Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen. In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 183 GVG - Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand... | Irgendwas mit Recht