§ 468 StPO - Kosten bei Straffreierklärung | Irgendwas mit Recht
§ 468
Kosten bei Straffreierklärung
Strafprozessordnung (StPO)
Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.
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Stand 12.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.