Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können jederzeit ihre Entlassung au...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können jederzeit ihre Entlassung aus dem Amt beantragen. Der Bundespräsident hat die Entlassung auszusprechen.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 12 BVerfGG - Die Richter des Bundesverfassungsgerichts können jederzeit ihre Entlassung au... | Irgendwas mit Recht