Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
Strafgesetzbuch (StGB)
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.
§ 178 StGB - Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge | Irgendwas mit Recht