§ 2 VwGO - Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit | Irgendwas mit Recht
§ 2
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.
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Stand 12.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.