In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und ...
Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.
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Stand 26.02.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 92 BVerfGG - In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und ... | Irgendwas mit Recht