§ 2292 BGB - Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament | Irgendwas mit Recht
§ 2292
Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.