Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so k...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so kann er gegen denselben Antragsgegner nur wiederholt werden, wenn er auf neue Tatsachen gestützt wird.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 41 BVerfGG - Hat das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag sachlich entschieden, so k... | Irgendwas mit Recht