Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des B...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des Bundespräsidenten, durch sein Ausscheiden aus dem Amt oder durch Auflösung des Bundestages oder den Ablauf seiner Wahlperiode nicht berührt.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 51 BVerfGG - Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des B... | Irgendwas mit Recht