Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
Grundgesetz (GG)
(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
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Stand 26.03.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
Art. 22 GG - Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. | Irgendwas mit Recht