Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt fü...
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt für Handelssachen diese Kammer an die Stelle der Zivilkammern nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
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Stand 11.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 94 GVG - Ist bei einem Landgericht eine Kammer für Handelssachen gebildet, so tritt fü... | Irgendwas mit Recht