:06.284Die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde
  • 00:18:04.822Der Ablauf einer Verfassungsbeschwerde
  • 00:24:25.984Zahlen, Daten, Fakten
  • 00:31:43.657Tipps fürs Examen

Über Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist als höchste Gerichtsbarkeit für Verfassungsfragen in Deutschland Teil der Justiz und residiert im badischen Karlsruhe. Rund 300 Mitarbeitende – darunter die 16 Richterinnen und Richter, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Verwaltungskräfte – sorgen dafür, dass Grundgesetz und Rechtsstaat täglich gelebt werden.

Die Aufgaben reichen von der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden über Organstreitverfahren bis hin zu wegweisenden Entscheidungen mit politischer Strahlkraft, wobei die intensive wissenschaftliche Durchdringung jedes Falls das Haus besonders auszeichnet.

Wie der Arbeitsalltag dort aussieht und welche juristischen Kniffe ihr aus erster Hand mitnehmen könnt, erfahrt ihr in unserer Podcastfolge – klickt gleich rein und hört, was Karlsruhe zu erzählen hat!

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Bundesverfassungsgericht

"
Die Arbeit hier macht so viel Spaß, weil wir mit hochkarätigen JuristInnen am höchsten Gericht Deutschlands zusammenarbeiten – das ist eine spannende, kollegiale und motivierende Aufgabe.

Sneak Peak – Q&A mit Henrike von Scheliha und Philipp Overkamp

Transkript

KI-basiert und kann Fehler enthalten.

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Marc Ohrendorf:

Die heutige Folge von Irgendwas mit Recht wird euch erneut präsentiert von der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, mit Standorten in Wiesbaden und Österreich-Winkel im Rheingau. Das Jurastudium gilt oftmals als verstaubt, elitär und trocken, doch nicht so an der EBS-Uni.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Die Hochschule hat das Jurastudium einer grundlegenden Reform unterzogen. Die juristische Ausbildung erfolgt in thematisch aufeinander abgestimmten Blöcken, in denen sich die Studierenden in kleinen Lerngruppen intensiv mit einem bestimmten Fachbereich auseinandersetzen. Bei der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung profitieren die Studierenden zudem von dem integrierten einjährigen Examinatorium zur Erreichung der persönlichen Bestnote.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Und das mit Erfolg. Bereits viermal in Folge, nämlich von 2016 bis 2019, kam der beste Juraabsolvent in Hessen von der EBS-Universität. Und auch die Prädikatsquote kann sich mit 60 Prozent mehr als sehen lassen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wer also Interesse hat, einen Blick über den Tellerrand zu werfen und sich für ein privates Jurastudium begeistern kann, der sollte auf www.apps.edu oder im Profil auf LTO Karriere vorbeischauen. Vielen Dank für die Unterstützung von Irgendwas mit Recht und nun viel Spaß.

1:08 Min
Music:

1:16 Min
Marc Ohrendorf:

Herzlich willkommen zu einer neuen Episode Irgendwas mit Recht. Heute aus dem schönen Karlsruhe, wo ich das große Vergnügen habe, am Bundesverfassungsgericht zu Gast sein zu dürfen und spreche mit zwei wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, nämlich mit Henrike von Schelia. Hallo Henrike.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Hallo. Und mit Philipp Oberkamp. Hallo Marc. Vielen Dank, dass ihr mich hier eingeladen habt. Ich habe auch schon die kleine Tour bekommen. Das ist natürlich sehr imposant.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Ihr beiden seid hier wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und ja, erzählt doch mal, was habt ihr denn so früher gemacht?

1:48 Min
Henrike von Scheliha:

Also ich habe in Köln und Paris studiert und habe dann erst das Examen in Köln gemacht und dann bei Professor Dauner-Lieb im Lehrstuhl gearbeitet und promoviert und dann Referendariat auch in Köln gemacht und dann bin ich hier ans Bundesverfassungsgericht gekommen als Assessorin und arbeite jetzt hier für Professor Radtke im Dezernat mit meinen drei wissenschaftlichen Mitarbeiter-KollegInnen und genau.

2:17 Min
Marc Ohrendorf:

Jetzt hast du gesagt, du bist einfach hier so hingekommen. Was war denn deine Motivation dafür, dich hier zu bewerben?

2:22 Min
Henrike von Scheliha:

Ich habe mich gar nicht beworben. Ich habe Professor Radtke kennengelernt auf einer Veranstaltung von unserem Studiengang. Ich habe die Veranstaltung organisiert, unserem Alumni-Verein, unserem deutsch-französischen Studiengang. Und da war Professor Radtke als Redner eingeladen und ich habe ihn kennengelernt und wir haben uns unterhalten.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Und er hat dann, haben wir über meine Dissertation gesprochen und dass ich im Familienrecht, im Abstammungsrecht promoviert habe und deshalb ganz gut hier in sein Arbeitsteam passe. Und dann hat er mich gefragt, ob ich nicht Lust habe, hier für ihn, mit ihm zu arbeiten.

2:51 Min
Marc Ohrendorf:

Was war deine Motivation, da Ja zu sagen? Also außer, dass es natürlich irgendwie cool klingt, aber du musst dich ja auch inhaltlich gereizt haben.

2:58 Min
Henrike von Scheliha:

Ja, es hat mich inhaltlich total gereizt, natürlich hier mit so hochkarätigen JuristInnen zu arbeiten am höchsten Gericht Deutschlands und insofern, ja, war das, jetzt habe ich nicht lange überlegt, da Ja zu sagen.

3:12 Min
Marc Ohrendorf:

Philipp, wie war das bei dir?

3:14 Min
Philipp Overkamp:

Ja, bei mir fing die juristische Laufbahn in Münster an. Da habe ich studiert und dann hat es mich nach dem Studium, in dem es mich immer schon zum öffentlichen Recht hinzog, ich habe damals im Studium schon am Lehrstuhl von Herrn Prof. Ehlers gearbeitet und bin dann nach dem ersten Examen nach Hamburg gegangen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Erstmal für die Dissertation an der Bucerius Law School bei Herrn Prof. Fehling, war da auch wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe mich da weiter im öffentlichen Wirtschaftsrecht und eben auch im Verfassungsrecht, wo ich auch meine Diss dann geschrieben habe, vertieft. Und habe dann im Referendariat, das ich auch in Hamburg gemacht habe, eine Station hier am Bundesverfassungsgericht gemacht.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das geht durchaus und habe auch bei meiner jetzigen Chefin, bei Frau Professorin Britz, im Dezernat damals als Referendar gearbeitet. Und weil ich mich, wie schon in der Diss, ja, oder ich hatte dann auch das große Glück und den großen Zufall, letztlich genau in der Zeit hier als Referendar aufzuschlagen, aufzuschlagen, in der der Klimabeschluss, den meine Chefin als Berichterstatterin begleitet hat, in den letzten Zügen lag und da noch so ein ganz klein bisschen auch daran mitarbeiten zu dürfen, was auch sehr gut zu meinen akademischen Themen passte.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Also ich habe auch meine Dissertation im Bereich von Klimaschutzmaßnahmen geschrieben. Das war natürlich ein. Also es war ohnehin eine tolle Station, auf die man sich als Öffentlich-Rechtler von ganzem Herzen freut, aber das war natürlich nochmal die Kirche auf der Torte.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Hat wahnsinnig, wahnsinnig Spaß gemacht und war wahnsinnig spannend in dieser Zeit dann als Referendar hier zu sein. Und dann endete diese Station hier leider, dann endete meine Zeit hier leider und dann habe ich mein zweites Examen absolviert und dann habe ich mir darüber Gedanken machen müssen, was mache ich jetzt mit meiner juristischen Laufbahn, wie geht es weiter.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und ja, kurz vor meiner mündlichen Prüfung kam dann der Anruf. Hier wäre eine Stelle frei und ob ich mir vorstellen könne, als wissenschaftlicher Mitarbeiter zurückzukommen nach Karlsruhe. Und auch ich musste nicht lange überlegen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das ist einerseits eine wahnsinnig inhaltlich, eine wahnsinnig spannende Aufgabe. Andererseits ist es aber auch irgendwie von den Personen, die man hier trifft und mit denen man hier zusammenarbeitet, total fordernd, weil es ein super hochkarätiges, spannendes juristisches Umfeld ist. Und eigentlich alle Leute, die hier arbeiten, natürlich die Richterinnen und Richter ohnehin, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ganz, ganz viel Spannendes zu erzählen haben.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und ja, dann habe ich auch hier zugesagt. Ich habe da noch, weil eine gewisse Übergangszeit nötig war, ich habe da noch als Rechtsanwalt gearbeitet in Hamburg in einer Wirtschaftskanzlei, habe auch da so umwelt- und energierechtliche Themen gemacht, also was mich immer so umtreibt. Und jetzt arbeite ich seit März diesen Jahres als Mitarbeiter bei Frau Britz.

5:34 Min
Marc Ohrendorf:

Das heißt, ihr beiden seid sozusagen, ich sage mal, fast unmittelbar nach dem zweiten Examen eingestiegen. Das ist aber ja nicht notwendigerweise der einzige Weg, wie man hier als wissenschaftliche Mitarbeiterin andockt oder landet, sage ich mal.

5:47 Min
Philipp Overkamp:

Das ist sogar eher die Ausnahme, eine ziemliche Ausnahme. Ich würde sagen, es gibt so fünf, sechs von uns, die als Bezeichnung gewissermaßen Assessoren sind.

5:56 Min
Marc Ohrendorf:

Von wie vielen?

5:57 Min
Philipp Overkamp:

Von 65 ungefähr, roundabout, also so um den Dreh. Eigentlich hat jede Richterin, jeder Richter vier Mitarbeiterstellen und der Präsident hat noch eine zusätzlich. Gibt dann halt natürlich noch ein paar Teilzeitstellen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das ist eigentlich eine ziemliche Ausnahme. Der Großteil kommt aus der Justiz. Abgeordnete Richterinnen und Richter aus allen möglichen Instanzen und aus allen möglichen Gerichtsbarkeiten natürlich. Und es gibt auch noch ein recht großes Kontingent aus den Bundesministerien insbesondere.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Es gibt auch einige Staatsanwälte und Staatsanwälte. Also insofern der eigentlich typische Weg ist die sogenannte Abordnung. Also aus dem öffentlichen Dienst dann hier hingeschickt zu werden für zwei, drei Jahre in der Regel.

6:33 Min
Marc Ohrendorf:

Was dann eine Station ist sozusagen in deiner Richterlaufbahn.

6:36 Min
Henrike von Scheliha:

Genau. Ja, genau. Okay.

6:38 Min
Marc Ohrendorf:

Macht das einen Unterschied in eurer täglichen Arbeit für euch?

6:42 Min
Henrike von Scheliha:

Eigentlich überhaupt nicht. Also natürlich ist eine gewisse praktische Erfahrung, braucht man hier auch. Die haben wir natürlich zwangsläufig nicht, weil wir noch nie am Gericht vorher gearbeitet haben, außer in unserer Refundarszeit. Aber sonst im Umgang mit den Menschen nicht.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Wir haben alle unsere Stärken und Schwächen und tauschen uns auch darüber aus und haben wirklich im Team auch, können da über juristische Fragen diskutieren. Insofern, das macht keinen Unterschied in der Hierarchie so.

7:10 Min
Philipp Overkamp:

Und das ist ja auch durchaus was, was man vielleicht auch so oder ich so vorher auch nicht erwartet hätte, wenn man mir das irgendwie erzählt hätte, wie das hier so funktioniert, dass man in so einem Dezernat sitzt und dann hat man da auch möglicherweise Richterinnen am OLG, am OVG, also die durchaus in der juristischen Laufbahn natürlich schon viel weiter fortgeschritten sind, als wir das sind.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Aber es ist tatsächlich einfach ganz klassisch, es sind einfach nur zwei Ebenen. Man hat in einem halb eines solchen Dezernats, man hat einen Bundesverfassungsrichter, einen Bundesverfassungsrichter und vier Kolleginnen und Kollegen, die ihm zuarbeiten und das findet, ja kann ich Henrik eigentlich nur zustimmen, das findet auf Augenhöhe statt, das ist wahnsinnig kollegial und das macht natürlich dann auch irre Spaß.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und dann bringen wir uns, glaube ich, auch alle mit anderen Perspektiven ein. Das ist vielleicht auch gar nicht so verkehrt, wenn ich das mal so sagen darf, dass wir recht unmittelbar aus dem Wissenschaftsbetrieb eigentlich noch kommen. Wir haben ja beide noch promoviert und auch relativ unmittelbar aus diesen Erfahrungen des Referendariats kommen, ist wahrscheinlich auch eine Perspektive, die irgendwo was dazu beitragen kann.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Weil die Tätigkeit hier eben keine, also natürlich ist es hier ein Bestandteil der Justiz, aber auch nicht mit den Logiken, der der Instanzgerichtsbarkeit nur erklärbar ist. Also es ist keine rein richterliche Tätigkeit oder eigentlich für sich genommen überhaupt keine richterliche Tätigkeit, die wir hier haben.

8:17 Min
Marc Ohrendorf:

Lass uns doch mal auf einen Punkt eingehen, den du, Philipp, eben angedeutet hattest, beziehungsweise wo sich mir fast schon eine Nachfrage aufdrängt. Und zwar, du hast gesagt Klimabeschluss, als du ursprünglich hingekommen bist. Henrike, dir wird es ja ähnlich gehen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Es gibt bestimmte Beschlüsse, bestimmte Urteile, wo du sagst, naja, du hast natürlich eine gewisse Innensicht und dann gibt es eine mediale oder auch eine öffentliche Außensicht. Vielleicht in Themen, wo ich ziemlich tief drin stecke, denke ich mir dann schon mal und das soll auch ein kleines bisschen ruhig Selbstkritik vielleicht an uns sein, man muss ja auch verkürzen und so weiter.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Oh Mann, das war jetzt aber ein bisschen arg verkürzt oder das hätte man jetzt ausführlicher darstellen können oder vielleicht ist es teilweise sogar falsch dargestellt. Wie geht es dir damit, wenn du dann in der Zeitung über was liest, wo du hier und da dann auch schon mal so ein kleines bisschen tiefer drin gesteckt hast?

9:03 Min
Henrike von Scheliha:

Ja, das ist eine spannende Frage, weil ich habe das jetzt gerade mitbekommen bei der Entscheidung zur Masern-Impfpflicht in Kindergärten und Schulen und an ähnlichen Einrichtungen. Und war ganz, das lief, Professor Radke war Berichterstatter in dem Verfahren und ich habe das auch mit begleitet und war jetzt überrascht über den Widerhall, der das in den Medien gefunden hat.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Weil ich selber gedacht hätte, das war relativ klar, wie das hier entschieden wird oder es war in die Linie war vorgezeichnet und es wurden jetzt aber nochmal bestimmte Aspekte gefunden, über die wir hier als Dezernat intensiv diskutiert haben, auch wirklich uns lange Nächte um die Ohren geschlagen haben und das wirklich immer wieder von hinten und von vorne und von der Seite nochmal aufgerollt haben, wie man das jetzt, wie man es löst sowieso schon, wie man dann aber auch, wie man das dann eben auch niederschreibt.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Seit der ganzen Entscheidung, wie sie jetzt auch veröffentlicht ist, dem liegt ja ein großes Votum zugrunde, eine rechtliche Würdigung, die noch viel umfassender ist als jetzt das, was veröffentlicht wurde. Das ist ja nur in Anführungsstrichen der Beschluss.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Insofern stecken da noch sehr viel mehr Erwägungen und auch Alternativideen hinter, die jetzt gar nicht so an die Öffentlichkeit gekommen sind. Und da ist es interessant, dass einem natürlich dann, wenn man das kürzt, was man machen muss, gar nicht klar ist, was auch am Ende wegfällt, was man an Gedankenschritten vielleicht stärker noch hätte darstellen können und vielleicht auch müssen, um irgendwie nochmal den Hergang, die Herleitung der Lösung nochmal noch klarer darzustellen, eben für die Öffentlichkeit, die eben diese Gedankenschritte sonst nicht mitverfolgt hat.

10:38 Min
Philipp Overkamp:

Also was, ich meine, deine Ausgangsfrage zählt ja auch darauf ab, sicherlich, dass man sich manchmal ein bisschen ärgert, wenn man gerade die ersten Stellungnahmen vielleicht zu irgendwas liest. Und das ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, das ist aber auch nicht zu verhindern.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Denn ich meine, Henrike hat es ja gerade schon geschildert, es steckt in diesen großen Senatsverfahren, es steckt in jedem Verfahren hier viel Arbeit, aber es steckt in diesen großen Senatsverfahren, die auch dann in der Regel diesen medialen Widerhalt haben, unsagbar viel Arbeit. Und da wird wirklich jeder rechtliche Aspekt dreimal umgedreht, bevor irgendwas das Licht der Öffentlichkeit erreicht und natürlich.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Kann das so schnell gar nicht irgendwie rezipiert und verstanden werden, wenn dann eine Pressemitteilung rausgegeben wird, wenn dann irgendwie die ersten Stellungnahmen kommen, einerseits natürlich in klassischen Medien, andererseits aber auch irgendwie in juristischen Blogbeiträgen oder so, dann denkt man sich manchmal, Mensch, ey, da hättest du dir aber hier und da und dort irgendwie nochmal mehr Gedanken drüber machen können, das ist doch irgendwie alles jetzt genau arg verkürzt, aber naja gut, das würde mir aus der Außenperspektive genauso gehen, dass ich gar nicht in der Lage wäre, vieles so schnell irgendwie so zu durchdringen und so zu erfassen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Insofern gehört das auch zur Wahrheit dazu und ist ja auch richtig, also denn diese juristische Komplexität, die hier manche Entscheidungen haben und damit muss die Öffentlichkeit ja nichts anfangen, das ist ja was für einen Fachdiskurs eigentlich in vielerlei Hinsicht und nichts, wo ich jetzt erwarten müsste, dass das in der Presse richtig wiedergegeben wird. Aber gleichzeitig hat man natürlich, das glaube ich kennen alle, die irgendwie wissenschaftlich tätig sind, juristisch und gleichzeitig irgendwie schon mal Kontakt zum Beispiel zur Tagespresse hatten, da ist natürlich immer so eine Diskrepanz in der Wissenschaftskommunikation oder bei dem, was man eigentlich inhaltlich in der vollen Tiefe macht und auf der anderen Seite, wie sowas für die Öffentlichkeit simplifiziert aufbereitet wird.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und diese Diskrepanz ist notwendig, da kommt man nicht drum rum und insofern ist das eigentlich auch ganz schön.

12:24 Min
Marc Ohrendorf:

Ich bin hier heute Morgen hingefahren und habe mir zum einen diese mediale Frage von gerade eben überlegt und dann ist mir noch was Zweites aufgefallen. Und zwar, ich habe so eine Art Urvertrauen ins Bundesverfassungsgericht, dass ich irgendwie sage, naja, im Detail mag man streiten und natürlich geht nicht alles so aus, wie ich vielleicht auch Dinge entschieden hätte.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Es ist ja in Ordnung, aber zumindest in die Arbeitsweise und dahingehend, dass sich vieles sehr, sehr detailliert angeschaut wird und aber auch dahingehend, dass wenn ein Gesetzgebungsverfahren irgendeinem Politiker was vorschlägt, wo man schon irgendwie mit seiner juristischen Bildung merkt, nee, pass mal auf, das läuft nicht, dass das dann schon hier im Haus wahrscheinlich aller, aller spätestens, wenn es jemals überhaupt so weit käme, gekippt wird.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Das Vertrauen sehe ich aber sozusagen fast nur bei Juristinnen und Juristen, weil die auch irgendwie wissen, naja gut, so läuft. Oder bin ich da zu pessimistisch? Philipp, du schüttelst schon um ein bisschen mit dem Kopf.

13:18 Min
Philipp Overkamp:

Ja. Ich habe da wahrscheinlich jetzt gar nicht mehr Wissen als du, weil das ja letztlich auch nur damit zusammenhängt, wie nehme ich das wahr, aber ich habe schon den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht auch in Zeiten irgendwie großer gesellschaftlicher Polarisierung doch immer so eine sehr, auch als Großautor oder in einer Zeit, in der zum Beispiel die Parteien, irgendwie die politischen Parteien doch massiv mit Vertrauensverlust zu kämpfen haben, immer doch als Autorität und als vermittelnde Kraft wahrgenommen wird.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das kann sein, dass das dadurch geprägt ist, dass ich eben auch als Jurist sozialisiert bin, genau wie du. Aber ich glaube schon, dass das darüber hinausgeht. Es ist natürlich immer eine Gefahr, dass das abnimmt und dass gesellschaftliche Polarisierung, Spaltung, Diskussion, dass das eben auch auf die staatlichen Institutionen abfährt.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Aber ich glaube schon, dass das Verfassungsgericht auch gegenüber vielen anderen staatlichen Institutionen in der breiten Öffentlichkeit immer noch einen gewissen Vertrauensvorschuss genießt, wenn ich mir auch so die mediale Berichterstattung zur Entscheidung ansehe. Aber wie gesagt, das ist natürlich ein zerbrechliches Gut gewissermaßen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das ist nicht in Stein gemeißelt, dass das immer so ist. Und das hängt natürlich auch mit den Entscheidungen aus diesem Haus zusammen und wie sie in der Vergangenheit gefallen sind und damit, dass dieses Haus natürlich auch in den Entscheidungslogiken überparteilich ist und sich eben nicht politisch vereinnahmen lässt.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Klar, vielleicht kriege ich es auch ein Stück weit mit, aber das ist natürlich auch wieder in der Wolle gefärbt und sehr selektiv, aber wenn man eben Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern liest, die natürlich ihr Vertrauen in dieses Haus stecken und sich natürlich irgendwie das Gefühl haben, ihnen ist Unrecht geschehen, sonst würden sie sich hier nicht melden und das Gericht dann eben anrufen, dass auch da natürlich, ja, dass da auch noch ein Vertrauen ist.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Also ich glaube gar nicht, dass das eine Sache ist, die Juristinnen und Juristen exklusiv haben, aber sie ist natürlich bei uns, die vom ersten Semester an den Namen Bundesverfassungsgericht hören und auch ungefähr eine Vorstellung haben, was hier so läuft, besonders ausgeprägt.

15:02 Min
Henrike von Scheliha:

Also ich würde nochmal jetzt ergänzen zu dem, was du gerade gesagt hast, Philipp, zu den Beschwerdeführenden. Auf die nochmal zurückkommen. Ich selber war auch überrascht, wie groß da das Vertrauen ist und auch, oder Vertrauen vielleicht anders ausgedrückt, oder wie groß da der Anlauf ist zu sagen, helft mir, ich wurde hier nicht gehört oder mir ist hier Unrecht geschehen, meiner Ansicht nach, guckt euch das bitte nochmal an.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Ich weiß, ihr guckt da nochmal anders drauf vielleicht, ihr seid das höchste Gericht. Und da war ich überrascht, wie viel da kommt wirklich an Leuten, die jetzt in Anführungsstrichen im Kleinen den Unrecht getan wurde, ihrer Ansicht nach. Und das sind nicht nur Juristinnen und Juristen, das ist jedermann.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Und das hat mich auch, hatte auch erst vielleicht so ein bisschen den Eindruck wie du, wer kennt das Bundesverfassungsgericht überhaupt? Ich komme auch aus einer Familie mit nicht vielen JuristInnen, insofern, da musste ich auch immer viel erklären und war jetzt eben, wie gesagt, ich war sehr überrascht, dass hier dann doch viele Menschen einfach kommen, also einfach in Anführungsstrichen kommen und eben sagen, bitte guckt euch das nochmal an.

16:06 Min
Marc Ohrendorf:

Ja, wo du es gerade ansprichst, auch auf die Gefahr hin, dass ihr jetzt noch mehr Arbeit habt in Zukunft. Was sind denn die Voraussetzungen, um eine Verfassungsbeschwerde einlegen zu können?

16:15 Min
Henrike von Scheliha:

Also als allererstes, jedermann kann das machen. Also man braucht keinen Anwalt, keine Anwältin. Zunächst muss man den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpft haben. Das heißt, man muss erst, also wenn wir jetzt mal unser täglich Brot angucken, das sind die meisten Sachen sind Urteilsverfassungsbeschwerden.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger wenden sich gegen eine gerichtliche Entscheidung. Und da muss erst der Instanzenzug durchlaufen werden. Das heißt, man muss alle Instanzen versucht haben, von seiner Rechtsansicht zu überzeugen.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Und dann kann man herkommen.

16:42 Min
Marc Ohrendorf:

Ich brauche aber fürs Einlegen der Verfassungsbeschwerde keinen Anwalt, ne?

16:46 Min
Philipp Overkamp:

Genau, an sich sind die Voraussetzungen sehr viel geringer, als man das vielleicht intuitiv meinen würde, wer schon mal ein Verfahren irgendwie vom OLG, OVG mit entsprechendem Aufwand, auch mit entsprechendem Kostendruck geführt hat oder das irgendwie als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt begleitet hat oder auch im Referendariat, der wäre vielleicht auch überrascht, wie einfach es gewissermaßen geht. Henrik hat es selber gesagt, steht ja auch so im Gesetz, das kann jedermann.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Die Voraussetzungen lernen wir alle und vergessen dann auch viele von uns wieder in Staatsrecht 1 oder 2, Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, da stehen sie ja eigentlich auch alle schon. Aber es gibt eben keinen Anwaltszwang und wir haben hier auch sehr viele Verfassungsbeschwerden, die von unvertretenen Bürgerinnen und Bürgern eingelegt werden und es gibt eben auch keine Kosten.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und das senkt die Hürden natürlich erheblich. Auf der anderen Seite, was natürlich wieder, und das hat Henrike ja gerade angesprochen, was natürlich dann als gewissermaßen korrektiv wirkt, man muss natürlich alle jenseits des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der vermeintlichen Grundrechtsverletzung oder der bestehenden Grundrechtsverletzung abzuhelfen, ausgeschöpft haben. Und das heißt in der Regel, ich muss den Rechtsweg so beschritten haben, wie er vor mir liegt.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und da sind dann natürlich eben entsprechende Kostenfragen. Aber an sich sind für sich genommen die Voraussetzungen, hier eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, sehr gering. Die Chancen erfolgsam sind dann natürlich entsprechend schlechter.

18:04 Min
Marc Ohrendorf:

Lass uns das mal ganz praktisch machen. Wir nehmen uns mal eine ganz offensichtlich hanebüchene Verfassungsbeschwerde. Jeder kann sich jetzt seinen Teil denken, man hat so seine Pappenheimer ja vielleicht auch in den Medien gesehen, aber mich würde mal interessieren, wie das aus deiner Sicht dann hier aussieht.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Also wann kommt zum ersten Mal die Akte auf deinen Tisch, was passiert dann damit und wann endet so ein Verfahren dann?

18:27 Min
Henrike von Scheliha:

Also die Verfassungsbeschwerde kommt hier hin, kommt bei der Posteingangsstelle an und kommt dann ins allgemeine Register, sagen wir dazu. Das allgemeine Register besteht aus Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, die sich die Verfassungsbeschwerde erstmal so anschauen und gucken, ob es ganz offensichtliche Unzulässigkeitsmängel gibt.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Gebt zum Beispiel die Monatsfrist nicht ein, falls es sich um eine Urteilsverfassungsbeschwerde handelt und gebt dem Beschwerdeführenden dann einen Hinweis zu sagen, ich glaube, die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und wird keinen Erfolg haben. Und wenn sich dann die Beschwerdeführenden nicht mehr melden, dann wird sie noch fünf Jahre lang aufbewahrt und dann passiert auch erstmal nichts weiter.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Wenn sie aber sagen, nein, ich bin der festen Überzeugung, die ist zulässig, dann kommt sie dann zu uns, dann wird sie zugeteilt in das jeweils zuständige Dezernat nach einem vorher festgelegten Zuständigkeitsverteilungsplan, der es festgelegt, welcher Richter, welche Richterin für eben dieses Thema, dieses Problem zuständig ist.

19:24 Min
Marc Ohrendorf:

Recht auf den gesetzlichen Richter, Stichwort.

19:26 Min
Henrike von Scheliha:

Ganz genau. Und dann wird die Akte angelegt und kommt dann zu uns in die Senate. Und dann kommt sie zu uns wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die die Akte bearbeiten und ein eben sogenanntes Votum erstellen. Und dieses Votum, dann stellt sich die Frage, ob es eben eine Kammerentscheidung ist oder eine Senatsentscheidung.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Beim Senat entscheiden dann die acht Richterinnen und Richter des ersten oder zweiten Senats und in der Kammer sitzen dann drei Richterinnen und Richter.

19:56 Min
Marc Ohrendorf:

Und Wovon ist das abhängig?

19:59 Min
Philipp Overkamp:

Stark vereinfacht gesprochen, also die Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Kammerentscheidung stehen auch im Bundesverfassungsgerichtgesetz, ich glaube 93c ist das, aber stark vereinfacht gesprochen hängt es letztlich an der Frage, ob es grundsätzliche, verfassungsrechtliche Fragen gibt, die zu klären sind im Rahmen dieser Entscheidung und wenn es grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragen eben gibt, dann wird diese Entscheidung der Senat treffen. Wenn diese Fragen schon geklärt sind, völlig unabhängig jetzt davon, ob das angenommen wird zur Entscheidung oder nicht, aber wenn diese Fragen schon geklärt sind, dann kann man das gewissermaßen schlanker in der Kammer machen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Okay, sagen wir mal.

20:32 Min
Marc Ohrendorf:

Es wäre weiterhin so ein einfacher Fall, den du zwar bearbeiten musst, der aber dann in der Kammer entschieden wird. Du sagst, du schreibst natürlich deutlich mehr, als wird nicht angenommen. Ja. Was denn genau? Also jetzt natürlich abstrakt, aber wie muss man sich dann deine Arbeit vorstellen?

20:47 Min
Henrike von Scheliha:

Also erstmal schaue ich mir natürlich die Akte genau an und schreibe dann, mache eine Zusammenfassung, ein Sachbericht, also schreibe, was ist da an Tatsächlichem passiert und mache Ich mache dann eine Lösung, eine Zulässigkeit und Begründetheitslösung, einen Vorschlag, wie ich das Problem lösen würde. Diese Akte, dann gebe ich die zu meinem Chef, zu Professor Radke, der sich das Ganze anschaut und sagt, er teilt meine Ansicht.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Oder möchte nochmal Ergänzung, möchte noch bestimmte Sachen korrigieren, möchte, dass ich da nochmal nachhake und ergibt sie dann weiter in die Kammer, die noch aus zwei weiteren Verfassungsrichterinnen und Richtern besteht. Und genau, und dann beraten die noch untereinander, manchmal passiert das auch einfach im schriftlichen Umlauf und dann wird der Beschluss eben gefasst, wird so entschieden einstimmig, die Kammerentscheidungen müssen einstimmig ergehen.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Und dann kommt die Akte wieder zurück zu mir. Ich bringe sie dann zur Geschäftsstelle oder sie wird zur Geschäftsstelle gebracht. Die fertigen den entsprechenden Beschluss aus und schicken ihn dann ab.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Und dann kommt die Akte ins Archiv.

21:51 Min
Marc Ohrendorf:

Das heißt, dafür, dass man aus der Außensicht irgendwann mal sowas hingeschickt hat und dann vielleicht einmal zwischendurch noch was gehört hat oder auch entsprechend vielleicht auch gar nicht so viel, steckt da noch eine ganze Menge Arbeit drin.

22:03 Min
Philipp Overkamp:

Das ist, glaube ich, etwas, was ganz oft in der Öffentlichkeit nicht ankommt. Kann ich auch total verstehen, weil natürlich irgendwie dieses Haus schon irgendwie auch eine Blackbox ist. Also man weiß nicht so richtig, wie läuft das hier ab, aber jede Entscheidung, jede Akte, die hier eingeht, jede Verfassungsbeschwerde, die hier eingeht, die wird auch gründlich gelesen, die wird gründlich geprüft und die wird sehr sorgfältig bearbeitet und da schauen dann am Ende auch drei Bundesverfassungsrichter und Richter drauf.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Drauf, da schaut sehr gründlich ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter drauf, das wird gründlich aufbereitet und gründlich zusammengefasst und natürlich ist dann am Ende, das kann ich auch total verstehen, aus Sicht der Beschwerdeführenden, die oft wahnsinnig viel Arbeit in die Verfassungsbeschwerden investieren, das ist ja sehr unbefriedigend, wenn man nur so einen Einzeiler zurückbekommt, das liegt in der Natur der Sache, aber man kann sich sicher sein, dass im Haus selber nicht nur ein Einzeiler produziert wird und dass das nicht nur einmal aufgeschlagen wird und wieder zugeschlagen wird, sondern dass da.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Sehr, sehr viel Arbeit drin steckt. Was ich vielleicht noch sagen muss und was auch irgendwie ganz wichtig ist, was uns natürlich auch die Arbeit erleichtert, aber auch, wir haben ja gerade einmal schon über die Zulässigkeitsvoraussetzungen gesprochen, wo liegen eigentlich die Hürden? Und da habe ich gesagt, naja, formal eigentlich in vielen Fällen nur Rechtswegerschöpfung, wenn es ein Urteilsverfassungsbeschwerde ist.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Es gibt hier im Haus eben, was im weiten Teil der Gerichtsbarkeit so ja nicht gibt, diese besonderen Substantierungsanforderungen, also besondere Begründungsanforderungen. Das heißt, wenn jemand mit einer Verfassungsbeschwerde durchdringen will, Erfolg haben will, dann muss diese Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde sich auch schon ausführlich mit der Rechtslage auseinandersetzen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Es braucht verfassungsrechtliche Ausführungen, es braucht Ausführungen zum einfachen Recht. Das heißt also, in der Regel, sehr, sehr viele Verfassungsbeschwerden nehmen diese Hürde eben nicht. Das ist eine ganz erhebliche Hürde.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und es muss auch natürlich alles vorgelegt werden, was am Material relevant ist, und zwar gleich im ersten Versuch. Also da kann man nicht Sachen nachreichen. Das erleichtert uns aber wiederum natürlich die Arbeit erheblich, weil wir eben.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Angesichts der Vielzahl an verschiedenen Rechtsbereichen, mit denen wir hier befasst sind, wir haben ja doch ein relativ kleines Haus, aber es kommen ja aus allen Instanzen, aus allen Gerichtsbarkeiten kommen hier Entscheidungen hin, muss uns eben auch eine gewisse Leseranleitung schon durch den Beschwerdeführenden, präsentiert werden und gesagt werden, gut, wir bewegen uns jetzt hier im Naturschutzrecht und das sind die folgenden Erwägungen und das sind die folgenden Probleme und verfassungsrechtlich ist das aus meiner Perspektive so zu beurteilen und dann kann man natürlich auch, dann hat man, wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wenn nicht, ist sie unzulässig, die Verfassungsbeschwerde und wenn sie erfüllt sind, hat man natürlich auch ein bisschen, leichteres Spiel als Mitarbeiter und als Mitarbeiter zu bewerten, was ist da eigentlich dran an der Sache.

24:26 Min
Marc Ohrendorf:

Enrique, du arbeitest im Jahresbericht auch noch so nebenbei, so ein kleines bisschen mit. Hast du da ein paar Zahlen, Daten, Fakten für uns? Wie viele Verfassungsbeschwerden gibt es denn eigentlich so im Jahr?

24:39 Min
Henrike von Scheliha:

Verfassungsbeschwerden gibt es Muss ich jetzt mal ganz kurz schauen. Also insgesamt haben wir an Verfahren immer so zwischen 5.000 und 6.000 pro Jahr.

24:48 Min
Marc Ohrendorf:

Also am Tag nicht ganz 20.

24:50 Min
Henrike von Scheliha:

Genau. Und dann ist der weit überwiegende Teil sind Verfassungsbeschwerden. Also um die 5.000.

24:57 Min
Marc Ohrendorf:

Nur der Vollständigkeit halber, was sind die anderen Verfahren?

25:00 Min
Philipp Overkamp:

Das kann man vielleicht aus den Frühtagen des Studiums noch erinnern. Es gibt ja die Staatsorganisationsrechtlichen Verfahren, die im zweiten Senat durch die Bank wegliegen, also Organstreitverfahren. Wir machen aber natürlich große Arbeit, dann die abstrakten Normkontrollen und eben, was auch in beiden Senaten wiederum liegt, die konkreten Normkontrollen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und was auch nicht zwangsläufig eine Verfassungsbeschwerde sein muss, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung. Der kann auch ohne Verfassungsbeschwerde erstmal ergehen. Also im Prinzip Allrechtsschutz vom Bundesverfassungsgericht.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Meistens ist das aber auch schon mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden.

25:30 Min
Marc Ohrendorf:

Dabei sei ein ganz kurzer Hinweis auf, ich glaube, IMR-Folge 4 oder 6, wir verlinken das gegeben, ganz, ganz früh in diesem Podcast gab es nochmal Michael Fengler, der Einrechtsschutz hier bei euch begehrt und auch errungen hat, nämlich in einer Demonstrationsfrage in Ostdeutschland. Also wer da nochmal reinhören will, der kann sich da nochmal so ein bisschen anhören, wie das von der anderen Seite aus klingt.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wir waren aber gerade stehen geblieben bei der Frage, wie viele Verfahren gibt es eigentlich? Ungefähr 5.000 bis 6.000 pro Jahr. Henrike, du blätterst gerade noch die weitere Statistik auf.

26:04 Min
Henrike von Scheliha:

Ja, genau. Also vielleicht was noch Interessantes ist die Art der Erledigung. Also wir haben die eben, der weit überwiegende Teil sind eben Kammerentscheidungen, also Entscheidungen der Kammern, auch etwa um die 5.000, je nachdem wie viele Verfahren es dann insgesamt sind. Und 61 Entscheidungen waren es im Jahr 2021 durch die Senate. Genau.

26:22 Min
Marc Ohrendorf:

61 zu 5000, also ein bisschen mehr als ein Prozent, das ist nicht viel.

26:25 Min
Henrike von Scheliha:

Und die Senatsverfahren haben natürlich eine sehr viel größere mediale Aufmerksamkeit, obwohl jetzt zum Beispiel das Pechstein-Verfahren war auch eine Kammerentscheidung, das hat auch viel Aufmerksamkeit bekommen, also man kann es eben nicht so runterbrechen, aber ja, genau.

26:37 Min
Marc Ohrendorf:

Also ihr habt eigentlich größtenteils eure Ruhe, um konzentriert arbeiten zu können und fünf, sechs, sieben Mal im Jahr ist dann großer Andrang, die Presse kommt, es gibt entsprechend hier Termine und dann sieht das ganze Haus doch wahrscheinlich anders aus, oder?

26:52 Min
Philipp Overkamp:

Ja, also genau, es gibt eben, wenn es zu mündlichen Verhandlungen kommt, also diese Senatsverfahren, das muss man vielleicht auch noch der Vollständigkeit halber sagen, auch da ergeht der Großteil ein Beschlusswege, das heißt ohne mündliche Verhandlung. Aber wenn es da eben eine mündliche Verhandlung gibt, weil man sagt, es gibt da noch Erörterungsbedarf, genau, dann wird der Gebäudeteil, in dem sich dieser berühmte Sitzungssaal, den haben die meisten wahrscheinlich im Fernsehen auch schon mal irgendwie gesehen, befindet, gewissermaßen für die Öffentlichkeit geöffnet und dann gibt es großen Andrang der Presse und so weiter und der interessierten Öffentlichkeit.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Wenn wir wollen, haben wir hier im Mitarbeiter-Teil dann trotzdem unsere Ruhe, weil der bleibt verschlossen gewissermaßen. Also die anderen Teile des Gerichts werden dann nicht geöffnet. Aber es ist natürlich schon so, dass wir uns das Spektakel selber auch oft ansehen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Insbesondere natürlich, wenn wir mit der Sache befasst sind, ist das auch notwendig. Und auch ansonsten passiert das ja hier nicht ganz so oft. Also da werden auch immer einige von uns dabei sein bei den mündlichen Verhandlungen und auch bei den Urteilsverkündungen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Aber genau, so ein paar Mal im Jahr, ich denke fünf, sechs, sieben Mal, das passt schon in etwa im Moment, wird das hier gewissermaßen zum, oder ist hier die Öffentlichkeit präsent.

27:58 Min
Henrike von Scheliha:

Und man kann ja auch als, also es sind natürlich viel MedienvertreterInnen dann auch da, aber man kann auch als einfache Bürgerin, einfacher Bürger sich anmelden und kommen und zuhören. Die Plätze sind begrenzt und der Sitzungssaal ist immer kleiner, als man denkt.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Auch im Fernsehen wirkt der immer größer, als er eigentlich ist, deswegen man muss sich dann weit im Voraus interessiert zeigen, aber da reicht dann im Zweifel Kann man auch einfach eine Mail schreiben und bitten, dass man kommt. Dann gibt es natürlich Sicherheitskontrolle und so weiter, aber das ist möglich, ja.

28:25 Min
Marc Ohrendorf:

Ja, auch gut zu wissen. Überhaupt, also es muss ja nicht das Bundesverfassungsgericht sein, aber geht in eurer juristischen Ausbildung regelmäßig mal ins Gericht. Das hilft einfach so ungemein zu sehen, wie das dann tatsächlich abläuft. Natürlich ist das ein kleines bisschen anders als in der Theorie, aber es gibt auch echt viel Motivation, finde ich.

28:43 Min
Philipp Overkamp:

Total.

28:43 Min
Henrike von Scheliha:

Das kann ich auch nur unterstreichen, ja.

28:45 Min
Philipp Overkamp:

Und es gibt einem eine Vorstellung davon, wie Justiz funktioniert. Und das ist letztlich zumindest in den klassischen justiziellen Berufen, egal ob man Rechtsanwalt wird oder eben in die Justiz geht oder in die Verwaltung, ganz relevant für alles. Und das ist etwas, was man im Studium ebenso noch nicht mitbekommt.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Also kann ich schließlich uneingeschränkt schließen mit dieser Empfehlung an. Ich mich auch.

29:09 Min
Marc Ohrendorf:

Sagt mal, braucht ihr eigentlich hier noch mehr Bewerbung oder laufen die Leute euch ohnehin hier alles ein?

29:14 Min
Henrike von Scheliha:

Also das meiste muss man sagen, ja, also Referendarsausbildung gibt es hier auch, obwohl man hat keinen Anspruch hier irgendwie eine Referendarsausbildungsstation absolvieren zu können. Es sind aber regelmäßig Referendarinnen und Referendare hier für die Ausbildung.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Wahlstation meistens. Ansonsten wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiter, ja, natürlich, man kann sich immer bewerben, wenn man interessiert ist. Wir sind sehr wenige, Philipp hat es am Anfang gesagt, deswegen die Wahrscheinlichkeit, also man muss auch sehr viel Glück haben, um hier arbeiten zu können.

29:45 Min
Philipp Overkamp:

Ich glaube, wie gesagt, das ist der Großteil der Wege, die hier hinführen. Also wenn man wie wir als Assessoren, als Assessor hier ist, das ist eher auch einer Reihe an glücklichen Zufällen geschuldet. Ich glaube, der ganz klassische Weg hierhin, und da hängt es dann auch mal ein bisschen von der Landesjustiz ab, und wie die Landesjustiz das jeweils mitmacht mit der Abordnung, ist eben der aus der Justiz oder zumindest aus dem öffentlichen Dienst.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Aber ich glaube schon, dass die Wege unserer Kolleginnen und Kollegen hierhin doch alle auch ein bisschen unterschiedlich sind. Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich denke aber schon, dass die Arbeit hier und die Arbeitsplätze hier ziemlich begehrt sind.

30:15 Min
Henrike von Scheliha:

Und es hängt auch an der persönlichen Situation ab. Also wir sitzen ja hier in Karlsruhe und es muss auch passen, dann eben hierher zu kommen und hier arbeiten zu wollen, dann eben auch fünf Tage die Woche. Klar, Homeoffice geht auch stark und hängt dann auch von den Dezernaten ab, wie viel Präsenz dann auch erforderlich ist.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Aber je nach der familiären Situation muss man sich eben überlegen, ob man Karlsruhe ziehen möchte oder pendeln möchte oder wie auch immer das passt. Genau.

30:39 Min
Philipp Overkamp:

Man muss da vielleicht so sagen, dass die Tätigkeit hier ja auch für uns nicht und auch für unsere Abgeordneten, Kolleginnen und Kollegen hier keine Dauertätigkeit ist, sondern eben in der Regel zwei, drei, vier Jahre in Anspruch nimmt. Also da muss man willens sein, in dieser Zeit zumindest einen Teil seines Lebens in Karlsruhe zu verbringen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Bin aber ganz positiv überrascht von der Stadt. Also insofern gar nicht so wild.

30:58 Min
Marc Ohrendorf:

Vielleicht auch nicht bei einer 32-Stunden-Woche.

31:01 Min
Philipp Overkamp:

In der Tat, auch das nicht. Auch das nicht, genau. Aber ich glaube, dass man da jetzt keine Hemmungen hat, Viel und engagiert zu arbeiten, das eint uns ja alle und da muss ich auch sagen, dass die Arbeit macht so viel Spaß, dass das überhaupt kein Problem ist und auch tatsächlich das Leben am sogenannten dritten Senat, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich manchmal ganz selbstbewusst bezeichnen, ist auch einfach ein sehr, trotz der auch vielen Arbeit ein sehr schönes Leben.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Es gibt auch wahnsinnig viel an sozialen Aktivitäten, das nimmt jetzt gerade alles wieder so ein bisschen Fahrt auf, nachdem das pandemiebedingt natürlich recht brach lag.

31:34 Min
Henrike von Scheliha:

Ja, es ist eben, wir sind hier ein sehr gutes KollegInnen-Team. Wir haben hier, wir sind da wirklich, ja, haben ein tolles Sozialleben auch, neben der vielen Arbeit. Ja.

31:43 Min
Marc Ohrendorf:

Auf der Dritte Senat habe ich wieder was gelernt. Abschließend würde mich noch eine Frage interessieren, nachdem wir jetzt hier so nett geplauscht haben. Ihr seid ja, wenn ich das so sagen darf, Jura-Nerds im besten Sinne, ja? Ihr brennt da schon richtig für und ihr habt auch Bock und offensichtlich habt ihr ja auch keine schlechten Examina gemacht, sonst wärt ihr auch nicht hier, das muss man ja auch mal dazu sagen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Verratet doch den Zuhörenden, die die größtenteils vielleicht noch im Studium und Referendariat sind oder auch den Kolleginnen und Kollegen, die sagen, was hätte ich rückwirkend eigentlich noch besser machen können, mal so euren einen Tipp. Was hat euch eigentlich durch diese Zeit getragen? Was hat euch durch das Examen getragen, dass ihr sagt, ja, ich glaube, das war ganz gut, dass ich das so und so gemacht habe und so ist es dann am Ende auch erfolgreich geworden.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Und eine Sache gilt nicht, weil das wissen wir alle, das gehört dazu, Glück. Ja, war auf jeden Fall auch dabei. Das ist bei allen so, wo es gut lief, klar.

32:32 Min
Philipp Overkamp:

Das ist jetzt als Tipp vielleicht ein bisschen schwierig, aber ich glaube, was unerlässlich ist, ist, dass man Freude an der Sache hat, weil ansonsten wird es schon wirklich eine Quälerei, die sich, glaube ich, dann auch nicht lohnt.

32:47 Min
Henrike von Scheliha:

Ja, würde ich auch unterschreiben.

32:49 Min
Marc Ohrendorf:

Das hilft denjenigen, die jetzt noch relativ früh dabei sind, muss man fairerweise sagen.

32:53 Min
Philipp Overkamp:

Und dass man sich aber auch, glaube ich, selber reflektiert, habe ich eigentlich Spaß an der Sache oder mache ich das aus irgendwelchen anderen Gründen? Es gibt ja auch nicht wenig Leute, die sagen, ja gut, das passt mir jetzt einfach irgendwie statusmäßig oder so. Also gut, muss jede Person für sich wissen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das heißt auch nicht, dass man im Beruf dann keine Freude haben kann. Aber ich glaube, für mich wäre diese Examenszeit kaum zu schaffen gewesen, wenn ich nicht diese Motivation gehabt hätte, dass mir das Fach für sich genommen, auch wenn es natürlich sehr, sehr ätzende Momente hat in der Ausbildung, dass es völlig klar großen Spaß macht und dass ich mich dafür interessiere und dass ich mich dafür begeistern kann.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Und ich glaube, dass man sich fragt, ob das bei einem so ist, es hilft und dass man dann auch gezielt irgendwie sich die Punkte raussucht, für die man sich besonders interessiert und sagt, das motiviert mich jetzt. Also, dass ich in dem Bereich vielleicht irgendwie mal arbeiten kann, dass ich mich dann halt nach der Ausbildung, die ja ganz breit ist, auch spezialisieren kann, dass ich wie in meinem Fall sagen kann, ich mache dann ganz viel öffentliches Recht, ich mache ganz viel Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen, ich mache ganz viel Verfassungsrecht.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Vielleicht, das treibt dann auch an und das hilft dann auch in den Bereichen, in denen man sich vielleicht sagt, naja gut, das ist jetzt nichts, womit ich mich meinen Lebtag beschäftigen möchte, aber das muss ich jetzt eben noch ein, zweimal machen. Und sich das so ein bisschen vor Augen zu führen, auch wenn man jetzt vielleicht noch gar keinen konkreten Berufswunsch hat, so wie das bei mir auch war.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Ich hatte jetzt nie irgendwie ganz klar vor Augen, was will ich damit machen, aber so grob thematisch schon irgendwie sich so festzulegen und zu sagen, da kann ich mich auch eben für das Juristische, für sich genau begeistern. Das ist für mich, glaube ich, eine Triebfeder gewesen.

1:00 Min
Philipp Overkamp:

Das kann ich jedem empfehlen, sich da wirklich ein bisschen drauf zu konzentrieren.

34:11 Min
Marc Ohrendorf:

Also wenn ich zusammenfassen darf, vielleicht nicht jetzt irgendwie zwanghaft die Begeisterung herbeiführen, aber dann doch da, wo die Begeisterung vielleicht gerade liegt, das ein bisschen mehr zu fördern und auszubauen.

34:21 Min
Philipp Overkamp:

Ja, genau.

34:23 Min
Henrike von Scheliha:

Sich fragen, ob man selbst bleibt bei der ganzen Sache, bei dem ganzen, es ist ja ein langes Studium und eine lange Ausbildung, Referendariat, kommt ja da auch obendrauf, ob man dann irgendwie, ob man die Person ist, die man sein möchte. Und jetzt ergänzend noch dazu, was für mich jetzt gerade konkret für Examszeit und Begeisterung, Auch wenn es einem mal nicht so gut geht und das Eben die ätzenden Momente, von denen du auch gerade sprachst, dass man irgendwie ein Netzwerk, ein Netz an Menschen hat, die einen da irgendwie auffangen und mit denen man auch so bestimmte blöde Momente teilen kann, genauso wie man mit denen aber auch die schönen Momente und eben diese Begeisterung teilen kann.

1:00 Min
Henrike von Scheliha:

Das heißt jetzt nicht, dass man sich nur mit Juristinnen und Juristen gerade eben nicht umgibt, aber trotzdem, dass man irgendwie, dass man sich, dass man sich aufgefangen fühlt von Leuten, die einen da unterstützen in den schwierigen Momenten und die die schönen Momente mit einem teilen.

35:07 Min
Philipp Overkamp:

Und vielleicht auch noch, wenn ich jetzt noch was nachschieben darf, etwas, was mir auch nicht leicht gefallen ist, aber was ungemein hilft, ist, wenn man sich Pausen gönnt und wenn man in der Lage ist, die Sache auch mal beiseite zu legen und andere Dinge zu machen. Da muss man sich enorm drauf konzentrieren.

35:23 Min
Henrike von Scheliha:

Auf jeden Fall, Nerven bewahren, ja.

35:25 Min
Marc Ohrendorf:

Dann wünschen wir den Zuhörenden dabei, andere Dinge zu tun, weil ich ja weiß, wo dieser Podcast häufig gehört wird und das ist ja häufig dann auch bei solchen schönen Freizeitaktivitäten. Ganz viel Spaß und euch ganz lieben herzlichen Dank, sowohl für das schöne Gespräch als auch die Einladung.

35:39 Min
Henrike von Scheliha:

Sehr gern. Vielen Dank, dass du da warst.

35:41 Min
Philipp Overkamp:

Vielen Dank, hat großen Spaß gemacht.

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