Der Ausschuß entscheidet mit einfacher Mehrheit über die gegen die Vorschlags...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Der Ausschuß entscheidet mit einfacher Mehrheit über die gegen die Vorschlagsliste erhobenen Einsprüche. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidungen sind zu Protokoll zu vermerken. Sie sind nicht anfechtbar.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 41 GVG - Der Ausschuß entscheidet mit einfacher Mehrheit über die gegen die Vorschlags... | Irgendwas mit Recht