§ 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung | Irgendwas mit Recht
§ 224
Gefährliche Körperverletzung
Strafgesetzbuch (StGB)
(1) Wer die Körperverletzung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.