In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und En...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 133 GVG - In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und En... | Irgendwas mit Recht