§ 182 GVG - Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnun... | Irgendwas mit Recht
§ 182
Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnun...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluß des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.