§ 2251 BGB - Nottestament auf See | Irgendwas mit Recht
§ 2251
Nottestament auf See
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.