Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie v...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 35 BVerfGG - Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie v... | Irgendwas mit Recht