Die Anklage kann nur binnen drei Monaten, nachdem der ihr zugrunde liegende S...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Die Anklage kann nur binnen drei Monaten, nachdem der ihr zugrunde liegende Sachverhalt der antragsberechtigten Körperschaft bekannt geworden ist, erhoben werden.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 50 BVerfGG - Die Anklage kann nur binnen drei Monaten, nachdem der ihr zugrunde liegende S... | Irgendwas mit Recht