Der Richter beim Amtsgericht stellt die Vorschlagslisten der Gemeinden zur Li...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Der Richter beim Amtsgericht stellt die Vorschlagslisten der Gemeinden zur Liste des Bezirks zusammen und bereitet den Beschluß über die Einsprüche vor. Er hat die Beachtung der Vorschriften des § 36 Abs. 3 zu prüfen und die Abstellung etwaiger Mängel zu veranlassen.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 39 GVG - Der Richter beim Amtsgericht stellt die Vorschlagslisten der Gemeinden zur Li... | Irgendwas mit Recht