§ 87b BGB - Auflösung der Stiftung bei Insolvenz | Irgendwas mit Recht
§ 87b
Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.