Art. 139 GG - Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militaris... | Irgendwas mit Recht
Art. 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militaris...
Grundgesetz (GG)
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
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Stand 26.03.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.