§ 184 GVG - Die Gerichtssprache ist deutsch. | Irgendwas mit Recht
§ 184
Die Gerichtssprache ist deutsch.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.