Art. 56 GG - Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgl... | Irgendwas mit Recht
Art. 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgl...
Grundgesetz (GG)
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
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Stand 26.03.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.