Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
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Stand 01.07.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.