Das Bundesverfassungsgericht kann nach Erhebung der Anklage durch einstweilig...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Das Bundesverfassungsgericht kann nach Erhebung der Anklage durch einstweilige Anordnung bestimmen, daß der Bundespräsident an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
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