Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 29 BVerfGG - Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der... | Irgendwas mit Recht