§ 11 ZPO - Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit | Irgendwas mit Recht
§ 11
Bindende Entscheidung über Unzuständigkeit
Zivilprozessordnung (ZPO)
Ist die Unzuständigkeit eines Gerichts auf Grund der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit der Gerichte rechtskräftig ausgesprochen, so ist diese Entscheidung für das Gericht bindend, bei dem die Sache später anhängig wird.
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Stand 12.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.