Bis zu welchem Tag die Vorschlagslisten aufzustellen und dem Richter beim Amt...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Bis zu welchem Tag die Vorschlagslisten aufzustellen und dem Richter beim Amtsgericht einzureichen sind, der Ausschuß zu berufen und die Auslosung der Schöffen zu bewirken ist, wird durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 57 GVG - Bis zu welchem Tag die Vorschlagslisten aufzustellen und dem Richter beim Amt... | Irgendwas mit Recht