Stephan Hobe

Prof. Dr. Stephan Hobe

Professor

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25.09.2018Podcast-Episode

IMR13 - IMR013: Weltraumrecht und Cyberrecht | Interview Professor

Teilnahme am IMR Jurapodcast

Bei: Universität zu Köln
🚀 Karriereweg von Stephan Hobe

Fragen & Antworten

01:30–02:34

Gibt es eine verbindliche Definition des Weltraums?

Nein. Juristisch existiert bis heute keine einheitliche Grenzlinie. Wir können nicht das gesamte Universum regeln, deshalb beschränke ich mich auf das terrestrisch-lunare System – Sonne, Erde, Mond und ihre Umlaufbahnen. Dort wirken unsere Verträge. Die offene Definition zwingt uns, pragmatisch mit Höhe, Zweck und Technik umzugehen, statt an starren Metern zu hängen.

04:23–06:38

Wie entstand das moderne Weltraumrecht?

Der Sputnik-Schock von 1957 zeigte, dass Raketen globale Reichweite besitzen. Die Supermächte wollten das Machtspiel nicht allein verhandeln und brachten die Vereinten Nationen an den Tisch. Zehn Jahre später lag der Weltraumvertrag von 1967 vor. Er markiert den Beginn eines eigenständigen Rechtsgebiets, geprägt vom Spannungsverhältnis zwischen militärischer Nutzung und friedlicher Kooperation.

08:51–09:50

Wie kamen Sie persönlich zum Weltraumrecht?

Die Mondlandung faszinierte mich, aber wirklich gepackt hat mich die Suche nach einem Dissertationsthema. Seerecht war schon überforscht, riet man mir. Also blickte ich in den Himmel – kaum jemand bearbeitete damals Weltraumrecht. Aus dieser Neugier wurde ein Lebensberuf, weil ich erkannte, wie eng technische Innovation und völkerrechtliche Verantwortung verbunden sind.

11:47–13:12

Warum hinkt Deutschland bei Weltraumpolitik hinterher?

Wir neigen zu Skepsis gegenüber Großtechnologien und scheuen langfristige Strategien. Andere Staaten verbinden Weltraumprogramme mit Außen- und Sicherheitspolitik; China macht daraus einen Prestige-Baustein. Deutschland denkt oft kleinteilig, finanziell und föderal. Mir fehlt der politische Mumm, Weltraumaktivitäten als Chance für Umweltmonitoring, Entwicklungshilfe und High-Tech-Arbeitsplätze zu begreifen und entsprechend zu investieren.

18:05–19:55

Warum haben Sie Cyberrecht in Ihr Institut aufgenommen?

Cyberspace ist ein künstlicher Raum, aber doch ein Raum – vergleichbar mit Luft- und Weltraum. Fragen der Staatenverantwortlichkeit, Selbstverteidigung und Haftung stellen sich hier neu. Ich erforsche, ob völkerrechtliche Zurechnungsregeln auf digitale Angriffe passen und wie sich Friedenssicherung ins Virtuelle übersetzen lässt. Das Institut folgt damit seiner Tradition, Recht an Technikfronten zu entwickeln.

13:53–14:45

Was sollte Bildung für Weltraumrecht verbessern?

Erstens: eigene Lehrgänge an deutschen Universitäten, statt Studierende nach Leiden zu schicken. Zweitens: frühe Aufklärung in Schulen, damit junge Menschen Weltraumtechnologien positiv wahrnehmen. Drittens: politische Verantwortungsträger müssen begreifen, dass Wetterprognosen, Ernteschutz oder Katastrophenhilfe nur dank Satelliten funktionieren. Bildung schafft Akzeptanz – und letztlich bessere Gesetzgebung.