Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgl...
Grundgesetz (GG)
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Tastatur-Navigation:
←Zurück
→Weiter
⌘KSuche
Stand 26.03.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
Art. 56 GG - Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgl... | Irgendwas mit Recht