Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Re...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
Tastatur-Navigation:
←Zurück
→Weiter
⌘KSuche
Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 118 GVG - Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Re... | Irgendwas mit Recht